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Wer trägt Reisekosten in Garantiefall


kawabenemsi am 29 Apr 2026 17:23:21

Hallo ,

ich habe mein Wohnmobil bei einem Händler in recht überschaubaren 100km gekauft . Jetzt häufen sich allerdings die Anfahrten dorthin . In der letzten Woche musste ich drei mal ,aus verschiedensten Gründen (alles Garantie/Gewährleistung)
mehrmals dorthin fahren .

Muss ich diese Reisekosten und auch Mietwagenkosten selbst tragen , oder sind sie im Garantiefall noch erstattungspflichtig.

Vielen Dank vorab !

VG Ben

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chrisc4 am 29 Apr 2026 17:42:56

Es gibt die gesetzliche Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung und die freiwillige Garantie der Hersteller.
In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung. Da muss der Händler auch die Reisekosten in angemessen Rahmen übernehmen.
Die Händler versuchen sich erfahrungsgemäß herauszureden. Eventuell bekommt man dann hinterher kaum noch einen Termin (toxischer Kunde).

purplenew am 29 Apr 2026 18:07:48

chrisc4 hat geschrieben:In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung. Da muss der Händler auch die Reisekosten in angemessen Rahmen übernehmen.


Das kann man leider nicht so einfach sagen. Der TE hat gefragt "Wer trägt Reisekosten im Garantiefall". Richtig ist, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Verkäufers) ist. Um es genau wissen zu wollen muss man sich die Garantiebedingungen durchlesen. Allerdings kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Reisekosten in einem Garantiefall zu Lasten des Käufers gehen.

Richtig ist, dass ist im Rahmen der Sachmämgelhaftung anders ist, siehe auch Antwort von chris4.

Bist Du mit Deinem Auto noch in der Sachmängelhaftung? Und jetzt noch die Frage, was Du beim Händler angemeldet hast (was hast Du ihm gesagt)? Hast Du einen Garantiefall angemeldet, oder hast Du den Händler direkt auf die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen und diese eingefordert?

Ja ich weiß, Wortspielereien. Aber gemeint und gesagt sind allerdings insbesondere rechtlich nicht gleich.

Thomas

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kawabenemsi am 29 Apr 2026 18:39:02

purplenew hat geschrieben:




Bist Du mit Deinem Auto noch in der Sachmängelhaftung? Und jetzt noch die Frage, was Du beim Händler angemeldet hast (was hast Du ihm gesagt)? Hast Du einen Garantiefall angemeldet, oder hast Du den Händler direkt auf die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen und diese eingefordert?


Thomas



Das Fahrzeug ist vor 10 Monaten gekauft worden . Ich habe defekte Dieselheizung und defekten Solarregler zur Reparatur eingefordert . Das das Sachmängelhaftung ist war mir selbstverständlich ohne das Wort bei der Reklamation explizit zu verwenden .

VG Ben

hampshire am 30 Apr 2026 06:44:08

kawabenemsi hat geschrieben:Das Fahrzeug ist vor 10 Monaten gekauft worden . Ich habe defekte Dieselheizung und defekten Solarregler zur Reparatur eingefordert .

Du kannst grundsätzlich Aufwendungen für Bringen und Holen geltend machen. Grundlage ist §439 Abs2 BGB --> Link.
In der Auslegung der Zumutbarkeit dürften unter 100 km zur Erstattung einer Kilometerpauschale bei einem Wohnmobil kein Problem sein, in wie weit ein Mietwagen „erforderlich“ ist, ist unklar.
Es ist gut, die Rechtsgrundlage zu kennen. Geregelt wird das im Gespräch.

viet am 01 Mai 2026 22:54:32

Ehe du dich mit dem Händler streiten müsstest, wegen die 100km, und er ggfs. auch die Gewährleistung/Garantie verschleppt.. würde ich ehrlich gesagt, nur mal nachfragen, ansonsten lass es sein..

Wenn es sich um eine Garantie (freiwillig vom Hersteller/Händler) handelt, gelten die Garantiebedingungen – die können Reisekosten ausschließen. Das ist ein großer Unterschied zur Gewährleistung!

pipo am 02 Mai 2026 11:35:52

Das Thema wurd ehier bereits unendlich diskutiert. Es gibt nichts.
Wie aber bereits erwähnt nett nachfragen und oftmals lässt der Händler einen Oelwechsel o.ä. springen.

kawabenemsi am 02 Mai 2026 16:08:57

viet hat geschrieben:Ehe du dich mit dem Händler streiten müsstest, wegen die 100km….


Wie ich eingangs schrieb handelt es sich um SECHS ! Fahrten a 100 km in einer Woche . Und was ich noch nicht erwähnt habe , ist dass ich jetzt ein wenig Probleme mit dem Händler habe , da ich jetzt eine hiesige Werkstatt aufgesucht habe um die SIEBENTE und ACHTE Fahrt in einer einzigen Woche zu vermeiden . Das wären dann 800km in einer einzigen Woche gewesen .
Die Gründe möchte ich hier nicht ausführen , sonst wirds zu kurios .

Trotzdem allen besten Dank für die Antworten !

VG Ben

Ruedi1952 am 02 Mai 2026 16:32:06

Das mit der achten Fahrt ist eigene Schuld.
Das geht nur wenn die Freigabe vom Händler man bekommt

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