kawabenemsi am 29 Apr 2026 17:23:21 Hallo , ich habe mein Wohnmobil bei einem Händler in recht überschaubaren 100km gekauft . Jetzt häufen sich allerdings die Anfahrten dorthin . In der letzten Woche musste ich drei mal ,aus verschiedensten Gründen (alles Garantie/Gewährleistung) mehrmals dorthin fahren . Muss ich diese Reisekosten und auch Mietwagenkosten selbst tragen , oder sind sie im Garantiefall noch erstattungspflichtig. Vielen Dank vorab ! VG Ben
chrisc4 am 29 Apr 2026 17:42:56 Es gibt die gesetzliche Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung und die freiwillige Garantie der Hersteller. In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung. Da muss der Händler auch die Reisekosten in angemessen Rahmen übernehmen. Die Händler versuchen sich erfahrungsgemäß herauszureden. Eventuell bekommt man dann hinterher kaum noch einen Termin (toxischer Kunde).
purplenew am 29 Apr 2026 18:07:48 chrisc4 hat geschrieben:In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung. Da muss der Händler auch die Reisekosten in angemessen Rahmen übernehmen.
Das kann man leider nicht so einfach sagen. Der TE hat gefragt "Wer trägt Reisekosten im Garantiefall". Richtig ist, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Verkäufers) ist. Um es genau wissen zu wollen muss man sich die Garantiebedingungen durchlesen. Allerdings kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Reisekosten in einem Garantiefall zu Lasten des Käufers gehen. Richtig ist, dass ist im Rahmen der Sachmämgelhaftung anders ist, siehe auch Antwort von chris4. Bist Du mit Deinem Auto noch in der Sachmängelhaftung? Und jetzt noch die Frage, was Du beim Händler angemeldet hast (was hast Du ihm gesagt)? Hast Du einen Garantiefall angemeldet, oder hast Du den Händler direkt auf die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen und diese eingefordert? Ja ich weiß, Wortspielereien. Aber gemeint und gesagt sind allerdings insbesondere rechtlich nicht gleich. Thomas
kawabenemsi am 29 Apr 2026 18:39:02 purplenew hat geschrieben:
Bist Du mit Deinem Auto noch in der Sachmängelhaftung? Und jetzt noch die Frage, was Du beim Händler angemeldet hast (was hast Du ihm gesagt)? Hast Du einen Garantiefall angemeldet, oder hast Du den Händler direkt auf die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen und diese eingefordert?
Thomas
Das Fahrzeug ist vor 10 Monaten gekauft worden . Ich habe defekte Dieselheizung und defekten Solarregler zur Reparatur eingefordert . Das das Sachmängelhaftung ist war mir selbstverständlich ohne das Wort bei der Reklamation explizit zu verwenden . VG Ben
hampshire am 30 Apr 2026 06:44:08 kawabenemsi hat geschrieben:Das Fahrzeug ist vor 10 Monaten gekauft worden . Ich habe defekte Dieselheizung und defekten Solarregler zur Reparatur eingefordert .
Du kannst grundsätzlich Aufwendungen für Bringen und Holen geltend machen. Grundlage ist §439 Abs2 BGB --> Link. In der Auslegung der Zumutbarkeit dürften unter 100 km zur Erstattung einer Kilometerpauschale bei einem Wohnmobil kein Problem sein, in wie weit ein Mietwagen „erforderlich“ ist, ist unklar. Es ist gut, die Rechtsgrundlage zu kennen. Geregelt wird das im Gespräch.
viet am 01 Mai 2026 22:54:32 Ehe du dich mit dem Händler streiten müsstest, wegen die 100km, und er ggfs. auch die Gewährleistung/Garantie verschleppt.. würde ich ehrlich gesagt, nur mal nachfragen, ansonsten lass es sein..
Wenn es sich um eine Garantie (freiwillig vom Hersteller/Händler) handelt, gelten die Garantiebedingungen – die können Reisekosten ausschließen. Das ist ein großer Unterschied zur Gewährleistung!
pipo am 02 Mai 2026 11:35:52 Das Thema wurd ehier bereits unendlich diskutiert. Es gibt nichts. Wie aber bereits erwähnt nett nachfragen und oftmals lässt der Händler einen Oelwechsel o.ä. springen.
kawabenemsi am 02 Mai 2026 16:08:57 viet hat geschrieben:Ehe du dich mit dem Händler streiten müsstest, wegen die 100km….
Wie ich eingangs schrieb handelt es sich um SECHS ! Fahrten a 100 km in einer Woche . Und was ich noch nicht erwähnt habe , ist dass ich jetzt ein wenig Probleme mit dem Händler habe , da ich jetzt eine hiesige Werkstatt aufgesucht habe um die SIEBENTE und ACHTE Fahrt in einer einzigen Woche zu vermeiden . Das wären dann 800km in einer einzigen Woche gewesen . Die Gründe möchte ich hier nicht ausführen , sonst wirds zu kurios . Trotzdem allen besten Dank für die Antworten ! VG Ben
Ruedi1952 am 02 Mai 2026 16:32:06 Das mit der achten Fahrt ist eigene Schuld. Das geht nur wenn die Freigabe vom Händler man bekommt
WomoToureu am 02 Mai 2026 18:09:03 kawabenemsi hat geschrieben:Muss ich diese Reisekosten und auch Mietwagenkosten selbst tragen , oder sind sie im Garantiefall noch erstattungspflichtig.
nein im Garantiefall ist das nicht Erstattungspflichtig kawabenemsi hat geschrieben:.. ich jetzt ein wenig Probleme mit dem Händler habe , da ich jetzt eine hiesige Werkstatt aufgesucht habe um die SIEBENTE und ACHTE Fahrt in einer einzigen Woche zu vermeiden ...
Wenn man einen anderen an einer Garantiesache arbeiten läßt, ist in der Regel die Garantie beendet, außer es ist ausdrücklich so schriftlich mit dem Garantiegeber vereinbart.
Wolle600 am 03 Mai 2026 02:58:29 Hallo, falls die Probleme mit dem Auto nicht abreißen, und die Kommunikation mit dem Händler nicht funktionieren sollte, ist es wichtig die Mängel korrekt anzumelden, den Händler die Gelegenheit zu geben den Mangel zu begutachten,und dann ihm eine Chance zum beseitigen zu geben (evtl. eine Frist zu setzen). Und nicht einfach zu jemand anderen gehen, das erschwert im Nachhinein alles. Ich habe mich vor Gericht streiten müssen. Da wurde mir dann überraschender Weise vorgeworfen, dass ich die Mängel nicht korrekt angezeigt hätte.
In dem Fall wäre man dann aber auch kurz vor der Rückabwicklung.
Ich wünsche dir, dass es nicht soweit kommt. Gruß Wolfgang
Wolle600 am 03 Mai 2026 03:08:47 Und noch etwas: Wie bereits von mehreren geschrieben sind die Fahrten zum Händler in der Zeit der Gewährleistung vom Händler zu tragen. Einen Ausfall bzw. einen Leihwagen bekommt man für ein Fahrzeug welches für den Urlaub bestimmt ist leider nicht. Es sei denn, man hat beim Kauf angegeben, dass das Fahrzeug beruflich genutzt wird. Unser Kawa stand fast ein Jahr nicht nutzbar auf unserem Hof. Dafür gab es keinerlei Entschuldigung!
WomoToureu am 03 Mai 2026 05:11:10 Wolle600 hat geschrieben:Wie bereits von mehreren geschrieben sind die Fahrten zum Händler in der Zeit der Gewährleistung vom Händler zu tragen.
Da der TE konkret nach Fahrten während der GARANTIE gefragt hat, habe ich und andere auch derart geantwortet und nicht nach einem Sachmängelhaftung Anspruch. Ob es sich hier um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen, vom oder über den Händler oder wie auch immer handelt wissen wir nicht, sagt der TE auch nicht.
hampshire am 03 Mai 2026 05:59:03 WomoToureu hat geschrieben:Ob es sich hier um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen, vom oder über den Händler oder wie auch immer handelt wissen wir nicht, sagt der TE auch nicht.
Schreibt er aber. kawabenemsi hat geschrieben:Das Fahrzeug ist vor 10 Monaten gekauft worden . Ich habe defekte Dieselheizung und defekten Solarregler zur Reparatur eingefordert . Das das Sachmängelhaftung ist war mir selbstverständlich ohne das Wort bei der Reklamation explizit zu verwenden .
Wolle600 am 03 Mai 2026 15:05:35 Mir ist ein Tippfehler unterlaufen. Ich meinte natürlich Entschädigung und nicht Entschuldigung. Gruß Wolfgang
Pechvogel am 03 Mai 2026 15:46:08 kawabenemsi hat geschrieben:… Wie ich eingangs schrieb handelt es sich um SECHS ! Fahrten a 100 km in einer Woche . Und was ich noch nicht erwähnt habe , ist dass ich jetzt ein wenig Probleme mit dem Händler habe , da ich jetzt eine hiesige Werkstatt aufgesucht habe um die SIEBENTE und ACHTE Fahrt in einer einzigen Woche zu vermeiden ...
Warum muss man ( in einer 6-Tage-Woche? ) acht mal á 100km in eine Werkstatt und wieder zurück? :gruebel: Montags morgens hinbringen und freitags nachmittags wieder abholen?? War das eigentlich ein neues Womo oder ein gebrauchtes ( Tageszulassung und Vorführfahrzeuge sind auch „nicht neu“ )? Grüße Dirk
kawabenemsi am 03 Mai 2026 17:15:56 Pechvogel hat geschrieben:Warum muss man ( in einer 6-Tage-Woche? ) acht mal á 100km in eine Werkstatt und wieder zurück? :gruebel: Montags morgens hinbringen und freitags nachmittags wieder abholen??
War das eigentlich ein neues Womo oder ein gebrauchtes ( Tageszulassung und Vorführfahrzeuge sind auch „nicht neu“ )?
Grüße Dirk
Wohnmobil ist w.o. gesagt 10 Monate Neufahrzeug . Nur zum Verständnis : Es handelt sich um gut 3 x 100 km (je hin und zurück) . 1.Ablieferung zur Reparatur . 2.Rückfahrt mit Mietpkw nach hause . 3.Erneute Fahrt mit MietPKW zur geplanten Abholung. 4.Nach dieser Reparatur wegen Totalausfall des Wohnmobils ca. 5km ! nach Werkstatt auf der Autobahn liegen geblieben .Abschleppen zu Mercedes .Fahrt mit Austauschsprinter nach hause . 5.Hinfahrt mit Austauschsprinter zur Abholung von abgeschleppten Wohnmobil . 6.Rückfahrt mit Wohnmobil . Also gut 6x 100 km in einer Woche ! Und dann habe ich (2Tage später) den schon als defekt diagnostizierten (aber wohl vorerst nicht seitens Wohnmobilhersteller austauschbaren), heißen/schmorenden ! Solarregler zur Vorsicht/Gefahrenabwehr in etwa 30 km Entfernung in einer Fachwerkstatt ersetzten lassen (auch nochmal 400€). Über einen ganzen Arbeitstag habe ich ohnehin schon zusätzlich zu alledem eingebüßt . Schönes Wochenende ! VG Ben
WomoToureu am 03 Mai 2026 17:54:34 kawabenemsi hat geschrieben:Und dann habe ich (2Tage später) den schon als defekt diagnostizierten (aber wohl vorerst nicht seitens Wohnmobilhersteller austauschbaren), heißen/schmorenden ! Solarregler zur Vorsicht/Gefahrenabwehr in etwa 30 km Entfernung in einer Fachwerkstatt ersetzten lassen (auch nochmal 400€).
Ich hoffe Du kannst alles gut belegen und beweisen, denn dem Gericht wird es schwerfallen, einem derartigem Sachverhalt zu folgen. So einen heißen und bereits schmorenden Solarregler sollte eigendlich durch Sicherungen leicht außer Betrieb genommen werden können um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
WomoToureu am 03 Mai 2026 18:01:11 kawabenemsi hat geschrieben:4.Nach dieser Reparatur wegen Totalausfall des Wohnmobils ca. 5km ! nach Werkstatt auf der Autobahn liegen geblieben .Abschleppen zu Mercedes .Fahrt mit Austauschsprinter nach hause
Offenbar liegt hier nicht der Defekt am Aufbauhersteller sondern am Fahrzeughersteller, zwar ist der gleiche Verkäufer zuständig, jedoch ein anderer Defekt. Es fällt auf, dass leider nicht erwähnt wird, was das für ein Defekt genau war. Fakt ist leider, dass Wohnmobile aufgrund der Kleinserien mehr oder weniger Handwerkskunst ( oder auch Unkunst :D im Sinne von negativer Handwerksleistung ) sind und viele von uns, dies leidvoll erfahren mussten. Ich selbst musste auch mit unserem aktuellen, extrem belastende Erfahrungen machen. --> Link
Trollo am 03 Mai 2026 18:52:04 ……im Rahmen der Sachmängelhaftung Dein Händler, im Rahmen der Garantie Du selbst oder evtl.Übernahme auf Kulanz.
Gruß
Michael
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