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Ford Transit Kastenwagen auf Wohnmobil umschreiben


Wirkowski am 31 Mär 2021 19:06:14

Hallo,
Eigentlich ein gängiges Thema, nur leider konnte ich es im Forum nicht finden, ok bin auch neu hier.
Ich möchte meinen Transit 3500 von LKW nach Wohnmobil umschreiben lassen.
Wie sehen da die Kriterien aus?
Neben Koch-, Schlaf-, Sitzplatz und Stauraum ist wohl nun auch eine Zwangsbelüftung Pflicht/Voraussetzung!?
Es soll da wohl ein Merkblatt geben, kann mir das jemand im Forum zur Verfügung stellen?

Leider ist das bei mir brisant geworden, da Anwohnerparkausweise nur für PKW, Wohnmobile und Motorräder in München ausgestellt werden.

Schon einmal vielen Dank im Voraus
Und schöne Grüße

Euer Wirkowski

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Galvon am 31 Mär 2021 19:19:42

Moin,

lt. meinem Gutachter vom TÜV Nord ist zumindest ein Fenster und eine Dachluke Pflicht, beide müssen geöffnet werden können.

Ich hatte mal einen Link zu dem Merkblatt des TÜV, wo alles genau aufgeführt war, der ist aber leider verschwunden. :(

Ansonsten fahre doch mal zu einem Gutachter und sprech mit dem direkt (Namen notieren und immer zum selben gehen^^). Jeder sieht das ein wenig anders und jeder hat da seine "Wünsche".

Gruß

Andreas

andwein am 01 Apr 2021 17:54:24

Wirkowski hat geschrieben:.......Ich möchte meinen Transit 3500 von LKW nach Wohnmobil umschreiben lassen.
Euer Wirkowski

Lese dich mal hier ein: --> Link
Ab dem Punkt "Zulassung als Lkw, Pkw oder Wohnmobil?" wirds für dich interessant.
Weitere Themen dazu wären:
Wohnmobile oder auch Reisemobile sind im zulassungstechnischen Sinne alle Kfzs, die verschiedene Bedingungen erfüllen. Sie haben:
• eine Sitzgelegenheit mit Tisch, der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
• einen Schlafplatz, er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7m große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
• Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher, sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein.
• einen Schrank bzw. Stauraum, er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen Staumöglichkeiten vorhanden sein, die über die bei Pkw und Leicht-Lkw üblichen Ablagen, wie Handschuhfach und Kofferraum, hinausgehen.
Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

Wohnmobile werden als „Sonstige Kfz“ oder als Fahrzeugklasse „M1“ in die Kfz-Papiere eingetragen. Eine andere Art von Kfzs sind Lastkraftwagen, deren Chassis oft als Unterbau für Wohnmobilaufbauten dient, diese werden als „Lkw“ oder als Fahrzeugklasse Nx eingetragen.

Im steuertechnischen Sinne gelten für Deutschland folgende Anforderungen:
Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoff-klasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:
• Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
• Der Kocher muss fest eingebaut sein.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Gruß Andreas

Anzeige vom Forum


goorooj am 01 Apr 2021 18:07:03

Dazu sei noch angemerkt dass Fenster nicht nötig sind wenn hinten keiner sitzt, ich hab auch keins.
Dafür habe ich zwei Dachluken. Der Prüfer wollte nur sehen dass es hell genug ist und eine Belüftungsmöglichkeit vorhanden.

Abnahme kann Tüv, Dekra, KÜS und GTÜ machen.

Wirkowski am 01 Apr 2021 22:05:30

Hallo,
Vielen Dank schon einmal, besonders Andreas für die ausführliche Schilderung und den Link.
Ich hab jetzt mal bei KÜS angefragt und da kam dann das Kriterium Zwangsbelüftung hoch. Soll wohl neu seit diesem Jahr sein mit Mindestgrösse in Bodennähe und Dachnähe. Festlegen wollte sich der Herr leider nicht und hat an den TÜV verwiesen, von denen ich aber überhaupt keine brauchbare Antwort erhalten habe außer das man das dann ansehen muss.
Ich hoffe das ich noch jemanden erwische, der noch belastbare Aussagen machen möchte.
Hat da im Forum schon mal einer von gehört?

Schöne Grüße
Euer Wirkowski

andwein am 02 Apr 2021 11:47:35

Wirkowski hat geschrieben: und da kam dann das Kriterium Zwangsbelüftung hoch.Hat da im Forum schon mal einer von gehört?
Schöne Grüße Euer Wirkowski

Zwangsbelüftung sind in jedem Fahrzeug vorgeschrieben indem eine Gaskochgelegenheit installiert ist. Die Gasheizung zählt nicht, da sie Verbrennungsluft und Abluft direkt durch einen Kamin abgibt/ansaugt. Meist sind die Zwangsbelüftungen in die Dachluken/Hekis integriert, man kann auch Pilzlüfter setzen.
Anforderungen an die Sicherheitslüftung DIN EN 721:2019-12
In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Sicherheits-lüftung von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen festgelegt und alternative Verfahren zu Berechnung oder Prüfung der Sicherheits-lüftung beschrieben. Die Ermittlung der Gesamtgrundfläche ist getrennt für Caravans, Reisemobile und Mobilheime festgelegt
.
Gruß Andreas

goorooj am 02 Apr 2021 12:42:29

Ich habe solar aufs Dach, Wechselrichter und eine kleine 220v elektrokochplatte für den TÜV eingebaut, hat mir die Diskussion erspart. Ich habe die Küchenarbeitsplatte jetzt 2x, 1x mit gaskocher :D

Mein spezl aus München hat bei sich für den TÜV einen Spirituskocher eingebaut, ging genauso. TÜV am Frankfurter Ring, hinter der BMW.

andwein am 02 Apr 2021 17:18:54

goorooj hat geschrieben:Ich habe solar aufs Dach, Wechselrichter und eine kleine 220v elektrokochplatte für den TÜV eingebaut, hat mir die Diskussion erspart. Ich habe die Küchenarbeitsplatte jetzt 2x, 1x mit gaskocher

Schau, es geht alles, Meist kommt der TÜV nicht mal ins Innere, und manche sehen das auch ganz locker. Und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, aber:: Ich finde, man sollte es wissen was es an Regelungen, Vorschriften etc. gibt und dann für sich entscheiden was man davon umsetzt. Aber man sollte dann hinterher auch nicht klagen/schreiben wenn der TÜV Einwände erhebt und die Plakette beiseite legt anstatt zu kleben.
Gruß Andreas

Wirkowski am 02 Apr 2021 19:29:40

andwein hat geschrieben:Zwangsbelüftung sind in jedem Fahrzeug vorgeschrieben indem eine Gaskochgelegenheit installiert ist. Die Gasheizung zählt nicht, da sie Verbrennungsluft und Abluft direkt durch einen Kamin abgibt/ansaugt. Meist sind die Zwangsbelüftungen in die Dachluken/Hekis integriert, man kann auch Pilzlüfter setzen.
Anforderungen an die Sicherheitslüftung DIN EN 721:2019-12
In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Sicherheits-lüftung von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen festgelegt und alternative Verfahren zu Berechnung oder Prüfung der Sicherheits-lüftung beschrieben. Die Ermittlung der Gesamtgrundfläche ist getrennt für Caravans, Reisemobile und Mobilheime festgelegt
.
Gruß Andreas


Vielen Dank noch einmal,
Auch ich wollte auf den festen Gaskocher verzichten und stattdessen ein e-Kochfeld verbauen.
Fazit: Zwangsbelüftung ja, aber nicht immer und überall.

babenhausen am 02 Apr 2021 20:06:16

Baue dir eine Zwangslüftung ein , Wasserdampf muss den Innenraum verlassen können und das auch zeitversetzt zu deiner Anwesenheit, sonst baust du dir eine klamme Schimmelbude.Nicht immer sind die Bedingungen zum austrocknen des Innenraums so dass sich kein Kondenswasser in Textilien usw festsetzt. Diese Trocknung dauert oft lange.

Ladebooster am 02 Apr 2021 20:27:21

Wo ist denn der Vorteil, wenn man so ein Fahrzeug nicht als Pkw, sondern als Wohnmobil definiert?

Jagstcamp-Widdern am 02 Apr 2021 20:38:46

es geht um lkw, nicht pkw!
mit pkw kann man leben, aber z.b. auf fähren macht die zulaszung als sonstiges kfz ruckzuck mal nen hunni aus... :idea:

alleswirdgut
hartmut

Ladebooster am 02 Apr 2021 23:22:07

Ah verstehe, danke.

goorooj am 03 Apr 2021 00:32:06

Mit einer Dachluke hast du eh zwangsbelüftung. Und die brauchst du eh.

Wirkowski am 03 Apr 2021 07:28:54

goorooj hat geschrieben:Mit einer Dachluke hast du eh zwangsbelüftung. Und die brauchst du eh.

Meinst du, weil die nicht dicht sind?
Und „brauchen“aus Raumklimagründen, oder wegen dem TÜV?

goorooj am 03 Apr 2021 07:37:07

Mein gutachter hat Fenster oder dachluken für nötig erachtet um genug Licht drin zu haben. Und beim Kasten habe ich lieber Dachluken eingebaut zwecks Guerilla-campen in Städten und weil es einfacher war.

Galvon am 03 Apr 2021 08:16:46

Wirkowski hat geschrieben: Meinst du, weil die nicht dicht sind?
Und „brauchen“aus Raumklimagründen, oder wegen dem TÜV?


Hast du die meine und erste Antwort auf dein Anliegen nicht gelesen? :wink:

Problem ist einfach, das jeder Gutachter "sein eigenes Süppchen kocht", ob nun Regel- und Gesetzkonform sei dahingestellt.

Daher (nochmal) mein Rat: Fahre zum TÜV, red mit dem Gutachter und entscheide, ob der Mann was "taugt" oder ob du lieber zu einem anderen fährst.

Ich war auch bei nun insgesamt dreien, die zwei davor...naja. :roll:

Gruß

Andreas

andwein am 03 Apr 2021 10:34:51

Wirkowski hat geschrieben:......Und „brauchen“aus Raumklimagründen, oder wegen dem TÜV?

Aus Raumklimagründen wenn du dich länger darin aufhalten möchtest und für die Zulassung wenn du eine Zulassung als Wohnmobil möchtest.
Gruß Andreas

Wirkowski am 03 Apr 2021 14:24:25

Galvon hat geschrieben:
Hast du die meine und erste Antwort auf dein Anliegen nicht gelesen? :wink:


Manchmal bin ich ein wenig langsam. :D

Ich denke auch, der Prüfer wird es mir dann schon sagen.

L3H2 am 23 Nov 2021 21:50:13

Sollte Dein Transit als VAN eingetragen sein hast Du glaube ich keine Parkplatzsorgen.
Evt. reicht auch eine Ablastung auf unter 2,8 Tonnen(2,799 T.) ohne bauliche Veränderung.
Trotzdem ich den Wagen als Transporter (LKW) weiter versichere habe ich keinerlei Probleme im Stadtbereich mit Parken und dergleichen.
Wenn Du aber unbedingt auf Wohnmobil ummelden willst rufe/gehe zum TÜV die haben ein Infoblättchen in dem ausführlich steht was man im/am Wagen haben muss um als WoMo anzumelden.
Eine Zwangslüftung aber ist grundsätzlich zu empfehlen da nicht nur offenen Flammen Sauerstoff benötigen sondern auch Menschen beim Atmen. Insgesamt währen 150cm 2 Lüftungsöffnungsfläche als Minimum einzuplanen.
Ich fahre den L3H2 von 3,5 T ohne Umbaumassnamen auf 2,799 T.) abgelastet. Wenn Du bei den Einbauten auf unnötiges Gewicht achtest (Holz-Technik-Tanks-Heizung- usw.) und nicht beim Laden übertreibst, reicht das vorhandene Zuladungsgewicht völlig aus.

L3H2 am 16 Mai 2022 15:06:42

23.05.2022, 8Uhr30 Nutzungsummeldung von LKW auf Wohnmobil.
Bin mal gespannt was passiert Montags früh als erstes Fahrzeug beim TÜV. :roll: :!: :!: :!: :?: :?: :?:

L3H2 am 23 Mai 2022 19:05:21

Heute, 8 UHR 30 auf einem Montag und Fahrzeug (selbst ausgebaut und zum Wohnmobil hergestellt) vorgeführt beim TÜV.
Prüfer: Herr Brunner (TÜV Lörrach Brombacherstr.) kam , schaute hinein, stellte fest das alles korrekt verbaut wurde und das Fahrzeug wurde vom Kasten ein Wohnmobil.

Habe noch nie derartigen Mitarbeiter beim TÜV erlebt der schon im Vorfeld mir Hilfestellung gab und nach eingehender aber mit fachlicher Kompetenz in Kürze sah das keine Mängel vorhanden sind.
Kosten insgesamt mit Umschreibung neuem KFZ Brief und Schein keine 120 Euro.

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