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Pro und Kontra beim ZGG Frage


Nasenbär am 02 Apr 2006 19:50:23

Hallo, bevor ich mit meinem künftigen neuen, gebrauchten Womo ins offene Messer laufe, gibt es bei den über 3,5 Tonnen schweren Mobilen etwas zu beachten, an das ich noch garnicht gedacht habe. :?: Also, dass mit 100kmh, Überholverbot usw. ist klar. Gibt es wichtige negative Gründe, die den Vorteil der Zuladung etc. aufwiegen?

Beste , Heinz

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agu am 02 Apr 2006 19:54:01

Tja in Frankreich sind z.B. viele Brücken für Fahrzeuge grösser 3,5 To. gesperrt. Auch gibt es natürlich kleinere Ortsdurchfahrten mit diesen Verbotsschildern aber ansonsten gibts nur das altbekannte "TÜV-Problem".

moppel-purzel am 02 Apr 2006 19:56:07

Hallo Heinz

bedenke unbedingt die höheren Mautgebühren >3,5 to im Ausland.


moppel-purzel

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Gast am 02 Apr 2006 20:12:14

Naja, wenn man lang genug sucht, dann findet man genug negatives für > als 3,5to

Aber Zuladung ist durch nichts zu ersetzen, als durch mehr Zuladung.

Gast am 02 Apr 2006 20:35:15

Mondial hat geschrieben:Naja, wenn man lang genug sucht, dann findet man genug negatives für > als 3,5to

Aber Zuladung ist durch nichts zu ersetzen, als durch mehr Zuladung.


:daumen2:

von der versicherungstechnischen Seite mal ganz abgesehen.

Nasenbär am 02 Apr 2006 20:40:29

DAKOTA hat geschrieben:von der versicherungstechnischen Seite mal ganz abgesehen.


Wie meinst du das? Wird das teurer?

Gast am 02 Apr 2006 21:25:32

Nasenbär hat geschrieben: Wie meinst du das? Wird das teurer?


Wenn Versicherung, Polizei, Sachverständiger, Augenzeuge oder ein Unfallbeteiligter nur das Wort "Überladung" aussprich hat du zumindest im Vollkaskobereich ein massives Problem. Ähnlich wie bei illegalem Chiptuning sind die VU´s auf diesem Auge nicht mehr blind.

Eine massive Überladung einer Achse (z.B. HA deutlich überladen, VA entlastet = Bremswegverlängerung) reicht aus.

Bei vermuteter/bewiesener Überladung kann es zudem auch zu Regressansprüchen aus der KH kommen.

Gast am 02 Apr 2006 21:31:03

@Heinz:

suche hier doch einfach mal nach den Gewichtsthemen, es wurde schon einiges geschrieben......

.....von mir z.B. das Freunde in Südtirol ablasten durften :D , Frau und Kinder sind zusammen mit einigen Gepäck per Zug weitergereist (kein Schwerz!) zusammen mit der Buße hätte Karl-Ludwig für diese Kosten 10 Jahre TÜV & Maut zahlen können :?

Wobei der jährliche TÜV erst ab dem Jahr 7 nach Zulassung gilt.

Nasenbär am 02 Apr 2006 21:33:40

Ach das meinst du. Die Problematik ist mir bekannt, habe ich ja selbst schon mit euch drüber diskutiert :)

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