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Hey, ich hatte immer wieder Reifenprobleme und überlege jetzt, statt meine in der Zulassung vorgeschriebenen 215/70 R15CP 109Q (d=682 mm) lieber 225/75 R16CP 118/116R (d=744 mm) aufzuziehen. Mir geht es um den höheren Tragfähigkeitsindex, den es für den eingetragenen R15-Reifen aber nicht zu geben scheint, für R16 aber problemlos. Der Tacho käme dann von seinen derzeitigen Anzeigewert +10 % über GPS-Geschwindigkeit auf etwa +1 % herunter. In der Zulassung muss es wohl umgetragen werden und ich habe gelesen, dass es irgendwelche herstellerseitigen Konformitätslisten geben soll mit den von deren Seite aus erlaubten Reifengrößen, und dass man problemloser welche aus der Liste in die Zulassung getragen bekommt. Hat jemand Erfahrungen mit zulassungsseitigem Reifenwechsel und weiß, ob/wo es diese Liste für den Citroen Jumper gibt? Muss der Tacho umgestellt werden? Vielen Dank schonmal! Der Tacho muss umgestellt werden, wenn der Prüfer das verlangt. Wenn nicht, dann bekommst Du die Eintragung auch so. Einfach mal vorsprechen. Die Praxis zeigt, dass nicht alle identisch arbeiten. Die 16 zoll Felgen kannst du nur nehmen wenn du 5 neue löcher rein machst... :D Die 225 gibt es auch für 15 Zoll... Schau mal in deine CO Papiere...da stehen die sicher schon drinnen... Ich habe bei meinem Vorherigen Wohnmobil auch 225er eintragen lassen, wegen den Reserven der Tragfähigkeit, allerdings 15 Zoll. Ich habe von Bürstner nach Anfrage, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür bekommen. Dann die Reifen montieren lassen, damit zu TÜV, das war dann Formsache, dann zur Zulassungsstelle, zum Eintragen in den KFZ Schein. Die Fahreigenschaften wurden dadurch auch deutlich verbessert! Die R15 gibt's doch auch mit verstärkter Karkasse und höherer Tragfähigkeit als in den Papieren Deines Autos eingetragen sind. Mit 10 PR gekennzeichnete 215er könnten z.b. Tragfähigkeitsindex 113/111S bieten. Diese Reifen dürften mit maximal 1.150 kg belastet werden falls einzeln auf der Achse montiert (1.090 kg bei Zwillinsbereifung). Und lös dich von dem dämlichen CP-Thema. C-Reifen reichen, dürfen auch montiert werden und die Auswahl (auch was den Tragfähigkeitsindex angeht) ist viel größer. Billiger sind sie auch noch, weil Massenprodukt für den Transporter-Markt. bis denn, Uwe
Wenn Du auf 16“ umrüsten willst dann brauchst Du ja zuerst mal neue Felgen. Und die Felgenhersteller bieten in der Regel auch ( kostenlos ) passende ABEs zu Ihren Felgen und den dazu passenden Fahrzeugen an. Ob eine Tachoanpassung erforderlich ist oder nicht, steht dann auch in der ABE. Grüße Dirk Seit 29 Jahren fahre ich mit diesen dämlichen CP Reifen ohne jemals eine Panne. Leider waren diese 2023 nicht verfügbar, sodass auf der VA die C- Reifen montiert wurden. Darf ich demnächst tauschen, da die Flanke einen Schaden hat. Fazit: Ich bleibe weiter dämlich und Andere können so schlau sein, wie sie es sich selbst einrichten. :idea:
Das hat aber nicht viel mit C oder CP zu tun. Als wir unseren Kastenwagen seinerzeit gebraucht gekauft haben sahen die Flanken der CP Reifen vor allem auf der rechten Seite zum fürchten aus. Herausgebrochene Gummistücke (der Kastenwagen war 2 Jahre alt, 15000 km). Seither haben wir C Reifen, 10 Jahre, 100000 km, keinerlei Schäden an den Flanken. So wie einige Märchen für Wahrheit halten, so ist es mit den CP Reifen auch. Es macht keinen Sinn den gebetmühlenartig wiederholtem "ich muss CP Reifen fahren" etwas sinnhaftes entgegen zu setzen, so wie das auch mit "ich muss den vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Reifendruck einfüllen" auch. Einige Infos hier --> Link
Vielen Dank, sehr hilfreich. Dann muss ich mal versuchen, die Bescheingung von Giottiline zu bekommen - das kann schwer werden, gemessen daran, wie schwierig es mal war, eine Ersatzteil zu kriegen.
Frage freundlich bei dem TÜV nach, die das eintragen sollen. Viele Prüfer sind hilfsbereit, wenn man sie vorzeitig fragt. Dem TÜV liegt eine Datenbank vor, wo Eintragungen abgelegt sind. Hatte bei mir bei 2 Fahrzeugen keine Probleme, wo es darum ging einen breiteren Reifen auf der Original Felge zu fahren. Einen Hersteller gab es nicht mehr und der andere wollte gleich eine andere Felge verkaufen, mit noch breiteren Reifen, aber ich wollte nur von 185 auf 195 wechseln, da der Markt in 195 mehr Angebote hatte. Das wird eine kostenpflichtige Einzelabnahme werden. Die Hinterräder sind bei Ti Wohnmobilen evtl das Problem, da der Aufbau bei jeden Fahrzeugtyp anders gestaltet ist. Es wird hauptsächlich die Freigänigkeit geprüft, da gibt's Mindestabstände. Auch die Tacho Abweichung wird errechnet und darf nicht von der Norm abweichen.
Wenn schon Einzelabnahme, könnte man ja auch hinten größere Reifen fahren als vorn, dann gibts zumindest beim Fronttriebler keine Probleme mit der Tachoabweichung :D bis denn, Uwe
Ähmm, warum??? :gruebel: Hallo , So problematisch ist es nicht . Viele haben beides eingetragen, das kann man dann dem tüvler zeigen. Tacho steht eh bei 100kmh gps auf knappe 110. Bei 16 Zoll und den Reifen bist dann ungefähr bei genau 100 tacho und gps. Nimmt die originalen 16zoll von Fiat ( light ) dann geht das schon klar . Kann dir auch meine COC schicken, da sind beide drin . Ich vermute, daß dein Womo älter ist und noch kein COC Dokument hat? Wenn doch stehen dort alle zulässigen Rad-reifen Kombinationen incl. Ein Presstiefe der Felgen drin. Oft sind das mehr Varianten, als im "Fahrzeugschein". Dann ist's ganz einfach: fahren, ggfs. COC kopieren und mitnehmen. TÜV oder Eintragung ist dann nach meinen Infos nicht notwendig. Der Besuch beim TÜV mit dem Fahrzeugschein ginge auch. Der TÜV kann in die Typgenehmigung für das Fahrzeug schauen. Darin sind auch alle zulässigen Räder vermerkt. Das können auch 16 oder 17 Zoll sein obwohl Du in Serie nur 15' hast. Den Auszug aus der Typgenehmigung sollte der TÜV ausdrucken und dir mitgeben. Alle Räder, die dort vermerkt sind, sind zulässig. So ging es bei unserem auch: Knaus boxstar auf Light Fahrwerk, bin mit 17' Rädern zum TÜV. Erster Blick vom Sachverständigen: das wird nix, nicht genug Abdeckung der Reifen an der Vorderachse. Dann hat er sich die Mühe gemacht und die Typgenehmigung von Knaus rauszusuchen. Da stand exakt mein Felgen und Reifen Maß drin. Ohne jegliche Auflage in Bezug auf Radhaus Verbreitung. Keine Ahnung, wie Knaus das hinbekommen hat. Am Ende habe ich eine gutachterliche Stellungnahme bekommen (25 € für gut 1 Stunde Arbeit) und habe mehrere Hauptuntersuchungen ohne Mängel bestanden. Wäre der Knaus ein Fiat hätte es so einfach nicht geklappt. Fiat hatte die Räder nicht in der Typgenehmigung. COC Dokumente für Wohnmobile gibt's seit 2010, für Pkw ab 96. Ganz wichtig: wer ist der Fahrzeughersteller? Citroen (eher nicht) oder der Wohnmobilhersteller. Es sollten ein oder zwei Typenschilder am Schloßträger unter der Motorhaube angebracht sein. Bei zwei und mehr steht dann "Stufe 2" (ggf auch noch "Stufe 3"). Die höchste Stufe hat die erforderliche Typgenehmigung erstellt. Der TÜV kann diese einsehen und das Rätsel mit den Rädern lösen. DEKRA, Gtü und Co haben diese Möglichkeiten soweit ich weiß nicht. Hier muss man zwischen Kawas und aufgebauten Womos unterscheiden. Auf nem Kawa kann man normalerweise alles fahren, was die Lieferwagen-Version mit gleichem zGG auch darf - sind ja die gleichen Radhäuser, Fahrwerk etc. Bei aufgebauten Womos ist um die Hinterräder herum alles individuell (tw. sogar das Fahrwerk, siehe Alko-Chassis) und deshalb gilt da das, was der Womo-Hersteller vorgibt, und sonst nix. bis denn, Uwe Moin zusammen, stimmt so auch nicht ganz. Habe 17 Zöller (Breite weiß ich grad nicht und das Womo ist zusammen mit meinem Sohn auf dem Weg nach IT ) von ramto auf meinem Adria TI und es war kein Problem. Keine Verbreiterung notwendig und Eintragung war problemlos! Gruß nokli Noch etwas zu der Tachoangleichung, ich kenne es von den PSA Eurovan, dass man in der Fahrzeugsoftware bei der Konfiguration die Reifengröße auswählen konnte. Das Fahrzeug gab es serienmäßig mit 15 und 16 Zoll, je nach Ausstattung und Baujahr. Vielleicht ist das ja beim Jumper auch noch so, die Fahrzeuge waren ja "verwandt".
Hallo Uwe, die Frage war - soweit habe ich es verstanden - wie man die Felgen eingetragen bekommt und nicht was techn. möglich ist. Und wenn es um die Zulassung/Eintragung geht kann die Typgenehmigung hilfreich sein. Da unterscheiden sich Kawa, TI... nicht voneinander. So zumindest meine Erfahrung. Technisch sind unsere Räder an der absoluten Grenze wegen des Überstands an der Vorderachse ohne entsprechende Kotflügelverbreiterungen. Aber da Knaus (nicht Fiat) die Rad-Reifen-Kombination exakt so in der Typgenehmigung hat eintragen lassen. Eine solche "Eintragung" in der Typgenehmigung geht i. d. R. mit einer techn. Prüfung (Fahrversuche u. ä.) einher. So sind die 17' Räder ohne Veränderung der Papiere oder der Kotflügel zulässig und auch technisch o. k. Deswegen die Empfehlung, die Typnummer vom Typenschild rauszusuchen oder aus dem Fahrschein/-brief und den TÜV dies prüfen lassen. Vielen herzlichen Dank allen für den Input! Ich werde also mal beim TüV direkt fragen. Oder es ganz lassen. Viele Grüße! |
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