| Beschreibung: | laut StVO $53a (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestes folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck; - in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte.
angeboten wird 1 Stück Warnleuchte nach StVO GGVS gebraucht wurde aber nie benutzt - wie neu in Originalverpackung - inklusive Batterien Betrieb mit orangenenm Blinklicht oder als Arbeitsleichte mit weissem Licht mit Batterietestfunktion
Preis 20,00 Versand in D ohne Inseln für 4,50 € möglich Bei Interesse bitte pn |