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Hallo zusammen, ich wurde gestern "etwas" durch die Aussage eines Bekannten aufgeschreckt, der z.Z. bei einer Fahrschule Zusatzmodule für einen LKW-Führerschein erwirbt. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass es ab 01.07.2014 eine neue gesetzliche Regelung geben soll: Wer seinen alten, grauen FS der Klasse 3 erworben hat, bekam mit dem neuen EU-FS automatisch die Klassen B+BE+C1+C1E - so weit. so gut. Seit dem 01.07.2014 sollen FS-Inhaber, die älter als 50 Jahre sind (ich bin jetzt 62) die Fzg. zu den Klassen C1+C1E nur noch fahren dürfen, wenn sie rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensalters eine ärztliche Prüfung absolviert haben. Für mich würde das dann folgendes bedeuten: ich darf nur noch WoMos fahren, die eine zulässige Gesamtmasse von max. 3500 kg haben - eine Auflastung auf z.B. 3850 kg wäre nicht mehr möglich. Stimmt das so oder besteht nach wie vor Bestandsschutz der alten 7,5t-Regelung? Für die Hilfen danke ich im Voraus Dirk Moin Dirk Keine Panik, evtl. den Schein umschreiben lassen auf "Scheckkartenführerschein" >>>Was wird aus der Führerschein Klasse 3? Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart.<<< Quelle: --> Link Klaus Meines wissens gilt das nur für den C1E mit den Zusatz EC79 der einen Gesamtzuggewicht von 18,5 Tonnen erlaubt, die müssen um diese Reglung weiterhin nutzen zu können ab 50 den 5 jährigen Gesundheitstest machen. Alle andere die den alten 3er auf EU Führerschein umgeschrieben haben dürfen weiterhin den C1 und C1E mit Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 12 Tonnen Gesamtgewicht des Zuges führen. Dimo, so ist das mit Leuten die nur mit einem Ohr hin hören und dann ihr Halbwissen weiterposaunen müssen. Du hast bei der Umstellung deines grauen Lappens ohne Gesundheitscheck den FS bis 7,5t und Züge bis 12 t . Keine Zeitbegrenzung . Nimmst du nach Umstellung auf Checkkarte die Schlüsselzahl 79 inanspruch erlischt die Größenordnung Züge zw. 12 t und 18,5 t zul.Gesm mit dem 50 Geburtstag. Um das zu erhalten brauchst du alle 5 Jahre eine Gesundheitsüberprüfung , kann vom Hausarzt gemacht werden, und eine augenärztliche. Untersuchung . Weil mich schon mal jemand der nicht lesen konnte angekaspert hat : Diese natürlich beim AUGENARZT. Giovanni. Hallo Dimo, schick Deinen Informanten mal zum Ohrenarzt. Es gibt keinen Änderung zum 1.7.2014. Es bleibt alles wie gehabt. Heiinjoy
:daumen2: DANKE! Du bist ja vom Fach und wirst es 100% Wissen, aber ich befürchte das der Forumsbekannte Schlaumeier noch einen draufsetzt. also giovanni, hoffe ich habs jetzt richtig vestanden: wenn der FS3 alt umgeschrieben wird, darf man 12t fahren bis 18,5t. wenn man über 50 ist und hat den chequekarten FS darf man aber nur nocht 7,to fahren ohne gesundheitsprfg. (frage wg. meiner OHL). ich mit meinem alten 2er muss eh regelmäsig zum doc lg olly
Bin zwar nicht dein gewünschter Ansprechpartner, aber ich kann dir mitteilen, dass du es falsch verstanden hast, denn du darfst nur Kfz bis 7,5 t fahren. Es kann sein das der Themenstarter die Verordnung meint , die eine Verlängerung der Fahrerkarte beinhaltet , wo man ab .....Datum die 5 - Ich bin auch betroffen und darf Gewerblich keinen 40 Tonner mehr bewegen , es sei den ich mache diese Module -> Mein Führerschein CE bleibt gültig (bin noch keine 50) ... zum Wiedererlangen muß ich die Module machen und ab dem 50 Lebensjahr muß ich zum Arzt -> ansonsten nur noch wie alle anderen hier geschrieben haben nur noch 7.5 to oder 12 to . Gesamt .....
Giovanni, das gilt auch für das Auge ... Lesen und so ... Es ist schon erstaunlich, wie oft Du etwas verbindlich erklären musst. Vielleicht machst Du mal einen eigenen Thread auf: Wie erhalte ich mir meinen alten 2er? Oder so ähnlich. ich, 58, alter 3er und alter 2er blicke immer weniger durch...(vor allem wegen der hiesigen fs-freds) deshalb habe ich beschlossen: der 2er ist weg, weil zu alt. ich kann (wenn denn erforderlich) einen 7,5 tonner fahren und da dran einen tandemachser mit 7,5 t hängen, aber nicht am sonntag, ausser vielleicht in NRW, aber vielleicht auch nicht... Hallo Hartmut, die 7,5t für den Zugwagen stimmen, aber bei dem Anhänger mach bitte bei 4,5 t Schluss. Das Zuggesamtgewicht ist gedeckelt auf 12t. Heiinjoy Hi, DODO, entschuldige , ich komme nicht immer schnell dazu zu antworten . Wenn du umschreiben lässt und legst wert auf die Größe > als 12000 kg , also Anhängerbetrieb bis 18500kg , dann musst du darauf achten , dass hinten Schlüsselzahl 79 > als 12000 kg eingetragen ist . Fährst du sowas sowieso nicht, brauchst du darauf nicht zu achten . Du dürftest mit diesen Einträgen Zugfahrzeuge bis 7,5 t z Gem fahren und dahinter einen Anhänger mit Doppelachse mit max 11000 Kg sofern der Zug eine durchgegehende Bremsanlage hat. Also Druckluftbremse. Das darfst bis zum 50 . Geburtstag , dann müsstest du , wie gesagt eine Gesundheits/Augenprüfung absolvieren . Hast du das 50. erreicht und gehst nicht zur Obengenannten Überprüfung darfst du immer noch uneingeschränkt 7,5t zGm und dahinter einen Anhänger bis zur zul Gesm von 12 000 kg fahren . Ohne Einschränkug ohne Gesundheistprüfung bis du aus dem Fahrzeug infolge Altersschwäche herausfällst. Solltest du oder ein anderer User das nun nicht verstanden haben, weil hier häufig viel durcheinandergeschrieben wird , dann schreibt mir eine KN , ich gebe Euch meine Telnr . , das geht dann einfacher und direkter . Giovanni. Katze -Bruno , so nicht , jedenfalls nur dann , wenn du im Umschrieb die Schlüsselzahl 79 >12000kg eingetragen hast .Nur dann , wenn durchgehende Bremsanlage bis insgesamt 18500kg und Anhänger mit Doppelachse , Achsabstand < als 100 cm, sonst wäre für dich genauso wie für den Themensteller Ende . Sonntags dürftest du Wohnmobil bis 7,5t oder LKW bis 3,5t zul.Gem. mit Anhänger aber nur zu Freizeitzwecken fahren . Aber das geht über das ursprüngliche Thema hinaus . Giovanni. ottomar , ich habe mehr als 50 Jahre nie was anderes gemacht. Für Schüler und Punktesammler .Ich bekomme nur Schnappatmung wenn sich Leute mit großem Nachdruck ,aber mit Nullwissen äußern. Darum , wenn jemand durcheinander gerät , weil die Meinungen manchmal wirklich kurios sind, bitte schreibt mir eine KN . Es ist mir immer lieber , wenn ich das richtig erkläre , als wenn jemand vollkommen die Richtung verliert. Das haben Meinungsforen eben so an sich , jeder darf seine Meinung sagen ,das ist auch gut so, aber der Richtigkeitsgehalt kann nicht geprüft werden . Giovanni. Danke, wichtig für meine frau mit altem 3er in folge handtaschendiebstahl vor 5 jh umgeschrieben, denn falls ich mal ausfallen sollte muss sie uns nach hause btingen mit 5,5t womo wichtig für mich, damit ich laichter die entscheidung treffe den alten 2er nicht mehr so lange zu nutzen lg olly DoDo, solange ihr beide vor dem 1.1.99 den FS Klasse 3 bekommen habt , habt ihr Vorbesitz und damit Kraftwagen bis 7,5 t zul.Gesm. und Anhänger bis zur Zuggesamtmasse von 12t . Damit kommt ihr immer zurecht. Ohne Prüfung , ohne augenärztl. oder andere Gesundheitsprüfung. Gute Fahrt euch beiden . Giovanni. Dodo, aus Erfahrung kenne ich das , lass bitte deine Frau öfter mal fahren , damit sie sich im Notfall nicht sofort in das Fahrzeug setzen muss . Ich habe immer wieder erfahren müssen , es wurde der Mannplötzlich krank, Kerle halten weniger aus als das schwache Geschlecht, in deinem Falle wollen wir es nicht hoffen , und dann muss die arme Frau von Jetzt auf Gleich mit einem nörgeldem Ehemann neben sich loslegen . Es bleibt meistens dann bei einem riesigen Frust oder der Gang zur nächsten Fahrschule , um ein paar Fahrstunden mit einem Fahrlehrer zu fahren . Giovanni. Ich muss hier noch mal ansetzen. Ist immer noch so, das man den C1E nicht verlängern muss. Ich denke es ist für Ü 50 erforderlich alle 5 Jahre eine Verlängerung mit Untersuchung bei Hausarzt und Augenarzt zu erwirken. Gibt es hier jemanden, der dazu eine rechtlich fundierte Aussage treffen kann? eine zeitliche Begrenzung sollte doch auf deinem Führerschein stehen! verlängern brauche ich nur CE, da ist eine zeitliche Begrenzung eingetragen. C1E hat keine zeitliche Eintragung, weil Bestandsschutz. ![]() Sorry, aber bei mir steht in Spalte 11 nichts. Werde demnächst 59. eben, weil du Bestandsschutz hast und somit keine Begrenzung!
Ist der Bestandsschutz zeitlich begrenzt? Siehe auch hier, für alle die es interessiert. --> Link Corona hat nun auch die Gültigkeit der Führerscheine CE erwischt Die EU hat die Gültigkeit derzeit etwas verlängert für derzeitige Ablaufdaten --> Link Zitat: Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen (betrifft in Deutschland nur die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E), die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, gilt (automatisch) als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen ursprünglichen Ablaufdatum verlängert, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind. |
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