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Hallo ich wollte meine Kiste auf 3,8 to auflasten Vollluftfederung Goldschmitt an der Hinterachse Achslast hinten 2240 Achslast vorne 1750 Reifen hat er ebenfalls die nötigen 225/70 R15C mit Traglast 112 Felgen ebenfalls von Goldschmitt für die hohe Traglast am Fahrzeug Mein Händler hat mir gerade eine Mail geschickt, dass Mercedes die Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt hat. Ich verstehe das nicht, ich dachte immer , das bei den Daten die 3,8 t kein Problem sind. Hat da jemand eine Idee zu. Achim Was sagt denn Goldschmitt dazu? Die müssen es doch wissen. Die genannten Daten sind bei Fiat genau so richtig, für Mercedes weiss ich es nicht. Frank So ein Auflastgutachten muß vom Hersteller des Zubehörs kommen. Bei der Luftfeder von Goldschmitt. Die Autohersteller halten sich da meistens raus, auch bei Fiat nicht anders. Dieter eben nicht. Goldschmitt macht nur für den Ducato die Auflastung uns erteilt die UInbedenklichkeitsbescheinigung, da haben die den Freibrief für und dürfen das machen. Für Mercedes nicht, da machen die das nur für den Komfort (Aussage Goldschmitt) Die Auflastung und die Bescheinigung muss von Mercedes kommen, leider.
Mit welcher Begründung?
Wende Dich an den Aufbauhersteller, dann wird es bestimmt gehen. Nur der ist dafür Zuständig. Der Basisfahrzeughersteller hat damit nichts mehr zu tun und hält sich dabei raus, der Aufbauhersteller hat die Abnahme für den Fahrzeugtyp beantragen und die Typenzulassung erhalten. Der Aufbauhersteller ist der Fahrzeughersteller, so steht es auch in Deinen Papieren. Hans
... was es nicht alles gibt... :roll: Meiner wurde Problemlos aufgelastet - auf die im Fahrzeugschein angegebenen Summen der Achslasten = 5to. Hallo Achim! Rufe mal Herr Wolfgang Schaich, Abteilung Homologation an, der ist sehr nett und hatte mir auch geholfen. Du musst deinen Fahrzeugschein und die EG-Übereinstimmungsbestätigung zuvor hin mailen. Leider dürfen Mailadressen hier nicht veröffentlicht werden. Bürstner GmbH, Weststrasse 33, D-77694 Kehl / Rhein, Fon: +49 7851 85 - 295 Hans Erstmal : um welches Baujahr gehts denn überhaupt ? und dann : T1 T1N NCV3 Nur NCV3 gibts "ab Werk" mit 3850, T1N sollt m.W. mit einer Zusatzblattfeder (oder Luftbalg) auf 3.8 auflastbar sein. ciao Ludo
Moin, steht doch oben. 316 CDI und 15" Bereifung, also T1N Typ 903 bis Bj. 2006 und der wurde ab Werk bis 3850 Kg zul. Gg. angeboten. Der NCV3 Typ 906 hat 16" Bereifung und max. 3880 Kg zul. Gg. , Charly Ich hatte für meinen Fiat auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller bekommen, da in der COC auch die Reifengröße 225 gefehlt hat. Die Eintragung der Auflastung wurde bei mir durch Schaffermobile (Premiumpartner von GS) in einer Einzelabnahme bei der Dekra gemacht. Also, wenn alles schon verbaut ist, hat die letzte Entscheidung TüV, Dekra,.. oder wie sie sonst noch heissen. Fiat war der falsche Ansprechpartner, die lehnen immer ab, auch bei mir war es so. Bei meinem Ducato waren auch nur die 215/70 R15C in der EG-Unbedenklichkeitsbescheinigung (COC) eingetragen, Fiat hatte abgewunken, über Bürstner habe ich problemlos die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostenlos per Brief bekommen. Auch die Eintragung der Auflastung auf 3850 kg wäre ohne Umbauten möglich. Beim Mercedes Basisfahrzeug kann das aber anders sein. Hans
Dann sollte der TÜV das auch selbst in den Unterlagen haben, und auf die Herstellerbescheinigung verzichten können.......... also : auf zum nächsten TÜV oder Dekra :) ciao Ludo
Meinst Du, die von Gottes Gnaden Hohen Herren machen sich die Mühe...? Doch, die Erfahrung konnte ich schon öfters machen.... ciao Ludo [/quote] Meinst Du, die von Gottes Gnaden Hohen Herren machen sich die Mühe...?[/quote] Dafür sind sie ja da.Jedenfalls wurde für mich u. Freunden/Kumpels immer versucht eine Lösung für Probleme in dieser Richtung(z.B.AHK bei AmiVan,div.Moppedgeschichten,etc.) zu finden. danke allen, ich werde mal die Daten von Bürstner an meinem kompetenten Service Mitarbeiter von Mercedes weiterleiten. gruß Achim bin gespannt wie das noch endet :-) Wozu? Das kannst Du dir sparen :eek: :roll: So kommst Du nicht weiter! :mrgreen: gemäß Telefonat kann keine Freigabe erfolgen da der Sprinter ESP hat und dies nur für Fahrzeuge bis 3500 Kilo gilt ? Was für ein Schwachsinn
Das muß dann aber nur bei DB so sein. Mein Ducato mit 3,85 to hat ESP Dieter
Den Sprinter gab es doch gar nicht ohne ESP, ich glaube da sind die falschen Ansprechpartner am Werk, fahr mal wo anders hin. Es gab mal eine Bescheinigung von Daimler die das Auflasten der 903er auf 3800kg zu lässt. Das Gilt für Sonder KFZ Krankentransportwagen und Wohnmobile. Jedoch ist diese von 1999. Bezieht sich aber auf den Bautyp 903. Es gibt da gewisse Vorgaben was die Felgen und Vorderachse anbelangt. ESP hat der Sprinter erst ab MoPf 2003. Evt. geht's um die Parameter des ESP. Wenn das auf 3,5t kalibriert ist, haben sie vielleicht Angst, daß es bei mehr Gewicht nicht mehr richtig reagiert. RK
Als ich -lange her- meinen damaligen 207d von 2,65t auf 2,81t auflasten wollte (damals günstiger in Steuer), hat mir Mercedes auch den "freundlichen Hinweis" zukommen lassen, daß man Auflastungen über 2,75t (!!!) generell ablehnt - ich solle mir ein neues Auto kaufen. Der TÜV-Chef meinte nur: "Ich bin TÜV, ich habe Ermessensspielraum" - genehmigt ohne Mercedes (-A....löcher) ! Red' mit Deinem TÜV / DEKRA -Menschen So, gestern mal mit der Firma Kuhn Autotechnik telefoniert, die verbauen auch die Vollluftfederung die bei mir drin ist. Ich hatte das Gefühl das erste mal einen kompetenten Mann an der Strippe zu haben. :!: :!: :!: Auflastung ablehen weil das Auto ESP hat Schwachsinn (seh ich auch so) :abgelehnt: Achslasten passen für eine Auflasten, Reifen etc. auch. :bindafür: Das Problem ist die Vollluftfederung, weil es für die kein Gutachten gibt ! Wäre es nur eine Zusatzluftfederung gibt es dafür ein Gutachten und die Auflastung ist kein Problem. Auch irgendwie hohl weil die Vollluftfederung ja eigentlich viel besser ist :-) :gruebel: Die Firma bespricht das jetzt mit dem TÜV ob eine Einzelabnahme gemacht werden kann. danke allen schon mal und viel Spaß beim Glühwein trinken :mrgreen: Hallo Achim, wie ist die Geschichte denn ausgegangen? Hast du die Auflastung bei Kuhn bekommen? Ich habe im Moment ein ähnliches Problen. Auch Sprinter 316, eingetragen 3500 kg. Zulässige Achslasten vorn 1750 kg, hinten 2240 kg. Ab Werk bereits Verstärkungen verbaut: Ausstattung aus DB-Liste bzw. Original-Auslieferzustand, u.a.: - A50 Vorderachse verstärkt - CE6 Stabilisierung verstärkt für Fahrgestell mit Womo-Aufbau - C33 Hinterfeder härter - C43 Stabilisatoren HA unter Rahmen verstärkt - C45 Stabilisator VA verstärkt dazu: - LM-Felgen 7 x 15 mit 225/70R15SC112/110R Man kriegt von sog. Fachfirmen widersprüchliche Aussagen von geht gar nicht bis vermutlich kein Problem. Wäre für eine Info dankbar. VG Leo wenn dein Womo ESP hat wird es von MB keine Freigabe geben, denn nur daran haperts, is bei mir leider auch so. Ich habe gestern meine Auflastung auf 3840 Kilo trotz ESP eingetragen bekommen. Ein Gutachten von Auto Technik Bihler brachte letztendlich den Erfolg. Dann zum Tüv und dann die Betriebserlaubnis, dann Zulassung Dieser Weg war steinig :-) Achim...Beharrlichkeit führt zum Ziel !! gut das du nicht aufgegeben hast. :top: Finde auch ... Respekt für Dein Durchhaltevermögen ... :respekt: |
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