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Genehmigungsfreies Carport NRW


nap1d am 28 Aug 2020 22:50:34

Nach einer etwas längeren Geschichte mit den Carports für unsere Autos war ich kurz davor, dass fürs Womo einfach schwarz auf die Wiese zu setzen, habe dann aber glücklicherweise noch einmal in die Bauordnung NRW geschaut. Die wurde kürzlich novelliert, nun sind in NRW Carports und Garagen bis 30m² und 3m mittlere Wandhöhe genehmigungsfrei. (Sogar, wenn man sie auf die Grundstücksgrenze setzt) Dann bin ich noch darauf gestoßen, dass Dächer bis 45° nicht zur Wandhöhe dazu gerechnet werden. Wir benötigen ca. 3,2m Durchfahrtshöhe. Das Ergebnis sieht dann so aus:



Das Carport hat eine Grundfläche von 4x7m.
Auf dieser Zeichnung ist nur eine Durchfahrtsbreite von 2,4m gegeben, (dafür mehr Durchfahrtshöhe) im Endeffekt wurden es dann 2,85m, aber hier sieht man besser, worauf es ankommt. Im Endeffekt baut man ein Carport mit ca. 3m Breite und 3,4m Höhe, und setzte dann darauf ein Dach mit 45° und 4m Breite auf, möglichst Flach (Trapezblech). Wichtig ist eine Reihe Pfosten an der Außenseite (hier noch als Wand dargestellt). Es gilt nämlich als Wandhöhe, wo die äußeren Pfosten die Dachhaut durchstoßen. Die Pfosten musste ich noch weiter nach außen setzen, damit sie wirklich bei unter 3m die Dachhaut durchstoßen.

Ich habe das dem Bauaumt vorgelegt und schriftlich bekommen, dass dieses Carport genehmigungsfrei errichtet werden darf. Statik kann ich selbst, aber da ich kein Baustatiker bin und auch nicht vorlageberechtigt gebe ich hier nur den Tip und nicht die endgültige Zeichnung, da ich keine passende Haftpflicht habe. Unser Womo steht jetzt schön trocken und geschützt, die Seitenwände/Seitenpfosten haben eine Höhe von 2,98m (hätte nicht gedacht, dass das so knapp wird, also Vorsicht!), Durchfahrtshöhe ist allerdings 3,25, hier sind meine "fehlenden" 5cm geblieben, ich habe bei der Höhe der Balken nicht bedacht,dass diese ja nicht direkt auf dem H-Träger stehen sondern noch etwas Luft haben. Wer auf seinem Grundstück noch genügend Platz hat: Viel Erfolg! Und immer VORHER eine Zeichnung machen und damit zum örtlichen Bauamt und was schriftliches besorgen.

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Jagstcamp-Widdern am 28 Aug 2020 23:57:45

da seid ihr in nrw def zu beneiden! :ja:

alleswirdgut
hartmut

stoppie am 29 Aug 2020 07:04:11

nap1d, das ist ja mal ein cooler Bericht und Hinweis auf das Baurecht (NRW) bezüglich eines Carports.
Ich darf noch nicht - deshalb leider nur ein virtuelles PLUS. :top:

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mafrige am 29 Aug 2020 07:58:37

... in Schleswig-Holstein habe ich 30 cm in die Tiefe gebaut und darauf ein 3 m Carport.

sonnenscheinfahrer am 29 Aug 2020 14:56:47

Mein Carport 7,7 m x 5,5 m ist auch genehmigungsfrei und sollte Ende Sept. errichtet werden. Muss allerdings 1,5 m Abstand zum Nachbarn einhalten und eine 3,0 m Wandhöhe. Die Wandhöhe wird gemessen vom Boden bis zum Schnittpunkt Pfosten / Dachaussenseite.
Mein Wohnmobil ist um die 3,05 m hoch - durch eine Stahlkonstruktion, die das Holz-Carport untersützt - können die Querpfetten nach oben gesetzt werden und ermöglichen die Einfahrt.
Unsere Gemeindesatzung erlaubt ein "Ausgraben" der Stellfläche nicht und schreibt ein "Ausmitteln" bei nicht ebenem Gelände vor.
Mein Gelände fällt auf die Breite um 40 cm ab sowie auf die Länge um 35 cm - eine Herausforderung ist hier die richtig ausgemittelte Höhe zu finden.
Bin sehr gespannt wie das umgesetzt wird. :roll:
Bei stellt sich noch die Frage des Untergrundes - Pflaster- oder Betonfläche, was spricht dafür/dagegen? :?:

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