fschuen hat geschrieben:
Und das steht wo? Im Internet, schon klar, und ich mache das auch.
Da steht das:(Italienisch Übersetzung)
"Neue Straßenverkehrsordnung", Gesetzesdekret. 30. April 1992 n. 285 und nachfolgende Änderungen.
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TITEL V - VERHALTENSREGELN
Art. 164. Anordnung der Belastung der Fahrzeuge.
1. Die Ladung der Fahrzeuge muss so angeordnet sein, dass ein Sturz oder eine Zerstreuung derselben vermieden wird. es beeinträchtigt weder die Sicht des Fahrers noch hindert es ihn daran, sich frei zu bewegen; die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen; Verstecken Sie keine Beleuchtungs- und visuellen Signalgeräte oder Kennzeichen und Schilder, die mit dem Arm gemacht wurden.
2. Die Last darf die nach Art. 4 festgelegten Formgrenzen nicht überschreiten. 61 und kann nicht in Längsrichtung aus der Vorderseite des Fahrzeugs herausragen; es kann in Längsrichtung von hinten herausragen, wenn es aus unteilbaren Dingen besteht, bis zu 3/10 der Länge des Fahrzeugs selbst, vorausgesetzt, dass innerhalb der durch die Kunst festgelegten Grenzen. 61.
3. Unbeschadet der maximalen Messgrenzen gemäß Art. 61, Absatz 1, können Dinge transportiert werden, die seitlich außerhalb des Fahrzeugumrisses hervorstehen, vorausgesetzt, der Vorsprung auf jeder Seite überschreitet 30 cm von den vorderen und hinteren Positionslichtern nicht. Stangen, Stangen, Platten oder ähnliche Lasten, die schwer wahrnehmbar sind und horizontal angeordnet sind, dürfen auf keinen Fall seitlich über die eigene Form des Fahrzeugs hinausragen.
4. Mobiles Zubehör darf nicht in Schwingungen außerhalb der Fahrzeugform hervorstehen und darf nicht auf dem Boden kriechen.
5. Es ist verboten, auf dem Boden kriechende Gegenstände zu transportieren oder abzuschleppen, auch wenn sie teilweise von Rädern getragen werden.
6. Wenn die Last über die Fahrzeugform hinausragt, müssen alle geeigneten Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. In jedem Fall muss der Längsvorsprung durch ein oder zwei spezielle viereckige Paneele angezeigt werden, die mit retroreflektierendem Material beschichtet sind und an den Enden des Vorsprungs so angeordnet sind, dass sie konstant normal zur Fahrzeugachse sind.
7. Die Vorschriften legen die Merkmale und Zulassungsmethoden der Paneele fest. Das Gremium muss dem genehmigten Modell entsprechen und die Einzelheiten der Genehmigung melden.
8. Wer gegen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze verstößt, unterliegt der verwaltungsrechtlichen Sanktion der Zahlung eines Betrags von 85 bis 338 Euro.
9. Das Fahrzeug kann die Fahrt nicht fortsetzen, wenn der Fahrer die Ladung nicht in der in diesem Artikel festgelegten Weise angeordnet hat. Daher fährt die Ermittlungsstelle im Fall eines Kraftfahrzeugs zusätzlich zur Anwendung der in Absatz 8 genannten Sanktion mit dem sofortigen Entzug der Zulassungsbescheinigung und des Führerscheins fort und stellt mit aller Vorsicht sicher, dass es sich um ein Fahrzeug handelt an einem geeigneten Ort für diese Unterkunft durchgeführt werden; Der Rücktritt wird in der Benachrichtigung über den Verstoß erwähnt. Die Unterlagen werden an die berechtigte Person zurückgesandt, sobald die Ladung gemäß diesen Vorschriften platziert wurde. Die Modalitäten der Rückgabe sind in der Verordnung festgelegt.
An meinem Rollerträger mache ich keine Tafel dran, da der als neue Fahrzeuglänge eingetragen ist.Sind Ende August wieder in Italien, bis jetzt noch nicht angehalten.