ist in dem aufgezeigten Fall eine zusätzliche Beleuchtung des Heckträgers nötig? Das Motorrad (ja das ist im Verhältnis tatsächlich so klein) verdeckt die Heckleuchten nicht wie auf dem Bild zu sehen. Ein beleuchtetes Kennzeichen befindet sich an der Schiene in welcher das Motorrad steht. Wäre das so zulässig? Wenn nicht, weiß jemand was die Strafe dafür wäre?
Danke euch im Voraus :)
LG Fabi


