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Unterschied So Kfz mobile Tagesunterkunft und Wohnmobil


Besen am 03 Mai 2026 22:20:28

Hi,

ich habe mir ein fast fertig selbst ausgebautes Wohnmobil gekauft. Aktuell ist es als So.Kfz mobile Tagesunterkunft für Baustellen eingetragen. Ich hatte eigentlich überlegt es nachdem die Kochstelle funktioniert als So.Kfz Wohnmobil eintragen zu lassen. Ich habe jetzt eine Wohnmobilversicherung (Teilkasko) abgeschlossen um es anzumelden. Die Versicherung sagte mir am Telefon, dass ich nur vorläufig verischert bin bis die Eintragung als Wohnmobil erfolgt ist. Jetzt hat mir die Versicherung aber schon einen Versicherungsschein geschickt und den Beitrag eingezogen. Ich gehe also davon aus, dass damit der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. Sehe ich das richtig?
Hätte ich sonstige Vor oder Nachteile wenn ich jetzt statt So.Kfz mobile Tagesunterkunft für Baustellen So.Kfz Wohnmobil eintragen lassen? Für Steuer und versicherung ist es ja egal oder? LKW Fahrverbot habe ich ja so auch nicht.
Aktuell sind auch 6 Sitze und 2 gegen Fahrtrichtung eingetragen. Die 2 gegen Fahrtrichtung sind nicht mehr drin, aber wenn ich die Eintragung dafür behalten kann nehme ich die natürlich gerne. Würde die beim Umtragen auf Wohnmobil ausgetragen werden?

vielen Dank vorab

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sternezaehler am 04 Mai 2026 20:07:59

Ich frage mich, warum bei solch Angelegenheit nicht der TÜV/DEKRA und die Zulassungsstelle kontaktiert wird und das noch bevor eine Versicherung kontaktiert wird.
Denn das wären die richtigen Anlaufstellen.

chrisc4 am 04 Mai 2026 21:53:25

Vorraussetzungen für die Zulassung als Wohnmobil
Zitat
Schlafplatz: Im Wohnmobil muss ein Bett vorhanden sein, das fest in die Einrichtung integriert ist und nicht lose aufgestellt sein darf. Eine Schlaf-Sitz-Kombination – tagsüber Sofa, nachts Schlafplatz – ist erlaubt.
Sitzgelegenheiten: Neben dem Fahrer- und Beifahrersitz müssen weitere Sitze verfügbar sein, die ebenfalls eingebaut sind.
Tisch: Zur vorgeschriebenen Ausstattung gehört ein Tisch, der entweder fest verankert ist oder aber sich abnehmen oder wegklappen lässt.
Kochmöglichkeit: Auch eine Kochstelle muss Ihr Wohnmobil vorweisen, um als solches zu-gelassen zu werden. Das kann ein fest installierter Gas-, Elektro- oder Spirituskocher sein. Kühlschrank oder Spüle sind keine Pflichtvorgaben.
Zusätzlicher Stauraum: Neben Kofferraum und Handschuhfach, die auch im Pkw üblich sind, muss der Camper weiteren Stauraum bereitstellen wie verschließbare Schränke oder andere Ablagemöglichkeiten, in denen das Gepäck sicher verstaut werden kann.
Außer dem Tisch müssen also alle Bestandteile der Ausstattung aus Sicherheitsgründen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Sie dürfen allerdings verschoben, gedreht, abgesenkt oder geklappt werden.

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Jagstcamp-Widdern am 05 Mai 2026 09:07:33

ich würde garnix machen, wenn:
mit dem versicherer alles klar geht
keine steuerlichen unterschiede entstehen
du nicht längere fährüberfahrten im plan hast (für den womotarif wollen die auch irgendwas mit "wohnmobil" lesen)

allesbleibtgut
hartmut

mithrandir am 05 Mai 2026 10:33:28

Ich bin da bei Sternenzähler.
Frage erst mal direkt bei der Versicherung, ob ihre Aussage "...dass ich nur vorläufig versichert bin bis die Eintragung als Wohnmobil erfolgt ist." Mit Abbuchung der Prämie nicht mehr gelten würde.
Ich bezweifle das. Für mich hört sich das an wie: "Jupp, Vertrag läuft, sieh zu, dass du die Eintragung machst, damit die Bedingungen erfüllt sind."
Hier im Forum sind zum größten Teil Hobbyadvokaten unterwegs, von denen jeder ein bisschen was weiß. Und selbst bei den Profis gibt es Interpretationsspielraum ("Vor Gericht und auf hoher See...")
Mir scheint deine Anfrage ein Versuch zu sein eine positive Bestätigung für deine Hoffnung um die Umtragung herumzukommen zu erhalten.
Frag bei den Institutionen nach, die für die Themen verantwortlich sind (Zulassungsstelle, TÜV, Versicherung). Auch da ist nicht sicher, dass die der Weisheit letzten Schluss kennen, aber immerhin ist es eine offizielle Aussage, die du im Notfall hervorkramen kannst. Deshalb auch schriftlich absichern lassen.
Oder du gehst das Risiko ein und machst einfach. Aber wenn es dann knallt kannst du eben vor Gericht nicht sagen "Aber im WOmoforum haben 90% gesagt, das passt schon so, den Strafzettel bezahle ich nicht"

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