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Waeco Kühlgerät bei ebay erstanden?


Kasira am 13 Aug 2006 11:34:29

hallo,
hat jemand von Euch in den letzten Monaten ein Waeco-Kühlgerät bei ebay erstanden? Wenn ja, dann könnte sie/er bald unliebsame Post bekommen :(

Unsere Zeitung berichtet von einer Bande, die bei ebay in großem Umfang gestohlene Kühlgeräte der Fa. Waeco verkauft hat.
Kurzfassung:
Mitte Juli wurden bei einem Einbruch in einer Transportfirma rund 2000 Kühlgeräte der Fa. Waeco gestohlen. Die Polizei fand heraus, daß bereits seit April die gleichen Geräte tausendfach bei ebay angeboten wurden. Zwar von verschiedenen Verkäufern, aber da sich die Angebote auffällig ähnelten, wurde eine Verbindung zwischen den Verkäufern vermutet.
Es kam heraus, daß bei der gleichen Firma bereits vor dem Juli-Einbruch ca. 3000 Geräte geklaut wurden.
Bis jetzt gibt es 30 Beschuldigte die, in unterschiedlichen Funktionen, an den Betrügereien beteiligt waren und sich dafür verantworten müssen.

Originaltext:
Doch nicht nur die Diebe können mit Ärger rechnen. Auch die vielen Käufer der gestohlenen Kühlgeräte bekommen bald Post von der Staatanwaltschaft. "Die Käufer müssen sich möglicherweise wegen Hehlerei verantworten", sagt der Pressesprecher der Polizei. Auf jeden Fall müssen die ersteigerten Kühlboxen zurückgegeben werden.

Hoffe, daß niemand von Euch betroffen ist - Kasira

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

achimHH am 13 Aug 2006 12:34:07

Hallo ....

also bin ich gezwungen das ich als Käufer bei E-bay
den Nachweiß bekomme, das die jeweilige Ware nicht
gestohlen ist?

Hmmmmm ?

war da nicht mal etwas,
das wenn der Käufer im treuen Glauben handelt,
der der Verkaufs-Gegenstand dem Verkäufer gehört usw?

also bei einer richtigen Versteigerung, da sind vorherige
Eigentumsansprüche , wenn man einen Gegenstand ersteigert
der vorher gestohlen worde, nicht mehr gültig.

mal so nebenbei...ich möchte nicht wissen wieviele Artikel täglich
bei E-ay verscherbelt werden, vorher unrechtmäßig den Besitzer gewechselt haben.......
:haendereib:

vom achim

Gast am 13 Aug 2006 14:08:12

Habe davon auch im TV was gehört, wobei ich der Meinung bin, das bei einem derartigen großen Angebot, in einem relativ gleichen Preisbereich, ein Vorwurf der Hehlerei schwer aufrecht zu erhalten sein wird.

Wenn ein Produkt von zig Anbietern zu gleichen Preisen angeboten und verkauft wird, muß ich daher nicht mehr zwangsläufig von Diebesgut ausgehen.

Mal sehen was ein Rechtsverdreher dazu zu sagen hat???

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Flywolf am 13 Aug 2006 19:45:56

Ich glaube auch, dass der Vorwurf der Helerei etwas weit hergeholt ist. Aber, in Deutschland kannst du nicht Eigentum an einer gestohlenen Sache erwerben.
Wolf

Pandatom am 14 Aug 2006 06:52:35

Flywolf hat geschrieben:Ich glaube auch, dass der Vorwurf der Helerei etwas weit hergeholt ist.
Wolf


Leider nicht! :( Es steht auch in der Verantwortung des Käufers den reellen Wert eines Produktes einschätzen zu können. Kaufe ich blauäugig ein Neuprodukt im Eblöd zu einem erheblich niedrigeren Preis als normal üblich ohne nach einem Herkunftsnachweis zu fragen so muss man sich Hehlerei vorwerfen lassen. Im treuen Glauben handelt also nur der der hinterher auch nachweisen kann dass der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass das erworbene Produkt "nicht vom LKW gefallen ist"!

BOWO am 14 Aug 2006 10:52:37

Zur rechtlichen Klarstellung:
eBay ist eine Online-Handelsplattform und stellt die Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer her, mehr nicht.
Es handelt sich also um Kaufverhandlungen und es kommt letztlich ein Kaufvertrag zwischen 2 Personen zustande.
Es ist bei eBay keine Versteigerung / Auktion im Sinne des BGB!!

Somit gelten auch nicht die besonderen Versteigerungsbedingungen (Garantieausschluss, Eigentumsübergang u.s.w.)

Grundsätzlich kann man an gestohlenen Gut kein Eigentum erwerben.
Handelt man fahrlässig ("blauäugig") muss man den Gegenstand an den rechtmäßigen Besitzer zurück geben. :!:
Den gezahlten Kaufpreis kann man sich dann auf dem Klagewege vom betrügerischen Verkäufer zurück holen, sofern der Kohle hat.

Bei Vorsatz, daher man "wusste", dass da etwas krum ist, nennt man so etwas Hehlerei. Dann macht man sich neben dem Rückgabeanspruch auch noch strafbar. :eek:

Über das Thema eBay und Eigentum / Vertrag / Auktion gibt es zahlreiche Urteile, einfach mal googeln. Es kommt immer die o.a. Rechtslage bei heraus. Der Käufer ist also immer der Dumme bei eBay wenn es schief läuft.

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