Wirkowski hat geschrieben:.......Ich möchte meinen Transit 3500 von LKW nach Wohnmobil umschreiben lassen.
Euer Wirkowski
Lese dich mal hier ein:
--> LinkAb dem Punkt "Zulassung als Lkw, Pkw oder Wohnmobil?" wirds für dich interessant.
Weitere Themen dazu wären:
Wohnmobile oder auch Reisemobile sind im zulassungstechnischen Sinne alle Kfzs, die verschiedene Bedingungen erfüllen. Sie haben:
• eine Sitzgelegenheit mit Tisch, der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
• einen Schlafplatz, er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7m große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
• Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher, sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein.
• einen Schrank bzw. Stauraum, er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen Staumöglichkeiten vorhanden sein, die über die bei Pkw und Leicht-Lkw üblichen Ablagen, wie Handschuhfach und Kofferraum, hinausgehen.
Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.
Wohnmobile werden als „Sonstige Kfz“ oder als Fahrzeugklasse „M1“ in die Kfz-Papiere eingetragen. Eine andere Art von Kfzs sind Lastkraftwagen, deren Chassis oft als Unterbau für Wohnmobilaufbauten dient, diese werden als „Lkw“ oder als Fahrzeugklasse Nx eingetragen.
Im steuertechnischen Sinne gelten für Deutschland folgende Anforderungen:
Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoff-klasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:
• Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
• Der Kocher muss fest eingebaut sein.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Gruß Andreas