Polarwolf am 28 Mai 2007 16:04:30
Übernachten in Wohnmobilen auf Park- u. Rastplätzen
BRD:
Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Örtliche und regionale Einschränkungen beachten.
Frankreich:
Nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden.
Belgien:
Max. 24 Stunden an Autobahnraststätten erlaubt.
Niederlande:
In der Regel verboten. In einigen Gemeinden erlaubt.
Spanien u. Italien:
Einmaliges Übernachten erlaubt. Es bestehen aber teilweise regionale Verbote.
Schweiz:
In einigen Kantonen und an Autobahnraststätten wird einmaliges Übernachten toleriert.
Polen, Ex-Jugoslawien, Rumänien und Ungarn:
Grundsätzlich verboten.
Tschechei:
Ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
Dänemark:
Erlaubt für max. 11 Stunden, abweichende Beschilderungen beachten, Parkscheibe benutzen.
Diese Angaben stammen aus einem Merkblatt des ADAC. Wenn du ADAC-Mitglied bist, kannst du dir auf der Internetseite des ADAC das gesamte Blatt als PDF-Datei runterladen.