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Hallo, Ich müsste/möchte /würde evtl. eine Fahrt mit Überladung vornehmen. Zumindest überlege ich ob ich das Risiko dafür eingehen kann. Das Womo (3500kg) darf 2000 Kg ziehen. Der Anhänger darf 2500 Kg laden. Der Anhänger wiegt 550 kg. Die Ladung 1950 Kg. Bedeutet, der Anhänger mit Ladung käme auf 2500 kg. Würde vorher auch um sicher zu gehen bei der BayWa wiegen gehen! 100 Kg könnte ich der AHK zurechnen. Somit hätte ich mit 2400 Kg um 20% überladen. Im Internet habe ich unterschiedliche Werte in Sachen Bußgeld gefunden. Wer kann mir GENAU sagen was derzeit (2013) der Stand ist. Möchte schon wissen was mir für die Fahrt blüht wenn ich kontroliert werde. Klar ist mir das nichts pasieren darf. Notfalls plane ich um. Danke und ...... dazu würde ich noch den Standort und das Kennzeichen nennen, dann werden Dir ganz bestimmt andere Dein Problem kurzfristig abnehmen. :eek: Für den fall das Du gewogen wirst ist das Bußgeld evt. das "billigere" übel. Denn dann wirste abladen müssen. Wie Du das dann händeln könntest :nixweiss: Wird das Zuggesamtgewicht auch überschritten ? Keine chance 400 kg ins Mobil zu werfen ? Ironie an. Wenn die kontrollieren und sagen 450kg zuviel zeigst Du den Wiegeschein der Baywa und sagst "nöööööö, nur 400 laut geeichter Baywawaage". Ironie aus Am besten du nimmst deine Fragestellung mit, um bei Kontrolle zeigen zu können, dass du im Voraus versucht hast dich zu informieren. Alles andere werden die dir schon sagen und zwar ganz GENAU! Viele Gordan Mal abgesehen von einer möglichen Strafe. Solche Grenzen werden ja nicht willkürlich festgelegt, sondern sind ja auch Ausdruck technischer Grenzen. Willst du allen Ernstes die technischen Möglichkeiten in einem Selbstversuch auf öffentlichen Straßen testen? Sag Bescheid, wann und wo, dann mache ich eine Pause. Nicht fragen! Machen! Hallo, und dumm stellen bei der Kontrolle, vielleicht hilft´s. Über welche Art der Ladung reden wir hier? Hallo, denke auch mal es kommt darauf an wohin Du willst. Gab da heute am Radio was über die A 5 und portablen Waagen. Da schnappt die Falle vielleicht eher zu........ Die "erwarten" Dich da quasi.....
Aber dann nachts , Dieter Halloo, ich nochmal, diesmal etwas ausführlicher. Erstens: Wenn ich darüber nachdenken würde, Verkehrsregeln zu übertreten, was ich natürlich nicht tue, aber nur mal angenommen, dann würde ich das NICHT in einem Internetforum zur Diskussion stellen. Natürlich sind hier nur gesetzestreue Bürger unterwegs, die von diesem bösen Tun abraten. Was also erwartest du? Darum auch die etwas barsche Antwort in meinem ersten Post. Zweitens, um auch mal was Hilfreiches zu sagen: Ist Aufteilen der Ladung eine Alternative? Oder ist da dieses 1950kg Trumm, das man entweder am Stück mitnimmt oder eben nicht? Lass mich raten: Ein Auto? Kann das eventuell auch alleine fahren?
Das verstehe ich so, dass der Hänger an sich gar nicht überladen ist, nur so ist er rund 500kg zu schwer für das Zugfahrzeug, also das Zuggesamtgewicht wird überschritten. Was Bußgelder und Punkte angeht, schaust du hier: --> Link Ich deute den Link so: Zwischen 5 und 20 Prozent ein Punkt und 50€, bei über 20% drei Punkte und 125€ (ganz unten auf der Seite, ist etwas krude formuliert). CarbonUnit
Na dann guck Dir mal die Bilder dieses Individuums an. Steht alles da. Blöder geht es wirklich nicht mehr. Also ich finde deinen Ton nicht ok. Aufgrund der registrierten Zugangsdaten ist jeder Schreiber sowieso zu identifizieren, dass ist wirklich kein Problem. ätt aldebaran: war das zwölfte Bier nicht mehr gut??? :ton: ätt Ulrich: Seit PRISM wissen es die Amis doch schon, bevor auf "senden" gedrückt wird... :D LJS ätt maddin: schicker Mustang. Könnte mir auch gefallen. ICH könnte mir allerdings die 400kg Übergewicht nicht leisten. Hab schon zu viele Punkte. und Dank Edward Snowden´s Veröffentlichungen wissen wir doch : Dia NSA hört dank Microsoft-Unterstützung sowieso mit, der BND arbeitet mit der NSA zusammen und erhält Informationen. maddin ist wahrscheinlich schon verhaftet wegen der Androhung der Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs... :lach: Die Folgen??? Wenn Kontrolle, evtl. Feststellung, daß Du nicht den geeigneten Führerschein hast --> Fahren ohne Fahrerlaubnis, FZ. bleibt an ort und Stelle stehen. Günstigenfalls ebenfalls Weiterfahrverbot, Umladen erforderlich, also zweites Fz. mit Fahrer organisieren. Ebenfalls teuer. Laß deinen Wassertank ab und lade um.
Ein hervorragender Gedanke :ja: Einfach, und geradezu genial :wink: Hast du schon mal drüber nachgedacht was im Falle eines (auch unverschuldeten) Unfalles (was dir/euch hoffentlich nicht passieren möge) mit deinem Versicherungsschutz ist? Der ist nämlich beim führen eines nicht verkehrstüchtigen/-sicheren Fahrzeuges erloschen, dann wird es ekelig ! Bußgeld ist dagegen Peanuts! Alf Und ich mache mir schon Gedanken darüber, dass ich mir Gedanken darüber mache, ohne CH-Signet durch Europa zu fahren ... :gruebel: :wink: Es werfe der den ersten Stein, der noch nie etwas.... Es gibt etliche Kleinspediteure, die solche Last bezahlbar durch die Lande fahren. Wenn es um ein Fahrzeug geht, da gibt es auch viele. Ansonsten ist der Weg der Bessere, sich einen kleinen Abschlepper zu mieten, geht bestimmt auch One-Way. Ist gar nicht sooo teuer. Technisch klappt das mit deiner Idee. Der Hänger packt das und das Zugfahrzeug wird nicht in Stücke reißen. Rechtlich und moralisch hast du ja oben schon alles einstecken müssen, du Böser du. :lach: Ich wär mittlerweile zu feige. Damals, mit 20....
Blödsinn :roll: Dieter Was passiert denn Schlimmes? Der Anhänger ist nicht überladen. Beim Bremsen arbeitet die Auflaufbremse, so dass das Zugfahrzeug vom Gewicht des Hängers nichts merkt. Zumindest keinen Unterschied zwischen 2 und 2,5 t. Beim Kurvenfahren gibts evtl. andere Querlasten an der Kupplung. Durch etwas reduzierte Geschwindigkeit lässt sich das beherrschen. Beim Beschleunigen muss das Zugfahrzeug etwas mehr leisten.Ob man dabei den Unterschied von 500 kg merkt, bezweifel ich sehr. Technisch sehe ich keinen Grund nicht zu fahren. Hallo, genau, das Womo bis max 3 to beladen und dann passt auch das Gesamtzuggewicht.
Das mag ja sein,aber die zulässige Zuglast passt immer noch nicht :wink: Wenn es nicht über 20% geht währe ich schon längst losgefahren. Bei einer möglichen Kontrolle 35 € bezahlen und anderes Auto zum ziehen besorgen. No risk no Fun :ja: Dieter Stimmt ! Eigentlich hatte ich das am Anfang für einen Scherz gehalten. Nachdem ich so die Beiträge lese, wundere ich mich über nichts mehr. :( Also ich habe das anders gelernt IST < SOLL Wir fahren ein Wohnmobil das mit 4,25 t zugelassen ist und wir wiegen etwa 3,7 - 3, 8 t mit vollen Tanks. Machen wir etwas verkehrt ? Soll ich auf 3,5 t ablasten um auch überladen fahren zu können ? :roll: :wink: Bleibt ja auch noch die Frage offen was du damit machst, ob nur ausnahmsweise zum einmaligen Transport von A nach B. Würd mir da nicht "ins Hemd" machen und einfach machen, wenn das so ist. In Urlaub würd ich damit allerdings nicht fahren ggfs. ist der Urlaub dann früher zu Ende als geplant. Ich hab auch erst letztens mein defektes Auto abgeschleppt, 40 km über AB und das ist auch nicht erlaubt. Also es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Müsstest mal erleben wieviel Baufahrzeuge tagtäglich überladen durch die Gegend fahren oder zu schwere Hänger duch die Gegend ziehen. Die Mutmaßungen die hier teilweise im Forum gestellt werden, was alles passieren kann sind immer sehr amüsant. :D Und keiner hat richtige Ahnung, aber es wird fröhlich herumphantasiert. :lol: Weiter so... Ciao Didier Hallo allesammt, also, wir haben hier schon superschlaue allesbessermacher im Forum :razz: Aber danke für diejenigen, die versucht haben meine Frage ernst zu beantworten. Nein, es handelt sich nicht um den Mustang. Der fährt ganz legal schon seit Jahren mit. :mrgreen: Auch wenns einigen hier aufstößt. Ich wundere mich auch über diejenigen, die scheinbar NIE wissendlich gegen irgend ein Verkehrsrecht verstoßen haben. Vor euch hab ich mal so RICHTIG Respeckt. :lach: Ja, es handelt sich um ein Fahrzeug. Daher umschlichten schwer möglich. Mir geht es nur um die "Peanuts". Aber da bin ich ja nun aufgeklärt. Zuzüglich hab ich mich auch noch anderweitig befragt. Passieren darf auch nichts wenn ich ohne Hänger unterwegs bin. Ich möchte NICHT wissen wie viel ihren Wowa oder Boot mit hinter her ziehen und selbst überladen sind. Das sind jährlich tausende. Sieht man ja in den alljährigen Polizeiberichten. ;D Habt Dank und einen schönen Campersommer!!!! Maddin Hi maddin, habe gerade nach geschaut. Kostet schlappe 380 Euronen und 3 Punkte (Tatbestandsnummer: 334807) in Flensburg. Abladen natürlich auch. Du fällst in die "große" Tabelle, weil Dein Anhänger über 2000kg zGG hat. Heiinjoy
nein unter a gucken: .....oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Sicher wer frei von jeder Schuld ist, werfe den ersten Stein. Aber die Meisten machen das still und heimlich. Aber es ist schon interessannt, dass es immer wieder User gibt, die durch solche Fragen meinen sie können ihren Gesetztesverstoss durch vorherige Fragen irgendwie legimitieren und sich dann Wundern, dass dies nicht all gut finden. Aber die vermehrt politisch unter Leistungdruck gesetzten Ordnungshüter freuen sich natürlich über solch billiges Futter. :wink: Beat
Wenn man ein Verhalten zur Diskussion stellt, welches relativ viel Fläche für Angriffe gibt, muss man u.U. halt damit rechnen, dass diese Angriffe auch erfolgen ... :nixweiss: Sag' doch dann lieber vorher, welche Antworten du überhaupt nicht hören möchtest. Oder fahre einfach los und lasse dich überraschen. Dann kannst du wenigstens den Ahnungslosen spielen..... :D "Ahnungslos" :eek: Wolfgang, dazu gibt es das Standardbeispiel für vollkommene Straffreiheit im ersten Jurastudiumsemester: Springt eine schwangere 16 - Jährige vom Kleiderschrank ins Bett, weil der Großonkel Ihr gesagt hatte: "Damit kannst Du Deine Schwangerschaft vorzeitig beenden!" Bei einem entsprechend niedrigen Entwicklungsstand geht die Probandin wegen vorliegender Schuldausschließungsgründe straffrei aus. Aber gilt das auch hier? :eek: Konnte der Anhänger vorher wissen, was auf Ihn zukommt? :roll:
Naja, ich habe vor einigen Wochen eine Strafanzeige wegen Erpressung gestellt, weil mein Sohn auf dem Schulweg aufgehalten, beschimpft, bestohlen und bedroht wurde. Und ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen - was eine ganz normale Kriminalpolizistin in einer Kleinstadt an Bildern und anderen Dingen über mögliche Täter etc. so aus dem Internet zu holen weiß hat selbst mich sehr erstaunt. Und zumindest bei "unserer" Polizei ist dieses Forum auch bekannt. Da braucht es gar kein Prism, "Augen auf" reicht vermutlich schon.
und ohne Licht, da kann man besser um die Ecke schleichen :-D Und bei einer Kontrolle :nixweiss: Der Hänger wurde mir einfach an der Autobahnraststätte hinten dran gehängt (á la "Gagstätter reist" ;-) ) und ich habe das nicht mitbekommen. :D Meine Güte, wir reden hier über ausnahmsweise überladen eine bestimmte Strecke fahren. Hinzu kommt, dass es technisch weder für den Anhänger noch für das Zugfahrzeug ein Problem darstellt. Das Jahr bevor wir uns ein Womo zugelegt haben, waren wir mit dem PKW im Urlaub. 4 Personen mit komplettem Zelt-Campinggerödel und Fahrrädern auf dem Dach an den Faaker See ... Erst als wir ein Womo hatten und ich mich dann mit Zuladung beschäftigte war mir klar, dass wir sowas von überladen unterwegs waren ... Natürlich sollte man nicht, darf man nicht und überhaupt ... und natürlich kann man sich nicht selber eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Aber der TE hat weder nach Meinung noch nach Moral gefragt sondern was ihm strafrechtlich blühen kann. Also Maddin, irgendwas so um die 350€ hat ja schon jemand rausgefunden. Ich persönlich würde - da mein Punktekonto leer ist - es einfach machen. Die Wahrscheinlichkeit dass Du kontrolliert wirst, liegt im Promillebereich. Und was den Versicherungsschutz angeht ... da soll erstmal jemand Vorsatz nachweisen. Fahrlässigkeit ist nämlich in der Haftpflicht bis zu einem gewissen Grad mit drin. Denn sonst bräuchte man auch keine Haftpflicht .... Es gibt Fragen, die stellt man nicht. Es gibt Dinge, die tut man zwar, aber redet nicht darüber. Und es gibt Gesetze, an die sich jeder zu halten hat. Suche es dir selbst aus. Ja, Rumbuddel, du hast vollkommen recht. Mir gehts manchmal genauso. ABER ICH FRAGE NICHT IN EINEM ÖFFENTLICHEN FORUM; WAS ANDERE DAZU MEINEN!!!! und du hast wahrscheinlich auch nicht vorher gefragt, oder?? Zur Lebenserfahrung gehört halt auch, zu wissen was, wann und wen man fragt. Andreas Nach dieser Diskusion w?rde ich mich um einen starken Zugwagen bem?hen. Jetzt nach dem hier dr?ber diskutiert wurde ist es Vorsatz. Kann strafbeschwerend wirken. Dieter
genau das solltest Du auf keinen Fall tun !! Damit wird aus der unbedachten Missetat eine vorsätzliche, und das heißt doppeltes Strafmaß grüße klaus
Hallo, --> Link :gruebel: :gruebel: (Hier in Form des motivierenden Bestärkens (psychische Beihilfe))
Aber sonst bist du gesund? Beat ich würds immer noch mit umschichten probieren: wenn die ladung ein auto ist, dann tank leerpumpen, räder und ersatzrad ab, sitze raus, motorhaube ab, heckklappe ab.. da haste schon 200 kg runter. die auffahrschienen vom hänger ins zugfahrzeug, die winde ab... |
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