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Falsche HU-Frist bekommen


AndyAmmer am 08 Jul 2026 13:01:07

Moin, morgen ist der jährliche Werkstatt-Termin, diesmal keine Inspektion (nur alle 2 Jahre). Also die Unterlagen griffbereit zusammengesucht und ... nanu ... hab ich letztes Jahr wohl was übersehen:
HU-Frist.png

Steht auch so im Fz.-Schein, und ist auch so geklebt hinten.

Selbstverständlich wird morgen die fällige HU gemacht.

Eigentlich müsste eine gute Software das sofort merken, denn die zGM ist korrekt angegeben.

Andy

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Kuhtreiber am 08 Jul 2026 13:05:00

Was hast du für ein Bj. ?

deacheapa am 08 Jul 2026 13:13:58

2023 steht auf dem HU Papier. :mrgreen:

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amino am 08 Jul 2026 13:14:27

Ist alles richtig was der Tüv gemacht hat , falsch denkst leider nur du :D

AndyAmmer am 08 Jul 2026 13:14:50

Kuhtreiber hat geschrieben:Bj?

Gebaut wurde der am 06.12.2022 ("data di construzione del veicolo" im COC), aber Erstzulassung - vgl. Bild - war 08/2023.

Andy

deacheapa am 08 Jul 2026 13:15:36

AndyAmmer hat geschrieben:Selbstverständlich wird morgen die fällige HU gemacht.


Warum? lange Weile? zu viel Geld?

pluplus am 08 Jul 2026 13:18:11

So richtig verstehe ich deine Frage wohl nicht. Aber aller 2 Jahre TÜV passt doch. Über 3,5to erst ab dem 7. Jahr jährlich.

Holger

Marc25 am 08 Jul 2026 13:49:53

Lt. TÜV--> Link erst ab dem 6. Jahr jährlich.

mv4 am 08 Jul 2026 14:04:53

...ihr seit ja böse :D

Knaus650MEG am 08 Jul 2026 14:14:32

AndyAmmer hat geschrieben:
Eigentlich müsste eine gute Software das sofort merken, denn die zGM ist korrekt angegeben.

Andy

Die Software hat alles korrekt gemacht, du musst erst in einem Jahr zur HU, so wie Holger schon geschrieben hat.

Kuhtreiber am 08 Jul 2026 14:20:49

deacheapa hat geschrieben:2023 steht auf dem HU Papier. :mrgreen:


Ich wollte ihm die Chance geben seinen Denkfehler selbst zu erkennen :)

mithrandir am 08 Jul 2026 15:07:18

Und wenn du Glück hast vermasselt der Prüfer es auch nach dem 7. Jahr und klebt 2 Jahre.

UweHD am 08 Jul 2026 15:52:24

Bin gerade über den Thread gestolpert.
Unser Wohnmobil (4005kg zGG) ist EZ 05.2021. Ich war gestern zur HU und habe nur ein Jahr bekommen.

Das Wohnmobil ist also gut 5 Jahre alt. Dann müsste doch weiterhin die Frist von 24 Monaten gelten? Hat jemand dazu den passenden §§ zur Hand?

deacheapa am 08 Jul 2026 16:16:10

UweHD hat geschrieben:BHat jemand dazu den passenden §§ zur Hand?


Leider nicht,
bin ja kein Rechtler, aber darüber müsste es hier einen ausführlichen Tröd schon geben, in Sachen Auslegung dazu.
Da wurde von Stand Tag der Prüfung, bis innerhalb des Prüfzeitraumes so alles mögliche in die Waagschale geworfen. :ja:

at mv4,
nein kurz und prägnant :mrgreen:

at mithrandir
das Glück hatte ich einmal mit nem schon 14jährigen, 2Jahre später ist es ihm dann aber doch leider aufgefallen, auf Nachfrage meinerseits zur Gültigkeit meinte er, was klebt das klebt, und ZT1 ist ja ein Dokument.

UweHD am 08 Jul 2026 16:36:45

deacheapa hat geschrieben: ...bin ja kein Rechtler, aber darüber müsste es hier einen ausführlichen Tröd schon geben, in Sachen Auslegung dazu.
Da wurde von Stand Tag der Prüfung, bis innerhalb des Prüfzeitraumes so alles mögliche in die Waagschale geworfen...

Ich habe eben bei der Prüforganisation angerufen.
Die möchten, dass ich mit dem Fz-Schein nochmal vorbeikomme und die das nachprüfen. Das Datum der nächsten HU kam wohl so aus dem Computer und der Prüfer hat das nicht weiter kontrolliert. Ich werde berichten :)

Kuhtreiber am 08 Jul 2026 16:41:54

UweHD hat geschrieben:Das Wohnmobil ist also gut 5 Jahre alt. Dann müsste doch weiterhin die Frist von 24 Monaten gelten? Hat jemand dazu den passenden §§ zur Hand?


Rechtsgrundlage: § 29 StVZO i. V. m. Anlage VIII StVZO.

purplenew am 08 Jul 2026 16:56:42

Kuhtreiber hat geschrieben:Rechtsgrundlage: § 29 StVZO i. V. m. Anlage VIII StVZO.


Als visuelle Ergänzung zu der richtigen Feststellung ein Auszug aus der Anlage VIII StVZO:

2.1.6 Wohnmobile
2.1.6.1 mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t
2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung = 36 Monate
2.1.6.1.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen = 24 Monate

2.1.6.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 7,5 t
2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten = 24 Monate
2.1.6.2.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen = 12 Monate
2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t = 12 Monate

Die 72 Monate gelten auch für Wohnmobile, die zunächst als 3,5tonner zugelassen und dann später aufgelastet worden sind.


Thomas

UweHD am 08 Jul 2026 17:40:37

purplenew hat geschrieben: ...Die 72 Monate gelten auch für Wohnmobile, die zunächst als 3,5tonner zugelassen und dann später aufgelastet worden sind..

Danke euch beiden für die Rechtsquellen :)
Ich habe die Papiere eben bei der Prüforganisation vorbeigebracht, es gibt da wohl keine Diskussionen. Deren Software scheint da einen 'Bug zu haben, das klären die gerade.
Dann muss ich halt morgen nochmal mit dem Wohnmobil da hinfahren zum umkleben. Alles in allem 3x Hinfahren, hätte ich mir besser gespart. Da eine HU jetzt aber schon knapp 200€ kostet, war es mir das wert.

deacheapa am 09 Jul 2026 00:36:32

UweHD hat geschrieben:Da eine HU jetzt aber schon knapp 200€ kostet, war es mir das wert.


Glaube ich Dir,
ich habe diese Gebühr letztes Jahr gleich 2xmal Abdrücken dürfen, da meine Werkstatt den Ablauf Tag der Nachuntersuchung um 1Tag überschritten hat,
sind einfach nicht fertig geworden, und haben gar nicht daran gedacht,
wie ich leider auch.
Da kommt richtig Freude auf. :roll:
Ich war dann dabei, wie auch beim ersten mal.
Und der Prüfer ist bald ausgeflippt weil die Trübung einfach zu groß war,
er aber genau wusste das ein paar Wochen und 600km zuvor,
die Karre noch top Werte hatte.
Er hat dann irgendwann aufgegeben, und den "Lappentrick" angewendet.
Ich habe nichts gesagt, weiß aber warum, ich war für die eine Tour in D Tanken,
und zwar nur den normalen Diesel, weil die Tanke keine Premiumsuppe hatte, Marktkauf.
Hatte das schon gesehen, das es wieder leichten Ruß auf der Auspuffseite an der Seitenverkleidung gab, hab ja auch den 2,3er Railsensor drin. :roll:
Mit Premiumsuppe, gibt es trotz nur Filter Dummy keine Probleme,
daher weiß ich das zumindest da die Premium Suppe von Vorteil ist.
Der normale Diesel in Polen, der aus D geliefert wird, rußt inzwischen auch bei meinem, das war mal anders, bei Diesel in Ostpolen, keine Ahnung woher der ist, immer noch nicht.
Verrückte Welt das alles.

UweHD am 09 Jul 2026 09:40:40

UweHD hat geschrieben:Ich habe die Papiere eben bei der Prüforganisation vorbeigebracht, es gibt da wohl keine Diskussionen. Deren Software scheint da einen 'Bug zu haben, das klären die gerade.

Und heute, nach Rückruf durch die Prüforganisation, noch zur Auflösung des Ganzen:
Es war in meinem Fall (EZ 05.2021) tatsächlich ein Fehler, nur ein Jahr HU Frist zu gewähren. Wird anstandslos geändert.
Danke für euer Feedback :)

Kuhtreiber am 09 Jul 2026 09:51:28

Wichtig war dass du den Fehler bemerkt hast

Suse1976 am 09 Jul 2026 11:36:14

AndyAmmer hat geschrieben:morgen ist der jährliche Werkstatt-Termin

was ist dabei rausgekommen? 24 Monate sind richtig, hast du das noch rechtzeitig gesehen?

lg, Suse

Hendrik74 am 09 Jul 2026 14:00:36

Also, seit 2026 muss jedes Womo über 3,5 Tonnen jedes Jahr zum TÜV. 2025 galt noch die alte Regel.
Das heißt, dein Dokument und die HU sind gültig, wer dieses Jahr fährt bekommt nur noch 1 Jahr.

Musste ich auch leidvoll feststellen

purplenew am 09 Jul 2026 14:17:21

Hendrik74 hat geschrieben:Also, seit 2026 muss jedes Womo über 3,5 Tonnen jedes Jahr zum TÜV. 2025 galt noch die alte Regel.


Kannst Du das mal etwas näher erklären? Welche alte und welche neue Regel? Mir ist nicht bekannt, dass es eine Änderung der Anlage VIII der StVZO gegeben hat.

Du hast ein Wohnmobil über 3,5 und unter 7,5t? Welches Datum hat die Erstzulassung? Und mit welcher Begründung hast Du für Dein Fahrzeug nur 1 Jahr HU bekommen?

Thomas

ziczac am 09 Jul 2026 14:18:22

Hendrik74 hat geschrieben:Also, seit 2026 muss jedes Womo über 3,5 Tonnen jedes Jahr zum TÜV. 2025 galt noch die alte Regel.
Das heißt, dein Dokument und die HU sind gültig, wer dieses Jahr fährt bekommt nur noch 1 Jahr.


Wäre mir neu? Wo steht das? Link?

mv4 am 09 Jul 2026 14:26:04

das stand in der Ausführung der Ausführung zum Gesetz...veröffentlicht am 1. April 2026 ;D

Kuhtreiber am 09 Jul 2026 14:32:49

ziczac hat geschrieben:
Wäre mir neu? Wo steht das? Link?


Ich vermute mal dass wir den nie bekommen. Aber ich lasse mich auch gerne angenehm überraschen :D

Marc25 am 09 Jul 2026 15:02:03

Hier nochmal ein --> Link zum Thema, allerdings ohne Anspruch auf Richtigkeit.

purplenew am 09 Jul 2026 16:49:09

Marc25 hat geschrieben:Hier nochmal ein --> Link zum Thema, allerdings ohne Anspruch auf Richtigkeit.


Das bezieht sich aber auf einen verworfenen Versuch der EU zur Änderung der Frist zur Hauptuntersuchung von Wohnmobilen (ohne Gewichtsangabe) mit einem Alter von mehr als 10 Jahren.
Hier geht es um die jährliche HU für Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3,5t bis 7,5t nach 72 Monaten und passt nicht zu dem verlinkten Thema.
Wohnmobile unter 3,5t müssen weiterhin alle 2 Jahre zur HU und Wohnmobile über 7,5t allerdings schon immer nach 1 Jahr.

Thomas

Tdr01 am 10 Jul 2026 08:37:24

UweHD hat geschrieben:Bin gerade über den Thread gestolpert.
Unser Wohnmobil (4005kg zGG) ist EZ 05.2021. Ich war gestern zur HU und habe nur ein Jahr bekommen.

Das Wohnmobil ist also gut 5 Jahre alt. Dann müsste doch weiterhin die Frist von 24 Monaten gelten? Hat jemand dazu den passenden §§ zur Hand?


Ab dem 61.ten Monat nach Erstzulassung, kann die Prüforganisation die Plakette nur noch für 12 Monate ausgeben.
Kann, es gibt auch genug Fälle wo bis zum letzten Tag in den ersten 6 Jahren nochmal 24 Monate vergeben wurde.
Dann kommt hier aber die Diskussion auf, das ist ja illegal und ich muss den Prüfer drauf aufmerksam machen.
Das ganze ist nicht Bestandteil der Stvzo, sondern in den Richtlinien der Prüforganisation beschrieben.
Die GTÜ bei mir handelt genauso, wenn ich demnächst zu meinem LKW Händler fahre und der örtliche Dekra Mann vor Ort ist, bekomme ich nochmal 24 Monate.
Bin halt kriminell.

Gruß
Thomas

UweHD am 10 Jul 2026 10:12:41

Tdr01 hat geschrieben: Ab dem 61.ten Monat nach Erstzulassung, kann die Prüforganisation die Plakette nur noch für 12 Monate ausgeben.
...<...>...
Das ganze ist nicht Bestandteil der Stvzo, sondern in den Richtlinien der Prüforganisation beschrieben.

Rechtlich bindend ist letztlich die StVZO, und nur diese entscheidet über legal oder illegal.

Und in der Anlage VIII des §29 StVZO steht eindeutig 72 Monate ab EZ, deshalb wird der HU-Bericht meines Wohnmobils jetzt auch entsprechend auf 24 Monate Gültigkeit abgeändert. Richtlinien der Prüforganisation, die den geltenden gesetzlichen Regelungen widersprechen, interessieren mich dabei nicht.
--> Link

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