

![]() ![]() Was ist/sind denn "flüssige Phase"? Könnte es sein, dass selbst die Verfasser nicht wissen, worauf es ankommt? :nixweiss: Wer weiß, was dann in dem Beitrag noch so alles Unsinn ist. Macht einen tollen Eindruck! Das flüssige Gas, für gewöhnlich unten in der Flasche zu finden. Ist unschön formuliert. Bye ... ein loser Zettel mit der abstrusen Vorstellungen des "Verbandes Flüssiggas e.V."... wo ist der Verweis auf ein entsprechendes Gesetzblatt? LG Feste Verrohrung der Tanks bei Tankgasflaschen? :gruebel: Was ist ein Hochdruckschlauch? Eine lose Verrohrung? :-D
Das passt schon, Klaus Wowereit hat halt vergessen zu unterschreiben :D :D :D Ein Schlauch ist ein Schlauch, ob Hochdruck oder nicht. Daher soll die Flasche wohl tatsächlich mit einem Rohr angeschlossen werden.
Es gibt technische Regeln, die stehen nicht in einem Gesetzbuch, sind aber trotzdem verpflichtend. Der Gesetzgeber verweist auf die technischen Regeln, den anerkannten Stand der Technik usw. Glaub es oder nicht. Bye
Ich habe nun schon 1,5 Jahre Tankflaschen in Alu, selbst eingebaut und mit Schläuchen angeschlossen, es bisher keinen Tankwart im In- oder Ausland, keinen Gasprüfer und keine Dekra interessiert... LG Dann ändert sich das ab jetzt möglicherweise. Zum Glück für mich habe ich eine rote und eine graue Stahlflasche und kann die Entwicklung gelassen beobachten. Bye
In Italien hatten wir schon das Vergnügen
Dann wird eben zur Gasprüfung mit der Gasflasche aus dem Terrassenheizer und einem 14,95 € - Regler gefahren und hinterher kommt die Multimatik und die Tankflaschen wieder rein... eine Stunde Arbeit aller zwei Jahre! LG
Auch dort macht Dir der Tankwart an der nächsten Tankstelle mit Freuden die Tankflaschen voll... wenn keiner guckt! LG Ich verstehe es so, dass bei Gastankflaschen jetzt eine Flüssigkeitssperre eingebaut werden muss. Ursache ist offenbar der Unfall in Italien wo ein "Spezi" ohne das Gas abzudrehen ( Das Ventil an der Gastankflasche während des Füllvorganges zu schließen, so wie es in der Bedienungsanleitung steht ) getankt hat und dann flüssiges Gas durch den Druckregler gelangt ist und es eine Verpuffung im Bereich hinter dem Kühlschrank gegeben hat, dass letztlich zum völligen Ausbrennen des Wohnmobil führte. Wie der Film der Überwachungskamera zeigte ist so ein Brand auch mit dem Feuerlöscher nicht mehr zu stoppen.
Muss man das echt diskutieren? LKW werden gestoppt und überprüft, wenn was nicht in Ordnung ist, gibt es Ärger. PKW werden angehalten, der Fahrer auf Alkohol und Drogen getestet. Wohnmobile werden angehalten und gewogen, auch soll schon mancher Blick auf die Gasflaschen gefallen sein. Ich muss meine Gasflasche während der Fahrt schließen, habe keine Automatik. Warum soll die vorschriftsmäßige Ausführung der Installation nicht zukünftig während einer Verkehrskontrolle geprüft werden können? Was ist nach einem Unfall und die Installation entspricht nicht den Vorschriften? Mir ist das egal, ich habe nur einfachste Sachen an Bord. Sich aufzublasen macht wenig Sinn und die Staatsmacht hat den längeren Hebel. Andererseits bin ich schon sehr viele Jahre nicht mehr kontrolliert worden, es könnte also klappen. Bye
...und mein Womo ist von 1997, also alt genug, um das Gas während der Fahrt offen zu lassen, ohne Gurte rückwärts zu sitzen usw..... LG Meins ist von 1996 :D Ist das so? Wenn das Auto nur alt genug ist darf die Flasche offen bleiben? Ich mach sie zu. Bye verlinken darf ich hier nicht. Aber vielleicht ist ja einigen der Name Robert Most ein Begriff? Robert hat mit diesem Blatt im dunkelblauen Forum aufmerksam gemacht und auch dazu geschrieben, dass sie bei ihm reihenweise durch die Gasprüfung fallen und keine Plakette bekommen. Wer fragt Wynen? danke Thomas ... (manchmal) erkennt man schon an den Antworten / Beiträgen wie unterschiedlich verschiedene (Wohnmobil)Foren und deren Nutzer sind :wink: Die Vorschrift zur Befestigung für 20g u. 8g d. Gastanks besteht wohl schon länger; da die Tankflaschen den echten Tanks gleichgesetzt werden für diese dann auch. Wohl nichts neues, scheint aber jetzt , aus welchen Gründen auch immer, nach dem Hinweis v. April 2014 stringend bei der Prüfung durchgeführt zu werden. Idiotisch ist natürlich,das die normalen grauen Flaschen dieser Befestigungsvorschrift nicht unterliegen oder gilt für die die Newton'sche Physik nicht? Wenn's wirklich dicke kommt, können Hersteller v. Tankflaschen zumachen oder der Run auf echte Tanks geht los. Bin gespannt, wie sich Wynen u. Gasfachfrau als größte der Branche aus der Affaire ziehen oder spekulieren sie auf's evtl. folgende teurere Installationsgeschäft ? M.E. könnte nur eine Petition zur Änderung (Ausnahmegenehmigung) etwas bringen mit dem Hinweis auf Ungleichbehandlung Füllflaschen/Tankflaschen. Die 20/8g-Befestigung ist bei den meisten Womo techn. nicht zu machen, es sei denn unter den Sitzgestellen. Bloß: wer sitzt schon gern auf Bomben? Na ja, die meisten Flaschenfächer sind meist nebendran, meines unter der Längssitzbank. Gr.R Mit Sicherheit wird die überarbeitete Reglung vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen, den Einbau erheblich verteuern! Außerdem erhöht sich voraussichtlich der Steuersatz auf LPG ab 2019 um mehr als das Doppelte. Obwohl ich mit dieser Lösung bis jetzt sehr zufrieden war, kann ich sie nun, auf Grund der steigenden Kosten, nicht mehr empfehlen und bin der Meinung, dass sich ein Einbau nun erst Recht nicht mehr rechnet. Michael
Deshalb steht meine Aluflasche, die eine Füllmöglichkeit hat, neben die graue Gasflasche, gesichert mit den werksseitigen Gurten. Ohne extra Füllschlauch. Damit ist sie eine normale 11 kg Gasflasche die ich zum füllen zum Abfüller bringe :wink: Dieter Genau Dieter, somit solltest Du auch keine Probleme bei der Gasprüfung nach G 607 bekommen. ![]() Wie ist das denn mit dem Bestandsschutz? Das gilt doch nur für die Neuabnahme. Was drin ist und so abgenommen wurde ist halt drin. Oder wie oder wo oder was? Das war ja im Grunde bisher immer so. Meine komplette Anlage ist incl. der Tankflasche und dem Regler etc. so abgenommen, und im Gasheft eingetragen worden.
Tja, das ist die Frage, evtl. nur bis zur nächsten Prüfung. Es gibt keine neuen Anforderungen an den Einbau von Gastankflaschen Die Regeln für Flüssiggastanks in Freizeitfahrzeugen sind in der DIN EN 1949, Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Deutsche Fassung EN 1949:2011, beschrieben. Da steht unter anderem.
Der Gastank muss durch feste Rohre an die Gasanlage angeschlossen sein. Da darf es keine Schläuche geben. Die Tankflaschen im Gaskasten sind mit Schläuchen angeschlossen. Deshalb ist eine mit Stahlbändern befestigte Tankflasche kein Flüssiggastank. Die Stahlbänder entscheiden nur ob man die Flasche an der Tankstelle füllen kann oder nicht. Man könnte eine Tankflasche im Gaskasten auch fest verrohren. Dann erfüllt sie immer noch nicht die Bedingungen für einen Tank. Dann noch ein Punkt der viel gravierender ist. Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20g und in Querrichtung 8g aufnehmen können muss. Das ist in einem Flaschenkasten, der in der Regel aus Holz oder GFK gebaut ist, nicht zu erreichen. Die Tankflasche müsste mit dem Fahrzeugrahmen oder einer entsprechenden Hilfrahmenkontruktion befestigt werden, damit diese Bedingung auch nur annähernd erreicht werden kann. Die Halterung einer 24 kg Flasche muss 4800 N oder allgemein verständlich fast 0,5 Tonnen Zugkraft aushalten. Diese Belastung hält keine Gaskastenwand aus. Es wird häufig über den Eintrag in das Gasheft geschrieben. Ein Gastank muss eingetragen werden und unterliegt der Gasprüfung nach DVGW G 607. Weil der Gastank nach der DIN EN 1949 installiert sein muss. Da eine Gastankflasche kein Gastank ist und in der DIN EN 1949 auch nicht beschrieben ist, muss sie weder eingetragen werden noch unterliegt sie der Gasprüfung nach DVGW G 607. Den Womofahrer mit Tankflasche interessiert es wohl weniger, ob Gastank oder nur Tankflasche. Er will an der Tankstelle die Flasche füllen können. Das Befüllen hat mit den Regeln um das Womo nicht zu tun. Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben. Danach muss die Flasche fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Also, in dem Schreiben des DVFG steht nichts Neues. Es ist eine Zusammenfassung bestehender Tatsachen. Scout, der keine Tankflasche hat. Danke, ich habs jetzt verstanden.... :)
Und was hältst du von dieser Aussage?
Da scheinen zwei Experten unterschiedlicher Meinung zu sein, wie so oft im Leben. Die Zukunft wird zeigen, was richtig ist. Sind wir nun wieder mal bei >legal, egal, sch....regal< angekommen? Das meiste Gelaber ist doch nur Wichtigtuerei und warme Luft. :D Gibt es ein Land mit mehr Regulierungen, die eh niemand kontrolliert? Wer was kann und es sich zutraut, macht es wie er es für richtig hält. Und kaum jemand wird sich dafür interessieren. vg gerald
Vermutlich ist er über die Rechtslage nicht so richtig informiert. Er sollte sich mal die DIN EN 1949 besorgen und durchlesen. Das Arbeitsblatt DVGW G607 wird er als Prüfer wohl haben. Wenn nicht soll er das Kleingedruckte des gelben Gasbuches lesen. Möglichtst eine neuere Ausgabe.
Hier steht „entsprechend DIN EN 1949“. Alles was nicht der DIN EN 1949 entspricht ist nicht Bestandteil der Gasprüfung nach Arbeitsblatt G 607 (neu) In der DIN EN 1949 sind Gastanks beschrieben. Es steht keine Regel für Tankflaschen oder normale Flaschen. Vor der DIN EN 1949 galt das DVGW Arbeitsblatt G 607:1996-03 (alt). Auch darin steht nichts über Tankflaschen. Hier werden auch nur Treibgastanks beschrieben. Es wird immer nur beschrieben, wie die Flaschen an die Gasanlage angeschlossen und Flaschen befestigt sein müssen. Der Prüfer sollte doch mal die Rechtsgrundlage nennen, nach der er prüft. Scout Hallo Scout, was mich in dem DVFG Blättchen alarmierte, ist der Satz: Zitat: "Brenngastanks in Flaschenform (sogenannt Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen.......nach ECE R67.01.....entsprechen." Kannst Du zu dieser Behauptung Stellung nehmen, denn das ist der eigentliche Schlüsselsatz, der eine Analogie Festtank- Flaschentank behauptet u. gegenüber den schon länger bestehenden Vorschriften was neues darstellt. Dank u. Richi Ich möchte etwas vorausschicken. Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet. Ich habe in meinem Berufleben als Verantwortlicher gelernt Vorschriften, Regelwerke zu lesen, zu analysieren und auf Betriebsabläufe anzuwenden. Hier schaue ich welche Regelwerke es gibt, was darin zu den Themen steht und interpretiere es. Ich erhebe damit keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Was sind die Anforderungen, dass ein Tank ein Tank ist? Aus der Norm für WOMO kann man entnehmen, dass ein Tank neben anderen Anlagenteilen über ein 80 %-Füllstoppventil; Füllstandsanzeiger; Rohrbruchventil, Versorgungsventil, Druckregeleinrichtung verfügen muss. Die Druckregeleinrichtung muss unmittelbar nach dem handbetätigten Entnahmeventil eingebaut werden Der Gastank muss durch feste Rohre an die Gasanlage angeschlossen sein. Das ist die eine Hälfte der Anforderungen. Das betrifft im Prinzip die Gasanlage. Die andere Bedingung ist die Befestigung des Tanks am Fahrzeug. Hier gilt die UNECE Richtlinie Nr. 67-01, Teil II oder DIN EN 12979. Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20 g und in Querrichtung 8 g aufnehmen können muss. Das steht auch in dem Blatt des DVFG. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind erhält die Tankflasche nach dem Blatt des DVFG „Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen“ den Status eines Gastankes. --> Link Scout Hallo Scout, danke. Aber wir wollen doch alle nicht, daß unsere grünen oder roten Tankflaschen zu Gastanks erklärt u. somit die 20g u. die Rohrinstallation bindend werden.Darauf scheint doch dieser Lobby-GasVerein abzuzielen. Dann würde auch dieser Robert Most zu recht die Abnahme ablehnen. Gr.R Ihr solltet das ganze sehen wie beim TÜV (der z.T. die Gasprüfungen auch macht). Es gibt Normen, Vorschriften, berufsbezogene Regelwerke und einen, nämlich den Prüfer und Abnehmer, der die Umsetzung beurteilt! Und das ist ein Mensch, der hat Wissen, Nichtwissen und vielleicht sogar Vorurteile und muss diese ganzen Vorgaben in die Praxisbeurteilung umsetzen. Das fließt in sein Urteil ein und jeder von uns muss es zum Zeitpunkt der Verkündung akzeptieren. Danach können wir dagegen klagen oder uns einen anderen Prüfer suchen! Seht das ganze ein bisschen entspannter, ist doch gut, wenn man mal sieht, wie das eine Berufsorganisation sieht und ihren Mitgliedern kommuniziert. Andreas
Ich verstehe die Bedenken nicht. Es liegt doch an jedem Einzelnen ob er aus seiner Tankflasche einen Tank macht oder nicht. Es keiner verpflichtet die Tankflasche fest zu verrohren oder an den Fahrzeugrahmen anzuschrauben. Zum Betanken muss sie lediglich fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Hierzu ist die Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV zuständig. Darin steht nichts, dass die Flasche 20 g aushalten, bzw. nach DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17 eingebaut ist muss. Und zu dem Herrn Most. Ich vermute, dass er den Sachkundelehrgang nach G607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen - Wohnwagen/Wohnmobile) gemacht hat. Die Betonung liegt auf Sachkundelehrgang Hierzu zitiere ich aus: Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen --> Link
Scout bei den zahlreichen Annahmen vermute ich mal: Herr Most bereut sicherlich schon, dass er diese für Prüfer bestimmte Zusammenfassung in ein Forum gestellt hat (ich halte es wie Andreas und freue mich über solche Informationen und verkneife mir Kommentare damit diese Informationsquellen nicht versiegen) Ich würde es ob der ganzen Diskussion wie die Italiener halten: Schrank auf, Regeln rein, zusperren, und den Schlüssel in die Ecke werfen. Fakt ist, die Anlage muß dicht sein, alle Gasgeräte im worst case gleichzeitig mit der geforderten Gasmenge bedienen und genug Gas vorrätig haben. Daneben muß die Anlage dem Fahrbetrieb standhalten und keine Gefahr für die Insassen und das Umfeld darstellen. Mehr nicht. Dazu gibt es die einschlägigen wie zugelassenen und damit erprobten Komponenten. Ob nun da ne Flasche im Gaskasten steht oder die Tankflasche, ist mir egal. Das Befüllen geschieht in meinem Fall auch sicher, egal ob an der LPG-Tanke oder Füllstation, sei es Flasche, Tankflasche oder weitere geeignete Behälter. Dazu muß man die physikalischen Daten des Gases/des Gemischs im Auge behalten. Hierfür muß ich kein Regelerotiker sein!!!!! Also, dann wißt ihr genau, daß meine grüne, selbst im Gaskasten angeschraubte Wynen so abgenommen wird? Bescheinigung v. Wynen liegt natürlich vor. Sollte ich schon wissen, da die Anlage im Sept. 10Jahre wird u. die Regler/Schläuche gewechselt werden müssen. Gibt's Ärger (gehe nat. nicht zu Most) richte ich mich gleich für eine Tankinstallation bei Wynen ein, zumal ich den Segen v. GPL nicht missen möchte. Gr. R Hallo Scout! Danke für deine wunderbare Erklärung. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bleibt eine Flasche immer eine Flasche egal ob sie nur zum Tausch oder zur Selbstbefüllung geeignet ist. In meinem Fahrzeug wurden vor kurzem 2 Alugastankflaschen je 11kg eingebaut. Dabei lag dann das gelbe Prüfheft mit dem Eintrag von 2 Gastanks a 27 Liter. Das ist also falsch. Was mache ich jetzt mit diesem Eintrag? LG. Wolfgang Ja,ja, das ganze ist ja nicht so eindeutig u.easy. Meine ' 08 selbstinstallierte Flasche von Wynen mit Zertifikat des belgischen Herstellers wurde nicht eingetragen, lediglich 2 Fl. stehen drin, kein Gastank. Beim ersten TÜV ' 08 gab es Schwierigkeiten mit der grünen,erst nach längerem Telefonat mit Wynen bzw. dem belgischen Hersteller u. Faxverkehr wurde die Gasprüfung gemacht, die Flaschendaten jedoch nicht eingetragen.Nachdem ich keinen Tank habe,scheine ich auf der sicheren Seite zu sein.(Scout). Sonst hätten mich die Gassheriffs nicht jahrelang so fahren lassen. Im Zertifikat der Belgier steht aber was von Nachprüfung nach 10J, gilt das noch oder ist das gekippt, glaube, sowas gehört zuhaben ? Gr.R. gekippt wurde nichts! Es gibt aber Tanks und Flaschen die vom Tüv befreit sind, sind aber schwerer. Heißt also, beim Hersteller erkundigen? Gr.R müsstest mal auf der Wynen-Seiten schauen, da ist es beschrieben. Die Flasche muss eine bestimmte Bezeichnung haben, wie die Festtanks auch. abseits der, wie schrieb ein user so schön, regelerotiker, frage ich mich immer wieder, was tatsächlich den unterschied zwischen gastausch- und gastankflasche ausmacht - meine gedanken gehen in richtung befestigungstechnik, denn die 20 g zu erreichen, dürfte mit einem herkömmlichen gasgasten, wie auch schon angemerkt, nicht zu erreichen sein. wenn ich eine gastankflasche habe, geht's für mich hauptsächlich darum, die kriterien des selbstbefüllens (füllstopp, füllstandsanzeige etc) zu erfüllen, das ventil wegen der flüssigkeitsphase beim befüllen zu schließen und die dichtheit der anlage zu bewerkstelligen. okay, aber wieso darf eine normale tauschflasche lediglich mit zurrbändern befestigt werden, während die befestigung der gastankflasche das mit den 20-fachen beschleunigungskräften aushalten sollte? ich denke, genau daran hakt es.... Das ist doch der Blödsinn, die Tauschfl. ist keine Bombe aber die Tankflasche !! Hinter diesen Vereinen, die alles mögliche aushecken, stecken doch Lobbyisten, die für Geschäft auf vielen Ebenen sorgen was dann über Prüfrechte u. Vorschriften läuft u. teilw. Gesetzeskraft hat. s.techn. Überwachungsverein. S. Most: nehme keine Tankflasche, die nicht Tank mit allen Bedingungen ist, ab. Bin gespannt, wie's weitergeht. Gr.R |
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