Hallo,
wie schon gesagt haben wir uns ja eine Fort Transit mit 70 PS Bj. 93 bei einem Händler gakauft, dieser sagte jedoch er gibt keine Garantie.
Darf er das und unter welchen Berdingungen ?
Pfeiffy
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Hallo,
wie schon gesagt haben wir uns ja eine Fort Transit mit 70 PS Bj. 93 bei einem Händler gakauft, dieser sagte jedoch er gibt keine Garantie. Darf er das und unter welchen Berdingungen ? Pfeiffy ganz klar: nein
beim Verkauf von Händler zu Privatmensch ist ein Ausschluß unmöglich Im Endeffekt sieht das dann wohl so aus:
Solltest du am Fahrzeug einen Mangel entdecken, der bereits zum Verkaufszeitpunkt bestanden hat (und von dem der Haendler somit haette wissen muessen), so wird ihn wohl dein Anwalt davon ueberzeugen muessen, dass er nicht "ohne Garantie" verkaufen kann. Sprich, so als kleiner Privatmann und auf Kulanzebene wirst du nicht weit kommen, da der Haendler dir gegenueber erstmal darauf beharren wird, dass er keine Garantie gegeben hat ...Rechtsgrundlage hin oder her. Ob der Mangel dann so gross ist, dass es sich lohnt einen Anwalt zu bezahlen und Monate von Stress und Aufregung dranzugeben ...das wirst du ggf. selbst entscheiden muessen. Hoffen wir, dass es nicht dazu kommt ...
Ganz klar,ja. Garantie ist eine rein freiwillige Leistung.Die braucht keiner geben. Gewährleistung MUß er geben,kann sie aber bei gebrauchte Waren auf ein Jahr begrenzen. Bei neue Sachen immer 2 Jahre. Dieter Ist nur so eine Idee,
wenn der Händler nicht als Verkäufer sondern nur Vermittler fungiert, und der Kaufvertrag zwischen Besitzer (Privatmann) und Käufer geschlossen wird. Der Händler erhält für die Bereitstellung der Verkaufsfläche / Ausstellungsfläche / Parkplatz Profision oder Miete vom Besitzer. Somit kähmme ein Vertrag von Privat an Privat ohne Gewährleistung zustande. Schlagt mich nicht wenn ich hier Blödsinn geschrieben habe. Hansi Hallo Hansi
Es wird immer Garantie mit Gewährleistung verwechselt. Eins hat mit den Anderen nichts zu tun. Garantie ist rein freiwillig,braucht keiner zu geben. Gewährleistung ist gesetzlich,die muß jeder geben,auch Privatpersonen. Nur das die Privatperson die Gewährleistung ausschließen kann was der Händler nicht kann. Und um diese Umgehungsgeschäfte gibt es auch Urteile,ist nicht so einfach vom Händler zu machen. --> Link Dieter Da gibt es zB. eine Firma in Korbach, die machen fast nur Vermittlungsgeschäfte ohne Gewährleistung. Das schreiben sie auch ganz groß. Dafür sind die günstiger als Händler, die eigene Fahrzeuge verkaufen. Hatte mich mal nach der Legalität erkundigt, es sei nicht leicht, an Gewährleistung zu kommen, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Ich hätte damit kein Problem, wenn vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfungen gemacht wurden und noch Herstellergarantie besteht. Außerdem würde ich eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Und das Fahrzeug noch genauer als sonst nach Mängel untersuchen. , Heinz Hallo Dieter,
habs begriffen und editiert Hansi Habe hier noch was passendes zu Thema gefunden
Mit freundlichen n von Ulrich Daehn, Bad Hersfeld Hallo Beduin, hier möchte ich eine kleine Warnung beifügen. Im Prinzip stimmt dieser Sachverhalt, er hat nur einen großen Haken: Ich muß als Käufer nachweisen, das der Händler wegen wirtschaftlicher Interessen das Fahrzeug mit Inzahlung genommen hat. Das bedeutet, ich muß nachweisen und muß in den Unterlagen des Händlers einsicht nehmen um diesen Nachweis führen zu können. Wenn der Händler das WoMo zu einem anderen Zeitpunkt,als den Neukauf, zur weiteren Verwendung übernommen hat oder wenn es nicht Bestandteil des Kaufvertrages des Neufahrzeuges ist, dann Du fällt der Nachweis sicherlich ins Wasser und eine Menge Geld mit. In der Regel schließe ich in so einem Fall mit ehem-. Eigentümer den Kaufvertrag und dann grübel.. grübel ???????? Von solche Geschäften gleich die Finger weg, jeder seriöse Händler wird nicht auf dieser Masche fahren. Der einzige der an so einem Prozeß verdient ist der Anwalt, damit möchte ich auf keinen Fall die Kompetenz des Anwaltes aus Hersfeld in Frage stellen. Die Zukunft wird zeigen, wieviel Prozesse für den Käufer gut ausgehen, es sind ja einige die diesen Anwalt als rechtlichen Beistand gewählt haben. |
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