rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Man bekommt weder von Carado nocht von Fiat eine Unbedenklichkeit Bescheinigung.
Hier ist eine Einzelabnahme nach §19 Abs. 2 erforderlich, natürlich mit dem entsprechenden
Gutachten für die Felge.
Gruß Albert
Stimmt so nicht.
Bei meinem Carado waren die 225 auf 15 Zoll nicht in den COC eingetragen, im darauffolgenden Baujahr schon.
Ich habe Carado angeschrieben und bekam eine Bescheinigung, dass ich diese Reifen fahren darf auf den Standardfelgen. War sogar noch angegeben, welchen Luftdruck ich bei den 225er drauf machen muss.
Dann muss man natürlich zum TÜV, da die sich das Ganze ansehen wollen und dann auch per Einzelabnahme genehmigen. Im nächsten Schritt muss noch die Zulassung geändert werden.
So war es bei mir, letztes Jahr im Frühjahr. Kostete auf dem TÜV einen Fuffi und, ich glaube, auf der Zulassungstelle, 12 Euro.
Gruß
Dieter