Nach Berichten im Forum zu urteilen werden Ausfälle des Reglers häufig durch den Crashsensor (CS) verursacht. Bei zu hohem Ölanteil soll die Crashkugel auf dem Ventilsitz haften.
Ist ein Crashsensor zwingend erforderlich?
In der DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“.
Unter 6.1.3 steht:
Wenn vorgesehen ist, dass ein Heizsystem oder ein anderes Gerät während der Fahrt genutzt werden soll, muss eine Einrichtung vorhanden sein, die den unkontrollierten Austritt von Flüssiggas auf Grund eines unfallbedingten Abrisses (gemäß der Europäischen Richtlinie 2006/119/EG) verhindert."
ANMERKUNG :
Es gibt zwei verschiedene Typen von Sicherheitsabsperreinrichtungen:
Strömungswächter, der bei Erreichen eines vorgegebenen Flüssiggasdurchflusses schließt, oder ein durch einen Aufprallsensor aktiviertes Ventil, das ungewöhnliche Beschleunigungs-/Verzögerungswerte des Fahrzeugs (Unfall) registriert und die Flüssiggaszufuhr mit Hilfe eines automatischen Ventils unterbricht.
Es werden als Sicherheitsabsperreinrichtungen zwei Systeme beschrieben. Ein Strömungswächter (Schlauchbruchsicherung) der beim Erreichen eines bestimmten Gasdurchflusses ein Ventil sperrt und das System, das auf Beschleunigungskräfte (Crashsensor) reagiert und ein Ventil schließt.
Es kann also eine CS oder SBS verwendet werden.
Zur Absicherung informierte ich mich beim DVGW (Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) mit folgender Antwort.
Für die Verwendung von Gasgeräten (Heizung) während der Fahrt gilt die 2010/ECE 122/EU, diese ersetzt 2006/119/EG. Daher wurde in die EN 1949 der von Ihnen zitierte Passus aufgenommen. In der ECE 122 wird konkret beschrieben, dass sowohl der Hochdruck- als auch der Niederdruckbereich abgesichert werden muss. Das heißt:
Die (Hochdruck)Schlauchleitung von der Flasche zum Druckregelgerät oder Umschalteinrichtung muss mit einem Gasströmungswächter (Schlauchbruchsicherung) abgesichert sein.
Die Leitung nach dem Druckregelgerät oder Umschalteinrichtung muss mit einem Gasströmungswächter oder einem Crashsensor abgesichert sein.
Man braucht also eine Absicherung vor dem Schlauch und eine zweite nach dem Regler. Da zur Absicherung ein Gasströmungswächter (SBS) oder ein Crashsensor (CS) verwendet werden kann, kann man statt der CS am Ausgang des Reglers auch eine SBS für den Niederdruckbereich von 30 mbar montieren.
Damit könnte man auf die empfindliche CS verzichten.
Gruß
Scout

