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Zu Eurer Info: Nach einer Motorpanne musste ich abgeschleppt werden. Ich wusste bereits, dass der ADAC keine Womo´s über 3,20 Meter Höhe abschleppen kann. So weit so klar. ABER: Ich wusste nicht, dass auch die 300 Euro Kostenbeteiligung des ADAC an den Abschleppkosten NICHT gezahlt werden, wenn das Fahrzeug über 3,20 Meter hat. Fazit: wer über 3,20 Meter Höhe hat, bekommt nix vom ADAC. Wozu dann Mitglied bleiben...?! Ich habe gekündigt. (ein früherer Fall (Reifenpanne in Spanien) wurde ebenso hilflos abgearbeitet: einfach kein Rückruf mehr, weil sie keinen Händler für LKW-Reifen gefunden haben ...!!) Wenn Du das schon vorher wußtest, warum bist Du dann überhaupt eingetreten :roll: Moin dieffe, das der ADAC VS-Ausschlüsse bei Fahrzeugen >3,20 mtr. Höhe hat ist MIR bekannt. Aber Pannenhilfe vor Ort leistet der ADAC (bzw. sein Auslandpartner) dennoch. Auch die Kostenbeteiligung an den Schleppkosten wurden kulanterweise übernommen. Eigene Erfahrungen aus DREI Vorfällen im europ. Ausland. ICH sehe keine Veranlassung den ADAC-Vertrag zu kündigen, im Gegenteil... :wink: Alter Hut, bleibt aber wahr. Der ADAC taugt für ‚erwachsene‘ :D Wohnmobile nix. Ist aber nicht schlimm, es gibt Schutzbriefe ohne Fahrzeugmaß-Beschränkungen. bis denn, Uwe
Blödsinn - aus eigener "Erfahrung". Gruss Jürgen Hier gibt es ausschweifende Thread welche diese Problematik, aber auch Lösungen ausführlich betrachten. Grundsätzlich kann ein Wohnmobil auch höher wie 3,20m sein. Es liegt halt immer an der Gesamthöhe des Abschleppwagen und des Wohnmobils. Beides darf aben NOCHT höher wie 4m sein. So gesehen liegt es oft am Einzelfall. Wer aber generell mit 3,5m ins Rennen geht sollte eher Alternativen zum ADAC in Betracht ziehen. hallo: ADAC, Ich stand letzte jahr kurz davor krankheitshalber mich vom ADAC nach hause bringen zu lassen!! Es stellte sich die Frage. wie kommt Frau und Womo nach hause!!! Als ich wieder zu hause genesen war, ich hatte schon Überlegt zum ACE zu wechseln, weil ich rüber Heimholung aktuell beim ADAC nix fand!! Ich sprach dann in dieser Sache in einer ADAC-Niederlassung vor: Es kam die Gegenfrage, von Wann ist ihr ADAC-Vertrag??? Auf Grund meiner Mitgliedsnummer bekam ich ein altes Leistungsverzeichnis worin das alles stand und unterstrichen!!! Also so mal bei ADAC zu den Leistungen nachfragen. Für neue Verträge besteht diese Leistung nicht!!! Soviel zu ADAC KH
Wenn die Rückholung aus dem Ausland erfolgen muss funktioniert dies nur mit der Plus Mitgliedschaft. In Deutschland greift die normale Mitgliedschaft. Egal ob Bestand- oder Neuvertrag. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Stimmt nicht ! Ab 50 km vom gemeldeten Wohnort greift die Plusmitgliedschaft.
Komisch: der Mann am Telefon vom ADAC hat mir heute versichert, dass er leider, leider gar nichts tun könne - denn das wäre dann eine Ungleichbehandlung und ungerecht anderen ADAC-Mitgliedern gegenüber. "Dakota" könntest du mal sagen, wie du es geschafft hast doch die Beteiligung von 300 Euro vom ADAC zu bekommen. Alle über 3,20 Meter Fahrer könnte das brennend interessieren.
Schön das es bei dir geklappt hat, bei mir leider gar nicht. Daher ist der ADAC für mich auch nicht mehr brauchbar und habe gekündigt. Moin,
was soll ich da erklären? :gruebel: Meine Ausfälle ereigneten sich im EU-Ausland (Schottland & Schweden), tel. die Deutsche ADAC-Nr. angerufen und Problem geschildet. Ohne Probleme hat sich kurze Zeit später ein örtlicher Vertragspartner bei uns gemeldet und uns geholfen. Bei der Schleppaktion habe ich die Rechnung vor Ort gezahlt und (nach dem Urlaub) mit einem freundlichen Schreiben an den ADAC geschickt. Kam ein Rückschreiben: ...nicht versichert, aus Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bla bla bla.... :daumen2:
Das eine schliesst das andere nicht aus. Mit der Plusmitgliedschaft ist man generell besser bedient. Ich verstehe jetzt das Problem nicht so ganz.... Es ist doch bekannt oder zumindest nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen der ADAC Hilfe leistet.... Und da gilt nun mal eine Höhenbeschränkung... Nun sind wir da noch knapp drunter, mussten aber bisher auch noch nie abgeschleppt werden. Zudem können die Leistungen abhängig vom Beginn der Mitgliedschaft unterschiedlich sein... Ich bin seit über 30 Jahren Mitglied, habe seit Urzeiten die Plus-Mitgliedschaft, und bisher immer Hilfe bekommen, egal mit welchen meiner Fahrzeuge. Ich würde in so einem Fall auch einfach mal ein nettes Schreiben aufsetzen, das Geld für das Porto wäre es mir allemal wert, und wenn man vielleicht schon langjähriges Mitglied ist kann ich mir vorstellen, dass auf dem Kulanzwege dann noch etwas geht...
Bei "Plus" kann das Fahrzeug auch vor der Haustür stehen und nicht erst 50km weg! Ist schon 15 Jahre her, da habe ich im Winter an der Tankstelle die Tankklappe nicht aufbekommen. Die erste Frage vom ADAC war, wie hoch das Womo ist und wollte wegen über 3,2 nicht kommen. Nach langer Diskussion wurde dann doch ein Wagen geschickt.
Wieso auch nicht? Die Beschränkung gilt ja lediglich für das Abschleppen. Ich hatte auch schon eine Panne mit dem Womo bei der ich den ADAC gerufen habe. Da ein Abschleppen gar nicht zur Debatte stand haben sie auch gar nicht nach der Höhe gefragt und anstandslos den Pannendienst geschickt. Hubert
Habe ich auch gedacht, dem soll aber angeblich nicht so sein. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Alles was beim Transport die Gesamthöhe von 4m überschreitet, benötigt zumindest in D eine Sondergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung. Die Fahrstrecke wird auch festgelegt. Hängt mit den Durchfahrtshöhen von Brücken zusammen.
Das ist klar und dass der ADAC Womos > 3,20m nicht abschleppt ist ja auch unstrittig. Die Frage ist, was ist wenn ich gar nicht abgeschleppt werden muss sondern nur technische Hilfe benötige? z.B. Starterbatterie ist leer und ich benötige Starthilfe bei einem Womo > 3,20m. Hier wird behauptet dann würde nicht geholfen. Ich habe zwar < 3,20m, aber ich kann mich nicht daran erinnern dass die mich nach der Höhe gefragt haben. Hubert
Bei meinen Fällen in denen ich den ADAC benötigte wurde schon gefragt wie hoch das Wohnmobil ist. Pannenhilfe vor Ort war aber nie abschlägig beantwortet worden. Wobei ich meine das ein Fahrzeug meiner Höhe (3,60 mtr) nie Huckepack auf den Abschlepper genommen wird sondern immer (nach)geschleppt. Die Höhen Beschränkung bezieht sich nur aufs abschleppen ( es gibt auch eine Längenbeschränkung). Auch wenn andere Versicherer angeblich keine Beschränkungen haben so haben auch die Grenzen wie z.B. die Höhe von max. 4 Metern beim abschleppen. Man kann halt kein 3,50m Wohnmobil auf einen normalen Abschleppwagen stellen. Ein Wohnmobil mit 2 Meter Überhang hinten läßt sich auch schlecht mit einer Schleppbrille bewegen. Wer so nen Riesenkoffer fährt muss halt wissen das es im Fall der Fälle teuer werden kann. Wenn eine Pannenhilfe technisch möglich ist wird die auch gemacht. Einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen da steht das drin. Bist du unter 50 km vom Wohnort entfernt oder vor der Haustüre, gelten die normalen Basis- Leistungen ( Pannenhilfe oder abschleppen.... Egal ob du eine Plus hast oder nicht.Hier wird gerne verwechselt... auch die Kartenfarbe hat keine Bedeutung. Ab 50 km vom Wohnort greift die Plus ( Heimtransport ,Leihwagen/Hotel ... je nach Entfernung auch Sammeltransport, vorausgesetzt der Wagen ist nicht innerhalb 24 Stunden zu reparieren) Einziger Vorteil der Plus unter 50 km:Wenn dein Wagen in die Werkstatt geschleppt wird, bekommst du die Taxi- Rechnung bis Betrag X für den Weg von Werkstatt nach Hause ersetzt. Glaub’s mir einfach- ich weiß das.....
Hallo, Es gibt eine Übersicht über Schutzbriefe für WoMos bis 7,5 t, bis 10 m Länge und bis 3,20 m Höhe. Gibt es denn eine Übersicht oder einen Vergleich von Schutzbriefen für WoMos, die höher als 3,20 m sind? Gruß aus Kiel
Dies ist der angesprochene Link zum Vergleich: --> Link . Ich habe vor Jahren die Frage nach dem Abschleppen bei über 3,20m Höhe einem offenbar wichtigen Menschen an einem ADAC-Stand auf der Düsseldorfer Caravan-Messe gestellt und die Antwort bekommen, dass sie uns, aus gekannten Gründen, nicht Huckepack nehmen könnten, aber uns mit der "Brille" von der Autobahn zur nächsten Werkstatt ziehen würden. Man ließe uns selbstverständlich nicht auf der Autobahn stehen. Ergänzend sagte er noch, dass wer glaube, das gelte nicht bei anderen Unternehmen, die die Höhebegrenzung einfach nicht in den Unterlagen stehen haben, der würde sich wundern, denn für die seien die Brücken auch nicht höher. Ich habe mir schon seit ewigen Zeiten vorgenommen, dem ADAC mal diesbezüglich einen Brief zu schreiben.
Na ja, Ralf, Diese Aussage kann nicht richtig sein : klar sind dort die Brücken auch nicht höher, aber die nutzen halt anderes Equipment (teuer) wie Tiefbettlader oder fahren andere, spezielle Strecken mit entsprechend hohen Brücken. Die gibt's ja, nur nicht überall oder an der günstigsten Route. Wer keine Höhenbegrenzung im Vertrag hat kann auch nicht abgelehnt bzw. nachberechnet werden! es gibt über Jahn& Partner seit neuestem einen neuen Schutzbrief mit sehr guten speziell auf Wohnmobile abgestimmten Leistungen. Wenns nach dem ADAC ginge, würden also noch alle liegengebliebenen LKW auf der Autobahn stehen, weil man sie wegen der niedrigen Brücken nicht wegbekommt.... deren Fachkompetenz scheint sich leider komplett auf PKW zu beschränken, was für ein trauriger Verein. Natürlich gibt es Abschleppunternehmen, die alles mögliche Abschleppen können, das kann halt nur der Standard-ADAC-Vertragspartner nicht, der die Kosten mit seinem PKW-Abschlepp-Equipment niedrig hält. Und die Anti-Werbung für die Mitbewerber können sie sich auch sparen. Wenn es in den Versicherungsbedingungen keine Ausschlüsse bezüglich der Fahrzeugdaten gibt, wird der Versicherer die Kosten bis zu den Vertragsobergrenzen ersetzen müssen (vorstrecken muss man sie bei den meisten Schutzbriefen insbesondere im Ausland sowieso), vorherige telefonische Freigabe vorausgesetzt, vielleicht noch mal per Mail bestätigen lassen. bis denn, Uwe
Natürlich NICHT ! Dafür gibt´s ja den "Truck-Schutzbrief" : --> Link Alles eine Frage der Kalkulation bzw. der Kalkulationsbasis - wie so oft im Leben - eine Preisfrage .. :) Hallo, ich bin im März mit Motorschaden in Sagunt liegengeblieben, wegen Corona konnte mein Phoenix, Höhe 3,35 m, dort nicht repariert werden. Versichert bei der Nürnberger über JuP, wurde das Mobil im Mai (früher war wegen Corona nicht möglich) nach Deutschland, Nähe Koblenz, überführt. Kosten für mich: keine. Soviel zur Aussage des ADAC Mitarbeiters, weiterhin (bald) gute Fahrt, Rutsch Der ADAC-Truckschutzbrief .Man sollte die AGB bedenken gerade weil Campingfahrzeuge doch auch etwas länger genutzt werden. Zitat AGB; 5. Abgedeckte Fahrzeuge Vertragsschutz besteht, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, entsprechend der gewählten Zusammensetzung fahrzeugbezogen für - Kraftfahrzeuge >3,5 Tonnen - Kraftfahrzeuge-/Anhänger-/Auflieger-Kombi -Anhänger/Auflieger und dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine höhere Laufleistung als 800.000 km aufweisen und nicht älter als 8 Jahre sein. Fahrzeuge und Anhänger/Auflieger, welche älter als 8 Jahre nach Erstzulassung
Ja, eben drum, weil das kann es nicht sein :trotz: Guten Tag, unser Wohnmobil Weinsberg AL700 mit Alkoven und 3,3m Höhe haben wir aus der Vermietung eines ADAC Vermieters. Diesen habe ich letztes Jahr befragt, was denn im Falle des Falles mit Abschleppen wäre, denn der ADAC würde ja nicht... Da schaute er mich lächelnd an und sagte :"Wie denkst Du, dass die Wohhnmobile mot 3,3m Höhe zu mir kommen? Natürlich auf einem Schlepper. Keiner Fährt die zu mir! Und die Schlepper sind vom ADAC beauftragte Unternehmen." Ich sehe eine Panne nun etwas gelassenener. Aber für den Fall der Fälle habe ich meine Versicherung bei der HUK mit Schutzbrief. Die Schleppen bis 4m?! |
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