Strengere "Pickerl"- Regeln im Ausland!
"Pickerl" beim Auto abgelaufen: Es gelten strengere Regeln in Ungarn und Kroatien!
Im Ausland sind die österreichischen Richtlinien gültig
Dennoch Strafen möglich: Österreicherin angehalten
Vier Monate haben Österreichs Autofahrer Zeit, um sich nach Ablauf der Kfz-Prüfplakette eine neue zu beschaffen. Diese Toleranzfrist gelte zwar auch im Ausland, erklärte ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger. Dennoch warnte am Mittwoch der ARBÖ: Autofahrer in Ungarn und Kroatien müssen in der Praxis mit ernsthaften Problemen rechnen, wenn ihr "Pickerl" überzogen ist.
Eine Österreicherin wurde in Ungarn angehalten und ihr überzogenes Pickerl beanstandet. Nach längerer Diskussion blieb der Autofahrerin die Zahlung der Geldstrafe an Ort und Stelle erspart, sie konnte mit einem Erlagschein zurückzufahren. Sie argumentierte, dass die viermonatige Toleranz nicht nur in Österreich gilt, sondern auch im Ausland. "Völlig zu Recht", so Auracher-Jäger. Zurück in Österreich konnte sie mit Hilfe der ARBÖ-Verkehrsjuristin die Angelegenheit restlos klären.
Auracher-Jäger: "Das Pickerl, die 'Wiederkehrende Begutachtung nach §57a', gehört zu den Ausrüstungsvorschriften. Ausrüstungsvorschriften betreffen das Fahrzeug selbst und werden nach dem Recht desjenigen Staates beurteilt, in welchem das Fahrzeug zugelassen wurde." Verhaltensvorschriften hingegen, so die Juristin, betreffen das Verhalten des Lenkers im Straßenverkehr und richten sich immer nach dem Recht desjenigen Staates, indem sich der Lenker befindet. Trotz geltender Rechte empfiehlt der Autofahrerklub allen Urlaubern, mit einem gültigen Pickerl auf die Reise zu gehen. ARBÖ-Generalsekretär Rudolf Hellar forderte Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) auf, über das Außenministerium "diese Schikane für österreichische Staatsbürger schnellstens abzustellen".

