ppgg am 05 Sep 2020 21:42:22
So groß ist das "Erdbeben" auch wieder nicht. Abgesehen davon, dass durchaus nicht klar ist, ob wirklich die Neufassung 2013 damit insgesamt nichtig ist, würde das "nur" dazu führen, dass dann eben die Rechtslage von 2009 gilt. Das kann im Einzelfall natürlich von Bedeutung sein, insofern muss man das schon im Auge behalten, im Allgemeinen macht das aber nicht viel Unterschied. Viel bedeutsamer ist der zuvor schon bekannte Fehler, der die Verschärfung der Fahrverbotsvoraussetzungen unwirksam gemacht hat.
LG Peter