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Auslandskrankenversicherung - Erfahrungen Leistungserstattun


wkfrst am 01 Jun 2026 10:54:00

Wir haben eine Auslands-KV bei der Debeka und eine aktuelle Erfahrung aus der letzten Sylvesterreise. Nach einer nächtlichen Gallenkolik in Frankreich suchten wir die Notaufnahme eines dortigen Krankenhauses auf und noch heute haben wir mit der Kostenerstattung zu tun. Die gesetzliche KV hat den Hauptanteil bezahlt, die Zusatzkosten nach französischem Recht müssen wir nun bei der Auslands-KV einfordern. Wie bei Versicherungen üblich ist das aufwändig. Einen wichtigen Tipp daraus möchten wir Euch daher heute hier lassen:

Als Wohnmobilreisende habt Ihr keine Rechnungen oder sonstigen Dokumentationen über Eure Reise wie andere Auslandsreisende. Keine Rechnungen über Flüge, Bahnreisen, Hotels, Ferienhäuser, Pauschalreisen oder sonstiges. Eine KV bearbeitet Eure Leistungserstattung aber erst, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr nur auf einer Reise wart und nicht dauerhaft im Auslandsaufenthalt! Unsere Versicherung besteht für Reisen bis 70 Tage und wir müssen zuerst einmal nachweisen, dass wir nicht länger -also dauerhaft- im Ausland waren.

Es ist daher wichtig, dokumentieren zu können, wann man das Heimatland verlassen hat und wann man wieder zurück gekommen ist. Da helfen z.B. Tankquittungen, Kontoauszüge regionaler Dienstleister, Fotos mit Metadaten, Arbeitszeitnachweise aus der Personalabteilung - also jedes schriftlich nachweisbare Dokument kurz vor der Abreise, das den physischen Aufenthalt belegt. Nur so könnt Ihr bei einem Zwischenfall nach der Rückkehr und möglichen Leistungsansprüchen Eure Aufenthaltsdauer nachweisen.

Natürlich wird man hinterher immer solche Nachweise finden, wenn es erforderlich ist. Aber das ist nervig und kommt ja oft erst Monate später zum tragen, wenn der Fall bei der Versicherung anhängig wird. Daher sorgen wir künftig standardmäßig bei Abreise und Rückreise für entsprechende Nachweise - dann sind wir diesbezüglich safe.

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pwglobe am 01 Jun 2026 11:40:34

Hallo, wir sind Langzeitreisende innerhalb von Westeuropa, aus diesem Grund haben wir eine Zusatzversicherung über unsere GV (Techniker) abgeschlossen.
Man kann sich dazu beraten lassen und wir haben das für uns passende Produkt ausgesucht.
Der Partner der TK ist envivas Travel XL, nicht ganz billig aber rundum abgesichert.

mar am 01 Jun 2026 12:05:44

Moin,
wir haben unsere Auslandskrankenversicherung über die Goldkreditkarte. In unserem Fall ist es die RV-Versicherung. Diese haben wir, auch bei einer Wohnmobilreise, schon in Anspruch nehmen müssen. Es war alles kein Problem. Nachweise über den Zeitraum der Auslandsreise waren nicht erforderlich.

Gruß
Maren

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pwglobe am 01 Jun 2026 13:28:48

mar hat geschrieben:Moin,
wir haben unsere Auslandskrankenversicherung über die Goldkreditkarte. In unserem Fall ist es die RV-Versicherung. Diese haben wir, auch bei einer Wohnmobilreise, schon in Anspruch nehmen müssen. Es war alles kein Problem. Nachweise über den Zeitraum der Auslandsreise waren nicht erforderlich.
Gruß
Maren


Hallo, bei 60+ oder Rentnern verlangen die Versicherungen immer einen Nachweis, es ist auch bei den Versicherungen bekannt, dass sehr viele im südlichen Ausland überwintern.

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, mit der Gesundheitskarte der GKV wird man in ganz Europa beim Arzt oder Zahnarzt behandelt, Risiko es wird nur der Satz für Deutschland bezahlt, den Rest muss man selbst draufzahlen. Man kann jetzt abwägen ob man die Zusatzversicherung nimmt oder im Fall der Fälle aus der eigenen Tasche zahlt. Ab einem bestimmten Alter (70+) ist die Zusatzversicherung teurer als der Eigenanteil.

cheldon am 01 Jun 2026 13:58:23

Wir haben uns bei der Württembergischen Auslandsreisekrankenversicherung Langzeit für die Reise in den Oman versichert. Bei der Rückkunft in Deutschland habe ich ein Foto an der deutschen Grenze gemacht und die überzahlten Beiträge erstattet bekommen. So kann man ja auch Fotos mit Metadaten der Aus- und Einreise halten.
Auch über die Abrechnung der Kreditkarte kann man die Reise dokumentieren.

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