Amtsgericht Nienburg lässt Dashcam Video als Beweismittel zu. Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14
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Amtsgericht Nienburg lässt Dashcam Video als Beweismittel zu. Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14 Link zum Artikel: --> Link :top: Begrüße ich ...über das "gezielte einschalten" kann man sich zwar noch "streiten", weil eine Dashcam Kamera permanent filmt...aber nur im "Ereignissfall" automatisch speichert. Hallo, die Begründung für die Zulassung als Beweismittel schürt die Hoffnung dass sich der gesunde Menschenverstand durchsetzen könnte.
Zumindest meine Dashcam kann ich manuell ein- bzw. ausschalten und ich denke, dies wird bei den anderen Dashcams auch so sein. ja das kann ich natürlich auch... ich meinte damit das die Cam im Normalmodus immer alles automatisch überschreibt...nur bei der Aktivierung per Hand oder beim auslösen durch bestimmter Ereignisse speichert sie Daten. Moinsen, IMHO setzt das die gegenwärtige Rechtsprechung und -Lage nicht außer Kraft. Ob eine Aufnahme, unerheblich, ob andere Rechte berührt werden als Beweismittel zugelassen wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Bei der gegenwärtigen Rechtslage IMHO eigentlich nur folgerichtig und nichts Besonderes... LG vom Mikesch Meine nimmt auch immer auf auch wenn das Womo steht und sich vorne was bewegt. Ob legal oder nicht, interessiert mich nicht. Ich stehe nicht auf Täterschutz. Angeschauen tuhe ich das Filmchen nicht. Als Nicht-Besitzer einer Dashcam stelle ich mir die Frage: Kann man die fragliche Sequenz nicht einfach aus dem Gesamtfilm herausschneiden und als spontane Aufnahme vorlegen?
Als Besitzer und Nutzer einer Dashcam würde ich sagen, klar geht das, warum auch nicht, ähnliche Sachen macht man doch ständig. Ich würde sogar den Speicher der Dashcam formatieren, evtl. auch mehrmals und dann die Sequenz neu draufkopieren. Hmm keine Ahnung, bei mir mnuss man da so einen Knopf drücken für eine Notfallaufnahme, die wird dann speäter nicht überschrieben. Keine Ahnung ob man das auf den Filmen aber sieht (das hier manuelle ausgelöst wurde) weil ich die Filmchen noch nicht ausgelesen habe. Da ich den ganzen Tag meist nur mit Hund Gizmo unterwegs bin und es hier schon ab und zu narrische gibt, habe ich sie mir in den Bus gehängt um eim Zweifel meine Aussagen unterlegen zu können, wenn auf der anderen Seite alle 4 was anderes behaupten. :roll: Meist tritt ja eine solche Situation nur einmal auf, somit hat man keine Möglichkeit nochmals zu filmen. Von daher finde ich es schon bedenklich das solche Beweise nicht zugelassen werden wegen Persönlichkeitsschutz. Das hat doch nicht mit Persönlichkeitsschutz zu tun, wohl eher mit Täterschutz. Man kann ja die Gesichter unkenntlich machen und gut ist. Warum sollte man wegen irgendwelchen komischen Gesetzen der neuen Technik im wege stehen? Warten wir ab, was die nächst höhere Instanz entscheidet!
und ganz besonders die Leserkommentare dazu :mrgreen: Hallo, soviel von mir dazu. --> Link Meine Kamera läuft schon viele Jahre mit und es hat sich noch keiner gestört gefühlt. Gerade gestern hatte mich einer voll ausgebremst, auf der Autobahn, ohne ersichtlichen Grund und zurückgeschaut. Der hatte wohl nicht mit meiner guten Reaktion gerechnet. Habe ihm nur mit dem Finger (auf) die Kamera gezeigt und schon ist er mit vollgas weiter gezogen. Gruß Garibaldi Ja ganz Recht. Die meistens Cams habe einen G-Sensor der beim Beschleunigen (eher nicht) oder beim (FULL)Bremsen einschalten kann. Neben Bewegungssensor, Lichtsensor usw. Auch sind meist Aufnahme-Sequenzen programmierbar im Minuten Raster. Somit sind die "Zwischenfälle" leicht am PC zu orten. Mann muss auch oft abends die SD formatieren um Platz zu schaffen. 16GB-32Gb Class10 sind nötig! Mir hats schon geholfen. Der Verursacher meiner Vollbremsung hat es eingesehen und die Folgen auch..... Gruss Paul
Warum Abends??? :grindev: Meine Dashcam überschreibt die alten Aufnahmen (nur gesicherte nicht) und wenn formatieren soll es bei meiner Cam mit der Cam gemacht werden. Ansonsten trotz HD brauchts lange bis die 128GB Karte voll ist. |
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