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Frankia Noctra soll nicht wie bestellt ausgeliefert werden


Haggi1 am 30 Mai 2026 23:05:16

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Moin,
Wir haben uns den neuen Frankia Noctra auf Mercedes Sprinter Basis bestellt der mit 17 Zoll Alufelgen angebotenen wird und auch auf dem unterschrieben Kaufvertrag aufgeführt ist. Nun hat Mercedes geschrieben das bis zum Herbst keine 17 Alufelgen mehr zur Verfügung stehen und das Fahrzeug mit 16 Alufelgen ausgeliefert wird.
Angeblich sei das Fahrverhalten mit den 16 Zoll Räder schlechter sei als mit 17 Zoll Räder.
Ich möchte auch gerne das Wohnmobil mit 17 Zoll Räder haben auch schon wegen der Optik.
Muss ich das so hinnehmen mit den 16 Zoll Rädern?
Gruß Jörg

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wurzelseppel am 31 Mai 2026 06:44:31

Du hast 17 Zoll bestellt und damit ist das aus meiner Sicht erstmal eine geschuldete Leistung.

Jetzt gibt es mehrere Optionen, z.B. spätere Lieferung des Fz oder Nachlieferung der 17er bei Verfügbarkeit, Wertausgleich.

Was hat der Verkäufer denn vorgeschlagen? Wäre die Abnahme mit 16ern für dich vorstellbar oder willst du den Wagen dann nicht mehr?

Grüße

leverkusen3 am 31 Mai 2026 06:54:08

Hallo

Dann lass dir das Auto mit ordentlichem Abschlag mit den kleinsten Rädern liefern.
Die erste Fahrt geht dann zum Reifenhändler deines Vertrauens, der dir die bereits von dir vorbestellten 17 Zöller montiert.
Achte dabei nur darauf, das die von dir gewünschte Reifengröße in der Zulassung bereits eingetragen ist. Nachträgliche Änderungen der eingetragenen Reifengröße ist lästige und teilweise schwierige Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

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WomoToureu am 31 Mai 2026 08:52:42

Haggi1 hat geschrieben:..Muss ich das so hinnehmen mit den 16 Zoll Rädern?...


Ich sag mal - ja.
Bei allen Neufahrzeugen die wir gekauft haben, stand das so im Kaufvertrag, im sogenannten Kleingedruckten, dass technische Änderungen jederzeit möglich sind und hingenommen werden müssen.
D.h. schau in Deinen Kaufvertrag, da sollte so etwas drin stehen.

WomoToureu am 31 Mai 2026 08:55:54

wurzelseppel hat geschrieben:Du hast 17 Zoll bestellt und damit ist das aus meiner Sicht erstmal eine geschuldete Leistung.

Geschuldete Leistung wird wohl die Lieferung eines Wohnmobil sein, auch die Leistung wird wohl so sein wie im Vertrag, d.h. Motorleistung usw.
Ob eine Änderung in der Produktion wie 16 " anstatt 17" zum Rücktritt aus dem Kaufvertrag oder relevanter Preisminderung führt glaube ich nicht.

wurzelseppel am 31 Mai 2026 10:13:02

Die 17er stehen mit 1090 Euro Aufpreis in der Liste. Nachrüstung wäre wohl etwas teurer. Für einen Rücktritt erscheint mir das auch zu wenig, auch weil eine Nachbesserung ohne bleibende Nachwirkungen möglich ist.

Grüße

pipo am 31 Mai 2026 11:02:38

Haggi1 hat geschrieben:Ich möchte auch gerne das Wohnmobil mit 17 Zoll Räder haben auch schon wegen der Optik.
Muss ich das so hinnehmen mit den 16 Zoll Rädern?

Bevor ich spekuliere, was sagt der Händler?

Bergbewohner1 am 31 Mai 2026 15:46:32

Kann mir nicht vorstellen, dass es mit 17 Zoll soviel besser auf der Straßé liegen soll.
Ich würde es wie schon geschrieben, mit 16 er nehmen (Nachlass) und dann umrüsten, wenn es denn sein muß.

mv4 am 31 Mai 2026 15:57:02

Ja ...musst du so hinnehmen...steht im Kleingedruckten .. die Räder zählen unter Sonderausstattung

Wenn dir soviel daran liegt ...vereinbare mit dem Händler das er dir bei der Umrüstung auf 17 Zoll behilflich ist...(RKS evt. Tachoabgleichung usw.)

AndyAmmer am 01 Jun 2026 20:19:29

Haggi1 hat geschrieben:Muss ich das so hinnehmen mit den 16 Zoll Rädern?

Was im Vertrag steht, ist auch auszuliefern - grundsätzlich jedenfalls. Es gibt nur wenige Möglichkeiten für den Lieferanten, das nicht zu müssen, und dann eröffnet das dem Verbraucher zahlreiche Möglichkeiten.
Insbesondere weil die vereinbarten Räder ~1.000 € mehr kosten, würde ich das nicht hinnehmen wollen. Wenn es wirklich keine Felgen gibt, könnte sich das Problem auftun, die Karre auf 16" stellen zu müssen - und dann halt nicht auszuliefern, weil: geht ja nicht.

Insofern müsste man mit dem Händler sprechen, wie der sich das nun vorstellt. Oder anbieten, die Kiste abzunehmen und auf seine Kosten bei einem Reifenhändler nachrüsten zu lassen.

Ich hatte ein Fahrzeug gekauft, bei dem im Prospekt eine bestimmte Funktion (V2L) auf einer von nur 22 Seiten plakativ hervorgehoben worden ist. Im Vertrag vereinbart war das aber natürlich nicht. Die haben die Ausstattung zwischen Kauf und Auslieferung geändert, ausgeliefert wurde mein Fahrzeug "ohne". Musste dann kostenfrei nachgerüstet werden, Austausch von einem Steuergerät und Software. Soll heißen: auch auf Ausstattung "laut Prospekt" kann man u.U. verbindlich pochen, auf das was im Vertrag steht eh.

Andy

WomoTechnikService am 01 Jun 2026 20:57:12

Eigentlich sollte so geliefert werden wie bestellt... aber... meinen Nachbarn hat es mit Toyota erwischt, die Verkäufer bei Toyota haben Werbung dafür gemacht, dass man mit der Toyota-App seinen Wagen aus der Ferne schon mal vorheizen oder vorkühlen kann, so dass man, wenn man ans Fahrzeug kommt, dieses schon Temperiert ist... dann hat die EU das verboten und nach dem Update der App war die Funktion weg, eigentlich hatte er das Auto deswegen gekauft!

LG Peter

kamann am 01 Jun 2026 21:06:34

Hallo:
Es geht auch anders: Auch mir wurde gesagt:Änderngen vorbehalten, war mir egal! Was mir nicht egals was; daß mich der Verkäufer nach der Probefahrt mit einem Problem ablaufen lies: er hat jetzt Feierabend!!!
Und so besorgte ich mir eine e-mail vom Hersteller mit dem Text: Die Bilder sind aus der Vorserie und die Änderung wurde aber allen Händlern mitgeteilt..... und schon Hatte der Verkäufer das Problem....zusätzlich zu meiner Reklamtion .....und es war für mich am Verhandeln!!!

So long KH

Guenter296 am 02 Jun 2026 06:56:57

WomoTechnikService hat geschrieben:dass man, wenn man ans Fahrzeug kommt, dieses schon Temperiert ist... dann hat die EU das verboten und nach dem Update der App war die Funktion weg, eigentlich hatte er das Auto deswegen gekauft!

LG Peter


Hallo Peter, was soll die EU da verboten haben? Ich fahre einen Q4 Etron, da gibt es die Funktion Heizen/Kühlen noch in der APP, würde mich wundern wenn es da ein Verbot geben würde.

Gruß Günter

700MEG am 02 Jun 2026 07:37:54

Guenter296 hat geschrieben: ... fahre einen Q4 Etron, da gibt es die Funktion Heizen/Kühlen noch in der APP, würde mich wundern wenn es da ein Verbot geben würde ...
Moin,
bei Deinem ausschließlich mit Elektroantrieb konzipierten Auto ist das nachvollziehbar, dass dafür die Standklimatisierung (mit Heiz- und Kühlfunktion) nicht verboten wird. Z.b. Toyota hatte die Funktion wohl aber auch bei Verbrennern und Hybriden ermöglicht und dazu ist im Stand der Betrieb des Verbrennungsmotors nötig. --> Link

700MEG am 02 Jun 2026 08:01:25

Haggi1 hat geschrieben:... haben uns den neuen Frankia Noctra auf Mercedes Sprinter Basis bestellt der mit 17 Zoll Alufelgen angebotenen wird und auch auf dem unterschrieben Kaufvertrag aufgeführt ist. Nun hat Mercedes geschrieben das bis zum Herbst keine 17 Alufelgen mehr zur Verfügung stehen und das Fahrzeug mit 16 Alufelgen ausgeliefert wird ...
Moin Jörg,
bei verschiedenen Fahrzeugherstellern ist mir bekannt, dass der Neufahrzeugbestellkunde bei Vertragsabschluss zusätzlich ein Schreiben bekommt das von Ihm unterschreiben werden muss. In dem Dokument erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das Fahrzeug in abweichender Bauart und mit anderer Ausstattung als in der Bestellung an ihn ausgeliefert werden kann. Im Kontext ist z.b. auch passiert, dass die Autos nicht mit der bei Bestellung gewählten Farbe produziert werden konnten und die Kunden sich mit einer anderen Lackierung zufrieden geben müssten. Ähnliches kann z.b. hinsichtlich bestellter Abgasnormen und Antriebsvarianten vorkommen. Das ist wohl davon abhängig wieviel Zeit zwischen Bestellung und Produktion des jeweiligen Fahrzeuges vergeht.

Sichte am besten zuerst die dir vorliegenden Vertragsunterlagen und schau ob irgendwo darin etwas vermerkt ist, dass Du das Auto auch mit geänderter Ausstattung nehmen musst. Ich drücke dir die Daumen, dass Dein Verkäufer kooperativ ist und dir eine zufriedenstellende Lösung ermöglicht.

Tinduck am 03 Jun 2026 14:12:38

Ich würd das ändern, wie Thomas es vorgeschlagen hat.

Bestellung auf Stahlfelgen ändern (evtl. sogar mit Winterreifen, wenn das möglich ist), Aufpreis gegenüber dem Werk wieder rausrechnen und mit dem Händler verhandeln, dass er 17" Alus mit Sommerreifen beschafft und eintragen lässt. Dann hast Du sogar 2 Radsätze.

bis denn,

Uwe

Haggi1 am 06 Jun 2026 20:43:20

mv4 hat geschrieben:Ja ...musst du so hinnehmen...steht im Kleingedruckten .. die Räder zählen unter Sonderausstattung

Wenn dir soviel daran liegt ...vereinbare mit dem Händler das er dir bei der Umrüstung auf 17 Zoll behilflich ist...(RKS evt. Tachoabgleichung usw.)


Moin,
Die 17 zoll Felgen sind Serienaustattung, mit 16 Zoll Felgen kann man den so gar nicht Konfigurieren.
Wenn man es nicht genau weiß sollte man nicht spekulieren.
Des weiteren haben wir uns jetzt geeinigt das der Händler die 17 Zoll Alufelgen im Winter nachrüstet.
Gruss Jörg

Trollo am 06 Jun 2026 22:18:22

Moin

Wäre einfacher gewesen, Du hättest das sofort angegeben. Dann hätten sich die Spekulationen erledigt.
Und erst mit dem Händler reden, dann hätten sich hier einige viel Aufwand gespart.

Gruß

Michael

teuchmc am 07 Jun 2026 09:14:28

Trollo hat geschrieben:Moin

Wäre einfacher gewesen, Du hättest das sofort angegeben. Dann hätten sich die Spekulationen erledigt.
Und erst mit dem Händler reden, dann hätten sich hier einige viel Aufwand gespart.

Gruß

Michael

Moin! Scheint so ein gesellschaftliches Ding zu sein. Im sozialen Umfeld nimmt das auch zu. Riesen Drama ,1/2/3 Fragen gestellt und aus dem Elefanten wird wieder die Mücke.
Sonnigen weiterhin. Uwe

pipo am 07 Jun 2026 11:04:45

Haggi1 hat geschrieben:Des weiteren haben wir uns jetzt geeinigt das der Händler die 17 Zoll Alufelgen im Winter nachrüstet.

Es ist wie so oft: Ein freundliches Gespräch mit dem Händler löst die Probleme :ja:

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