chrisc4 hat geschrieben:In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung. Da muss der Händler auch die Reisekosten in angemessen Rahmen übernehmen.
Das kann man leider nicht so einfach sagen. Der TE hat gefragt "Wer trägt Reisekosten im Garantiefall". Richtig ist, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Verkäufers) ist. Um es genau wissen zu wollen muss man sich die Garantiebedingungen durchlesen. Allerdings kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Reisekosten in einem Garantiefall zu Lasten des Käufers gehen.
Richtig ist, dass ist im Rahmen der Sachmämgelhaftung anders ist, siehe auch Antwort von chris4.
Bist Du mit Deinem Auto noch in der Sachmängelhaftung? Und jetzt noch die Frage, was Du beim Händler angemeldet hast (was hast Du ihm gesagt)? Hast Du einen Garantiefall angemeldet, oder hast Du den Händler direkt auf die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen und diese eingefordert?
Ja ich weiß, Wortspielereien. Aber gemeint und gesagt sind allerdings insbesondere rechtlich nicht gleich.
Thomas