tierlieb am 21 Mär 2013 20:55:31 Hallo zusammen, ich habe nur mal eine grundsätzliche Frage: wenn ich mir bei einem Händler ein Womo "ausgeguckt" habe, dieses Fahrzeug aber einen leichten Hagelschaden auf dem Dach hat (man sieht ihn kaum), um wieviel sollte dieses gebrauchte, drei Jahr alte, Wohnmobil dann günstiger sein als ein Fahrzeug ohne Hagelschaden? Es besteht hierbei die Möglichkeit das der Schaden zwar abgerechnet aber nicht repariert wurde. Genau weiß ich das noch nicht. Bin dankbar für Eure Info's :roll: Dankeschön und viele , Martin
bernhardm am 22 Mär 2013 11:57:09 Ob der Schaden abgerechnet wurde, spielt für Dich eigentlich keine Rolle. Du kaufst ein beschädigtes Fahrzeug, das bedeutet erst einmal, daß Deine Versicherung sowieso nicht für die Regulierung dieses Schadens zuständig ist. Und wenn sich bei Dir der Schaden (z.B. durch einen weiteren Hagel) vergrößert, ist natürlich von Deiner Versicherung nur der neue Schaden zu begleichen (der eben jetzt relativ gering ausfällt) und nicht der komplette Schaden. Der Kaufpreis sollte sich dabei nach dem Zeitwert des Fahrzeuges richten, abzüglich der Kosten für die Reparatur und eventuell der Wertminderung die das Fahrzeug nach der Reparatur gegenüber einem Fahrzeug welches den Schaden nie hatte, hat. In der Praxis würde ich sagen: Sowas zu kaufen macht nur Sinn, wenn einen der Schaden nicht stört, und er die Nutzbarkeit und Haltbarkeit nicht beeinträchtigt. Dann hat man so einfach die Möglichkeit, solch ein Fahrzeug etwas billiger einzukaufen, als man es eben ohne diesen Schaden bekommen hätte. Wenn man den Schaden nicht haben will, lohnt der Kauf nur, wenn etwas besonderes - auf das man sehr viel Wert legt und das das Fahrzeug relativ einzigartig macht - vorhanden ist. Das muss nicht eine spezielle Bauart sein, das kann auch ein extrem niedriger Preis sein. Trotzdem würde ich mir sehr gut überlegen, ob eine Reparatur sinnvoll ist. Sieht dann zwar wieder schöner aus - richtet aber u.U. wieder jede Menge neues Unheil an. Was man nicht tun sollte ist, das Fahrzeug mit dem Schaden zu kaufen, und dann zu erwarten, daß einem ein anderer diesen Schaden "ersetzt". Sei es indem man die eigene Versicherung zu bescheissen versucht, oder nachträglich versucht dem Verkäufer einen Strick draus zu drehen, oder indem man erwartet daß einem der nächste Verkäufer beim zukünftigen Verkauf des Fahrzeuges den normalen Wert ohne Abzug des Schadens bezahlt. Ein beschädigtes Fahrzeug zu kaufen lohnt sich also hauptsächlich dann wenn: - Einen der Schaden nicht beeinträchtigt und man dadurch ein relativ preiswertes Fahrzeug erhält - Man den Schaden selbst mit relativ geringen Kosten intand setzen, und so unter dem Strich gegenüber dem Kauf eines unbeschädigten Fahrzeuges eine nennenswerte Summe sparen kann - Das Fahrzeug ansonsten perfekt für die eigenen Anforderungen ist und es mit vernünftigem Aufwand nicht möglich ist ein vergleichbares Fahrzeug ohne den Schaden zu beschaffen - Das Fahrzeug besonders billig ist In der Praxis sieht es hingegen oft so aus, daß der Verkäufer sich den Schaden von einer Versicherung teuer bezahlen lässt, und dann das Fahrzeug mit relativ geringem Preisabschlag gegenüber einem unbeschädigtem Fahrzeug verkauft. Unter dem Strich hat er dann für das Fahrzeug relativ viel Geld bekommen, während der Käufer schlussendlich zu viel bezahlt hat. In solch einem Fall empfiehlt sich eben hart zu bleiben und das Fahrzeug nicht zu kaufen. Ich kenne übrigens ein größeres Mercedes Autohaus, welches durch ein rechtzeitig eingetretenes Unwetter seine angespannte Finanzlage auf einen Schlag gesund stoßen konnte. Der Hagel beschädigte zahlreiche Gebrauchtfahrzeuge, die im Freien standen (ein Schelm wer auf die Idee kommt daß natürlich schnell die Ladenhüter auf den Hof geparkt wurden, während die Sahnestücke noch schnell in die Halle in Sicherheit gebracht wurden) beschädigt. Anschließend wurden die Fahrzeuge im beschädigten Zustand mit relativ wenig Preisabschlag auf den Wert verkauft und von der Versicherung der Reparaturaufwand reguliert. Eigentlich unnötig dazu zu schreiben, daß sie die betroffenen Fahrzeuge anderweitig niemals für das Geld an den Mann gebracht hätten.
mithrandir am 22 Mär 2013 14:35:54 tierlieb hat geschrieben:Hallo zusammen, wenn ich mir bei einem Händler ein Womo "ausgeguckt" habe, dieses Fahrzeug aber einen leichten Hagelschaden auf dem Dach hat (man sieht ihn kaum), um wieviel sollte dieses gebrauchte, drei Jahr alte, Wohnmobil dann günstiger sein als ein Fahrzeug ohne Hagelschaden? Es besteht hierbei die Möglichkeit das der Schaden zwar abgerechnet aber nicht repariert wurde. Genau weiß ich das noch nicht.
Haben nicht fast alle gebrauchten woMos mit blechdach einen leichten Hagelschaden?
franz_99 am 22 Mär 2013 14:51:26 mithrandir hat geschrieben:tierlieb hat geschrieben:Hallo zusammen, wenn ich mir bei einem Händler ein Womo "ausgeguckt" habe, dieses Fahrzeug aber einen leichten Hagelschaden auf dem Dach hat (man sieht ihn kaum), um wieviel sollte dieses gebrauchte, drei Jahr alte, Wohnmobil dann günstiger sein als ein Fahrzeug ohne Hagelschaden? Es besteht hierbei die Möglichkeit das der Schaden zwar abgerechnet aber nicht repariert wurde. Genau weiß ich das noch nicht.
Haben nicht fast alle gebrauchten woMos mit blechdach einen leichten Hagelschaden?
ich denke ja aber auch schon viele neue, daher immer aufs Dach schauen vor dem Kauf.
felix52 am 22 Mär 2013 14:56:59 Beim Thema "Hagelschaden" gibts allein hier in der Suche 905 Treffer. Da gehts bis hin zum Versicherungsbetrug durch Doppelabrechnung.
Felix52 :)
pidy am 22 Mär 2013 15:04:33 bernhardm hat geschrieben:Ob der Schaden abgerechnet wurde, spielt für Dich eigentlich keine Rolle. Du kaufst ein beschädigtes Fahrzeug, das bedeutet erst einmal, daß Deine Versicherung sowieso nicht für die Regulierung dieses Schadens zuständig ist. Und wenn sich bei Dir der Schaden (z.B. durch einen weiteren Hagel) vergrößert, ist natürlich von Deiner Versicherung nur der neue Schaden zu begleichen (der eben jetzt relativ gering ausfällt) und nicht der komplette Schaden.
Der Kaufpreis sollte sich dabei nach dem Zeitwert des Fahrzeuges richten, abzüglich der Kosten für die Reparatur und eventuell der Wertminderung die das Fahrzeug nach der Reparatur gegenüber einem Fahrzeug welches den Schaden nie hatte, hat.
In der Praxis würde ich sagen: Sowas zu kaufen macht nur Sinn, wenn einen der Schaden nicht stört, und er die Nutzbarkeit und Haltbarkeit nicht beeinträchtigt. Dann hat man so einfach die Möglichkeit, solch ein Fahrzeug etwas billiger einzukaufen, als man es eben ohne diesen Schaden bekommen hätte. Wenn man den Schaden nicht haben will, lohnt der Kauf nur, wenn etwas besonderes - auf das man sehr viel Wert legt und das das Fahrzeug relativ einzigartig macht - vorhanden ist. Das muss nicht eine spezielle Bauart sein, das kann auch ein extrem niedriger Preis sein. Trotzdem würde ich mir sehr gut überlegen, ob eine Reparatur sinnvoll ist. Sieht dann zwar wieder schöner aus - richtet aber u.U. wieder jede Menge neues Unheil an.
Was man nicht tun sollte ist, das Fahrzeug mit dem Schaden zu kaufen, und dann zu erwarten, daß einem ein anderer diesen Schaden "ersetzt". Sei es indem man die eigene Versicherung zu bescheissen versucht, oder nachträglich versucht dem Verkäufer einen Strick draus zu drehen, oder indem man erwartet daß einem der nächste Verkäufer beim zukünftigen Verkauf des Fahrzeuges den normalen Wert ohne Abzug des Schadens bezahlt.
Ein beschädigtes Fahrzeug zu kaufen lohnt sich also hauptsächlich dann wenn: - Einen der Schaden nicht beeinträchtigt und man dadurch ein relativ preiswertes Fahrzeug erhält - Man den Schaden selbst mit relativ geringen Kosten intand setzen, und so unter dem Strich gegenüber dem Kauf eines unbeschädigten Fahrzeuges eine nennenswerte Summe sparen kann - Das Fahrzeug ansonsten perfekt für die eigenen Anforderungen ist und es mit vernünftigem Aufwand nicht möglich ist ein vergleichbares Fahrzeug ohne den Schaden zu beschaffen - Das Fahrzeug besonders billig ist
In der Praxis sieht es hingegen oft so aus, daß der Verkäufer sich den Schaden von einer Versicherung teuer bezahlen lässt, und dann das Fahrzeug mit relativ geringem Preisabschlag gegenüber einem unbeschädigtem Fahrzeug verkauft. Unter dem Strich hat er dann für das Fahrzeug relativ viel Geld bekommen, während der Käufer schlussendlich zu viel bezahlt hat. In solch einem Fall empfiehlt sich eben hart zu bleiben und das Fahrzeug nicht zu kaufen.
Ich kenne übrigens ein größeres Mercedes Autohaus, welches durch ein rechtzeitig eingetretenes Unwetter seine angespannte Finanzlage auf einen Schlag gesund stoßen konnte. Der Hagel beschädigte zahlreiche Gebrauchtfahrzeuge, die im Freien standen (ein Schelm wer auf die Idee kommt daß natürlich schnell die Ladenhüter auf den Hof geparkt wurden, während die Sahnestücke noch schnell in die Halle in Sicherheit gebracht wurden) beschädigt. Anschließend wurden die Fahrzeuge im beschädigten Zustand mit relativ wenig Preisabschlag auf den Wert verkauft und von der Versicherung der Reparaturaufwand reguliert. Eigentlich unnötig dazu zu schreiben, daß sie die betroffenen Fahrzeuge anderweitig niemals für das Geld an den Mann gebracht hätten.
Ein sehr interessanter Beitrag, herzlich Dank dafür!
felix52 am 22 Mär 2013 15:19:16 Und wenn dann nach dem ersten Hagelschaden, der zwar abgerechnet, aber nicht repariert wurde, ein zweiter Hagelschaden hinzu kommt, wird die Angelegenheit kompliziert (Dach ist ja schon aus dem ersten Schaden ruiniert) bis unmöglich.
Gast am 22 Mär 2013 15:51:02 Nein es ist dem Käufer nicht egal ob er ein Fahrzeug kauft wo bereits ein Versicherungsschaden abgerechnet wurde, alleine schon aus vorstehendem Grund.
Beispiel, es fällt ein Ziegelstein aufs Dach und durchschlägt es. Da guckt der Besitzer in die Röhre, denn ein Dach kann nicht zweimal abgerechnet werden.
bernhardm am 22 Mär 2013 16:05:28 Das ist doch auch völlig korrekt. Warum soll eine Versicherung einen Schaden begleichen, der vorher schon vorhanden war? Streng genommen wäre es im genannten Fall egal ob vorher schonmal was abgerechnet wurde oder nicht. Die Versicherung muss nicht für den Hagelschaden aufkommen - wohl aber für den Schaden durch den Stein.
Darum sollte man ja auch darauf achten, daß das Fahrzeug beim Kauf entsprechend billiger ist. Dann kann ich im Fall mit dem Stein noch immer her gehen, die Differenz zu zahlen (und mit dem Geld das Dach wechseln lassen), habe dann den "Normalpreis" für ein repariertes Fahrzeug bezahlt und kann es weiter nutzen. Klar ist es unangenehm, wenn die Freude über das in der Anschaffung gesparte Geld plötzlich dadurch getrübt wird, daß ich es doch investieren muss, doch schlussendlich stehe ich dadurch nicht schlechter da. Schlechter stehe ich erst da, wenn ich das Fahrzeug zu teuer eingekauft habe.
Wobei ich mir im hier skizzierten Fall nichtmal so sicher bin, daß die Versicherung tatsächlich von der Leistung komplett befreit wäre. Ich würde eher damit rechnen, daß deutliche Abzüge gemacht würden, weil eben ein Vorschaden bestand.
mafrige am 22 Mär 2013 16:49:44 Also wenn man nach einem Hagelschaden nicht repariert und das Wohnmobil so verkauft, wird man in der Regel die erhaltene Versicherungssumme nicht an den Verkäufer abgeben. Dann hat er nichts davon und könnte es auch reparieren lassen!
selly2008 am 22 Mär 2013 17:52:18 VORSICHT :
--> Beim Hagelschaden können sich versteckte Schäden einschleichen. Dachluken auf feine Haar-risse überprüfen !!! Auch die Seitenwand mit Fenster etc. !!! Wenn der Hagelschaden abgerechnet wurde liegt ein Gutachten vor !! Bei kleinen Dellen im Dachbereich kommen da mal schnell ab 2.500,- € zusammen. Es könnten sich späterhin Schäden an diesen Stellen (Lackierung) entwickeln. Lass dir das Gutachten zeigen - hier sind in der Regel aufgetretene Fehler protokolliert. Kontakt mit dem Gutachter aufnehmen - wenn er seriös ist bekommst Du auch Auskunft. --> Auf jeden Fall im Kaufvertrag den Hagelschaden bestätigen lassen mit Foto u. wo. In der Regel würde ich auf 25% Nachlass vom Listenpreis bestehen.
schöne
:? :? :?
clebre am 22 Mär 2013 18:34:54 :?: mafrige hat geschrieben:Also wenn man nach einem Hagelschaden nicht repariert und das Wohnmobil so verkauft, wird man in der Regel die erhaltene Versicherungssumme nicht an den Verkäufer abgeben. Dann hat er nichts davon und könnte es auch reparieren lassen!
:?: :?: :?:
mafrige am 22 Mär 2013 20:11:29 clebre hat geschrieben::?: mafrige hat geschrieben:Also wenn man nach einem Hagelschaden nicht repariert und das Wohnmobil so verkauft, wird man in der Regel die erhaltene Versicherungssumme nicht an den Verkäufer abgeben. Dann hat er nichts davon und könnte es auch reparieren lassen!
:?: :?: :?:
Sorry... meinte natürlich Käufer, konnte es leider nachträglich nicht mehr korrigieren!
bassnix am 22 Mär 2013 20:28:08 Meine Meinung ist, wenn dir der Wagen gefällt, der Schaden dich nicht stört, der Preis für dich in Ordnung ist, warum nicht kaufen!? Denke ein Preisnachlass von min.3000€ sollte sein. Hatte für meinen Hagelschäden vor ein paar Jahren (vom Gutachter festgelegt) 2000€ als Schadenersatz bekommen. Wenn das Fahrzeug keinen Hagelschäden hätte, könnte er dir bei der ersten Ausfahrt auch passieren. Aber natürlich soll das jeder halten wie er mag. und richtige Entscheidung Bassnix
bernhardm am 22 Mär 2013 22:18:54 Nur könnte man sich gegen den neuen Hagelschaden versichern...
BernhardK am 22 Mär 2013 22:44:50 Es dürfte wohl kein Problem sein über die ehemalige Versicherung des WoMos festzustellen, ob der Hagelschaden abgerechnet wurde.
bernhardm am 26 Mär 2013 13:37:30 Dagegen spricht nur das Bundesdatenschutzgesetz. Außer natürlich der damalige Versicherungsnehmer stimmt zu. Ohne dessen Hilfe wirst Du vermutlich nichtmal die ehemalige Versicherung raus bekommen.
mithrandir am 26 Mär 2013 17:29:21 bernhardm hat geschrieben:Dagegen spricht nur das Bundesdatenschutzgesetz. Außer natürlich der damalige Versicherungsnehmer stimmt zu. Ohne dessen Hilfe wirst Du vermutlich nichtmal die ehemalige Versicherung raus bekommen.
Wie ist es dann möglich, dass die neue Versicherung feststellt, ob der Schaden schon einbmal abgerechnet wurde? haben die ein zentrales Schadensregister mit Schadensart und Fahrgestellnummer?
Gast am 26 Mär 2013 17:48:26 es gibt ein zentrales Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft --> Link
fangixx am 26 Mär 2013 18:16:27 bei HIS kann man einmal im Jahr die über sich gespeicherten Daten abfragen. Geht aber nur für Autos, die auf einen selber zugelassen sind. Geht also nicht, falls man ein angebotenes WoMo mal kurz checken möchte.
sternleinzähler am 27 Mär 2013 01:32:19 kann ich nicht bei meiner Versicherung anfragen ob das Fzg mit der Ident... usw gegen Hagelschaden versichert wird?? Falls schon mal abgerechnet wurde müssten die das doch rausfinden?? Falls sie zustimmen müsste ich aus dem Schneider sein falls doch schon mal oder denk ich da falsch
bernhardm am 27 Mär 2013 10:08:21 Die Daten werden anonymisiert im HIS gespeichert, also nur mit der Fahrgestellnummer. Ich schätze mal die Versicherung ruft erst im Schadenfall Infos ab um zu prüfen ob bereits Vorschäden abgerechnet wurden.
Die Versicherung kann hier allerdings nicht sicher wissen, ob der Schaden repariert wurde oder nicht. Sie weiß nur, was abgerechnet wurde (wurde der Geschädigte ausbezahlt oder die Reparatur bei einer Werkstatt abgerechnet). Ob anschließend (z.B. in Eigenregie) eine fachgerechte oder nicht fachgerechte Reparatur stattfand, weiß die Versicherung nicht, müsste also im Schadenfall geprüft werden. Das ist bei zwei Hagelschäden nacheinander relativ schwierig. Dann stellt sich die Frage wer die Beweislast hat. Muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Vorschaden behoben war, oder muss die Versicherung beweisen, dass nicht?
Der beste Schutz vor sowas ist wohl, ein beschädigtes Fahrzeug nur zu kaufen wenn der Preis entsprechend günstig ist.
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