Wir haben eine Auslands-KV bei der Debeka und eine aktuelle Erfahrung aus der letzten Sylvesterreise. Nach einer nächtlichen Gallenkolik in Frankreich suchten wir die Notaufnahme eines dortigen Krankenhauses auf und noch heute haben wir mit der Kostenerstattung zu tun. Die gesetzliche KV hat den Hauptanteil bezahlt, die Zusatzkosten nach französischem Recht müssen wir nun bei der Auslands-KV einfordern. Wie bei Versicherungen üblich ist das aufwändig. Einen wichtigen Tipp daraus möchten wir Euch daher heute hier lassen:
Als Wohnmobilreisende habt Ihr keine Rechnungen oder sonstigen Dokumentationen über Eure Reise wie andere Auslandsreisende. Keine Rechnungen über Flüge, Bahnreisen, Hotels, Ferienhäuser, Pauschalreisen oder sonstiges. Eine KV bearbeitet Eure Leistungserstattung aber erst, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr nur auf einer Reise wart und nicht dauerhaft im Auslandsaufenthalt! Unsere Versicherung besteht für Reisen bis 70 Tage und wir müssen zuerst einmal nachweisen, dass wir nicht länger -also dauerhaft- im Ausland waren.
Es ist daher wichtig, dokumentieren zu können, wann man das Heimatland verlassen hat und wann man wieder zurück gekommen ist. Da helfen z.B. Tankquittungen, Kontoauszüge regionaler Dienstleister, Fotos mit Metadaten, Arbeitszeitnachweise aus der Personalabteilung - also jedes schriftlich nachweisbare Dokument kurz vor der Abreise, das den physischen Aufenthalt belegt. Nur so könnt Ihr bei einem Zwischenfall nach der Rückkehr und möglichen Leistungsansprüchen Eure Aufenthaltsdauer nachweisen.
Natürlich wird man hinterher immer solche Nachweise finden, wenn es erforderlich ist. Aber das ist nervig und kommt ja oft erst Monate später zum tragen, wenn der Fall bei der Versicherung anhängig wird. Daher sorgen wir künftig standardmäßig bei Abreise und Rückreise für entsprechende Nachweise - dann sind wir diesbezüglich safe.

