Gast am 10 Jul 2015 13:37:08 Moin all, :) Ich weiß, ich könnte auch bis Montag warten und die Führerscheinstelle anrufen. Leider machen die schon Freitags um 12 dicht! Die Frage beschäftigt mich aber jetzt brennend: Ich hatte die Klasse 2 und hatte sie mit 50 nicht verlängert. Jetzt bin ich 62 und würde das gerne wieder tun, weil ich mir nicht sicher bin, kein Womo mit mehr als 7,5 t mehr kaufen, oder mieten zu wollen. Zählt das unter Besitzstandswahrung und man kann den Führeschein mit CE wiederbeleben, auch nach so langer Zeit, natürlich mit Gesundheitsnachweis usw., oder geht das nicht mehr.? Hat da wer von euch schon Erfahrungen gemacht? :ja:
Waldi am 11 Jul 2015 06:18:20 Ja das würde mich auch sehr interessieren.
Danke Waldi
tommybb am 11 Jul 2015 08:37:01 Hallo zusammen,
ich hatte das gleiche Thema auch schon durch. Ärztliche Untersuchung machen lassen und dann auf die Führerscheinstelle zur Eintragung. War gar kein Problem.
Viele Thomas
kitally am 11 Jul 2015 09:09:44 auch wenn 12 Jahre dazwischen liegen?
dorisbeate1 am 11 Jul 2015 09:12:53 Auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle verfällt der alte 2er wenn der Führerschein sieben Jahre nicht verlängert wird.
Sepp
Gast am 11 Jul 2015 16:14:20 Danke für die Antworten! Ich werde am Montag bei unserer Führerscheinstelle nachfragen....viel Hoffnung habe ich nicht. :(
vosu99 am 11 Jul 2015 17:00:46 Hallo Erich, lies mal hier bitte. Ich glaube,dass beantwortet die Frage --> Link
Reimobil am 11 Jul 2015 17:23:03 Hallo Erich,
auch abgelaufene Fahrerlaubnisklassen können grundsätzlich auch noch nach 12 Jahren wieder erteilt werden, Voraussetzungen sind der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens und einem Nachweis der erforderlichen Fahrpraxis. Diesbezüglich hat das BverwG vor ein paar Jahren entschieden, dass spätestens 7. Jahre nach Ablauf der Fahrerlaubnis Fahrpraxis durch erneute Ablegung der Führerscheinprüfung nachgewiesen werden muss. Hierfür muss keine Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden, lediglich th und pr Führerscheinprüfung muss abgelegt werden. Es handelt sich aber immer um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. In der Praxis hat sich jedoch bei den meisten Führerscheinstellen die von mir beschriebene Vorgehensweise durchgesetzt. Mein Wissen stammt aus sicherer Quelle da ich selbst auf einer Führerscheinstelle arbeite.
Gast am 11 Jul 2015 20:30:04 ErichG hat geschrieben:Moin all, :) Ich hatte die Klasse 2 und hatte sie mit 50 nicht verlängert. Jetzt bin ich 62 und würde das gerne wieder tun, weil ich mir nicht sicher bin, kein Womo mit mehr als 7,5 t mehr kaufen, oder mieten zu wollen.
Würde mich brennend Interessieren , denn meine Klasse 2 möchte ich demnächst evtl. auch nicht mehr verlängern lassen ..... (Ich hatte mal gehört das der C Füherschein bis 12,xx to gilt Ges Masse ohne Anhänger (soll einen Stichtag geben , denn spätere und heutige Reglungen sind ja bezüglich der Führerscheinreglung toztal anders ....)Ich hbas nie nachgefragt und nachgeprüft , aber C ist der Große LKW" ohne Anhänger -->> Die Nummern hinter den Führerscheinklassen sind oft sehr wichtig !!!
dieter2 am 11 Jul 2015 22:06:39 meier923 hat geschrieben:Würde mich brennend Interessieren , denn meine Klasse 2 möchte ich demnächst evtl. auch nicht mehr verlängern lassen ..... >> Die Nummern hinter den Führerscheinklassen sind oft sehr wichtig !!!
Würde ich mir stark überlegen, was man hat, hat man. Und die paar Euros im Augengutachten und Gesundheitszeugnis sind gut angelegt. Hab meinen auch verlängert, geht wieder bis Ende 2019, hat knappe 200 € gekostet. Diese Nummern hinter den FS Klassen sind nur für die wichtig die noch gewerblich fahren müssen. Dieter
Gast am 12 Jul 2015 10:19:16 [quote="dieter2" Würde ich mir stark überlegen, was man hat, hat man. Und die paar Euros im Augengutachten und Gesundheitszeugnis sind gut angelegt. Hab meinen auch verlängert, geht wieder bis Ende 2019, hat knappe 200 € gekostet. Dieter[/quote]
Och , das Geld würde ich mir beim Arbeitgeber wiederholen :lol: Fahrerkarte habe ich ja auch nicht mehr verlängert und brauchte den CE jetzt schon 10 Jahre nicht mehr, ein großes WoMo solls ja werden aber ich denke keinesfalls an ü 7,5 to ..........
Gast am 12 Jul 2015 11:52:04 Danke Susanne und allen Anderen, :) Besitzstandswahrung ist schon mal gut. Wenn ich es richtig gelesen habe ist die Neuerteilung (mit Einschränkungen) möglich. Fahrschule mache ich allerdings nicht mehr mit. Wird auch scheinbar in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Jetzt mal das Alter außer acht gelassen, man z.B. den 2er vor über 40 Jahren beim Bund gemacht und danach 30 Jahre nicht mehr auf ihn gefahren ist, habe ich natürlich auch keine Fahrpraxis mehr und konnte und darf mich trotzdem in einen 40tonner setzen und gleich losfahren. (Nur ein Beispiel) Ich war dagegen einfach satt vom LKW kutschen, ich konnte mich ausleben damit, aber auch weil sich mit 50 meine Arbeitsanforderungen verändert hatten und ich ihn nicht mehr brauchte, hatte ich ihn damals nicht verlängert und dann auch immer wieder vergessen. Irgendwie ist das alles nicht bis zu Ende gedacht. Die Renteneintritte verschieben sich immer weiter nach hinten, weil wir ja alle so leistungsfähig sind und älter werden, dann ist man doch schon mit 50 ein altes Eisen und muß Nachweise erbringen. Passt irgendwie nicht, außer es soll Geld damit gemacht werden. Morgen weiß ich mehr. :) .........Bin aber eigentlich auch nur selbst dran Schuld! :ja:
Gast am 13 Jul 2015 11:57:33 Moin, :) so eben Telefonat mit unserer Führerscheinstelle gehabt und erfreulich ist dabei heraus gekommen, dass die Besitzstandswahrung auch noch nach 12 Jahren gilt und der Führerschein, ohne irgendwelche Einschränkungen, wieder für die nächsten 5 Jahre verlängert wird. Voraussetzungen sind Gesundheitsnachweis, Augenärztliches Attest. Kosten sind ohne Arztatteste etwa 65€ bei der Führerscheinstelle (Ordnungsamt) :ja:
wolf2 am 13 Jul 2015 13:42:18 dieter2 hat geschrieben:Würde ich mir stark überlegen, was man hat, hat man. Und die paar Euros im Augengutachten und Gesundheitszeugnis sind gut angelegt.
Hallo zusammen, ich habe in diesem Zusammenhang mal noch eine Frage. Wenn man später bei der Verlängerung der CE Erlaubnis im Gesundheitszeugnis irgend eine Krankheit eingetragen bekäme, die die Verlängerung der CE Erlaubnis nicht mehr zuliße, ist dann nur CE weg oder gibt es dann auch Schwierigkeiten mit der B Erlaubnis?
vosu99 am 13 Jul 2015 13:58:43 Hallo Wolfgang,
mit meinem laienhaften Verständnis verstehe ich das so, dass die Gesundheitsprüfung sich nur auf die jeweils beantragte (in diesem Fall Verlängerung) Führerscheinklasse erstreckt. Gibt es also gesundheitliche Bedenken, dann wird die CE Erlaubnis vermutlich nicht verlängert. Bei der jetzigen Klasse B gibt es ja auch keine Gesundheitsprüfung, weder vor noch nach dem 50. Lebensjahr. Wenn das so wäre, wären vermutlich die Straßen schlagartig leer.
Gast am 13 Jul 2015 14:00:11 Ganz einfach gesagt: Wenn eine gesundheitliche Einschränkung die Verlängerung nicht zuläßt, dann hat sich das Ganze erledigt. Dann hast du nur Geld für die Ärzte ausgegeben. Ansonsten müßten sonst ja jeden Tag massig Führerscheine eingezogen werden, nur schon alleine nach den Karteien der Hausärzte. :)
Gast am 13 Jul 2015 14:01:35 Sorry Susanne, hat sich überschnitten! :oops:
Reimobil am 15 Jul 2015 13:15:07 Wolf2 hat geschrieben:Wenn man später bei der Verlängerung der CE Erlaubnis im Gesundheitszeugnis irgend eine Krankheit eingetragen bekäme, die die Verlängerung der CE Erlaubnis nicht mehr zuliße, ist dann nur CE weg oder gibt es dann auch Schwierigkeiten mit der B Erlaubnis?
Das kommt darauf an, um welche Erkrankung es sich handelt. So ist man z.B. nach einem 2 Herzinfarkt für Fahrzeuge der Klassen C1, C und D nicht mehr geeignet, für die Klasse B kann die Fahreignung noch bestehen, wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen. Besteht aber z.B. die Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen bei einer Diabetes-Erkrankung, ist man für alle Fahrerlaubnisklassen ungeeignet. In der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung sind alle Erkrankungen aufgeführt, die Einfluss auf die Fahreignung der einzelnen Klassen haben. Nach dieser Anlage sollen sich die Ärzte bei ihren Begutachtungen und die Führerscheinstellen bei ihren Entscheidungen richten. Das kann also im Einzelfall durchaus bedeuten, dass jemand auch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B entzogen bekommt, wenn ihm in einem ärztlichen Attest eine entsprechende Krankheit attestiert wird. Voraussetzung ist natürlich, dass der zuständigen Führerscheinstelle diese Tatsache bekannt wird, das heißt, wenn jemand in einem derartigen Fall das ärztliche Attest nicht bei der FS-Stelle vorlegt und stattdessen lieber auf die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis für die Klasse C/D verzichtet, unternimmt die FS-Stelle nichts, da sie von der fehlenden Eignung des Betroffenen nichts erfährt.
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