ich habe mir einen Hymer MC T 580 als Ausstellungsfahrzeug zugelegt, Abholung am 1.9.20.
Basis: Sprinter Typ FL3A5, 130kw, EURO 6 ZF lt. Brief. Fertigungsdatum lt Hymer Kfz-Brief 22.4.2020.
Den Papieren zur Zulassung war eine Ausnahmegenehmigung für Daimler beigefügt, dass eine ERST-Zulassung nur bis 28.2.2021 möglich ist, auch wenn die erteilte Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht mehr gültig ist, siehe Fotos unten.
Ich bin mit der bisherigen Abwicklung sehr zufrieden, hole es am 1.9. ab. Es wird unser letztes Womo sein ich habe also nicht vor es mittelfristig zu verkaufen. Dieselfahrverbote sind für mich momentan nicht erste Priorität, ich muss nicht in Innenstädten unbedingt fahren, ist es mal notwendig, dann riskiere ich die Strafe.
ABER: ich kann nicht ermessen, ob diese Ausnahmegenehmigung Ausdruck eines Versagens von Daimler ist und ich habe evtl. massive Wertverluste, das würde mich einfach ärgern (Weltkonzern ist unfähig) obwohl ich wie gesagt in den nächsten 10 Jahren keinen Verkauf vor habe. Beschränkt ist lt. Genehmigung nur die ERSTzulassung, die späteren Zulassungen offenbar nicht.
Das Problem ist mE komplex aber vielleicht gibt es hier Füchse, die wissen, um was es ganz genau geht.
Ich wäre den "Füchsen" sehr dankbar für eine Aufklärung was diese Ausn.genehmigung für den Wert des Womos und für die Technik zu bedeuten hat.



