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Hallo Wohnmobil-Gemeinde, ich habe ein Problem mit einer Garantie (Gewähleistungsangelegenheit?) und hoffe das evtl. jemand weiter helfen kann, oder schon jemand etwas ähnliches erlebt hat. Wir haben uns Ende März 2021 einen neuen Sky Ti gekauft. Den Kleinkram den wahrscheinlich der ein oder Andere auch hatte lassen wir mal weg und es geht um folgendes: Nach 1J. + 3 Monaten ist die Fliegenschutztüre kaputt gegangen (Seilzug gerissen). Die Türe lies sind nicht mehr auf- o. zuschieben und hing nur schief in der Schiene. Von Hand konnte man sie noch betätigen, aber hat nicht mehr richtig geschlossen und es war immer ein Spalt offen (ca. 5cm). Ich habe beim Händler angerufen bei dem ich es gekauft habe, doch bei ihm müsse ich vorbei kommen, er muss sich das anschauen und dann kann man weiter sehen. Aber bei ihm hätte ich ein wenig warten müssen bis er einen Termin hat und es ich auch weiter weg, sodass ich mir für den Werkstattbesuch einen Tag Urlaub nehmen muss um zu den Geschäftszeiten des Händlers dort einen Termin wahrnehmen kann. Also habe bei einem anderen Knaus-Händler angerufen, das Problem geschildert und der Händler sagte, kein Problem, Garantiefall. Zu diesem Händler ist für mich wesentlich kürzer und schneller erreichbar. Er forderte nur ein paar aussagekräftige Bilder per Mail (+ Fahrzeugdaten ect.), dies würde ihm genügen. Die Bilder habe ich ihm geschickt, worauf er den Fall bei Knaus gemeldet hat und es wurde dies als Garantiefall seitens Knaus anerkannt. Laut Händleraussage wurde eine Fliegenschutztüre bestellt und sobald diese bei ihm ist können wir einen Termin zur Reparatur ausmachen. Ich habe immer wieder bei Ihm angerufen, auch per Mail nachgefragt, aber ich bin immer wieder vertröstet worden, dass noch kein Ersatzteil eingegangen ist. Bei Rückfrage im Knaus Hauptwerk bekam ich nur zur Antwort dass man mir über Ersatzteillieferung/Verfügbarkeit keine Information geben könne, hierzu sollte ich den Händler fragen. So vergingen Monate. Im Januar 2023 beschloss ich beim Besuch der CMT direkt an den Knaus-Stand zu gehen und versuchen dies vor Ort direkt mit einem Knaus Mitarbeiter zu klären. Der angesprochene Mitarbeiter hat sich dies alles angehört und mir versichert sich gleich nach der Messe darum zu kümmern, dass die Reparatur schnellstmöglich erledigt wird. Und, siehe da, noch früher als erwartet kam ein Anruf vom Knaus-Händler das besagte Türe jetzt endlich da sein und irgendein blabla wieso es so lange gedauert hat, aber nun können wir einen Termin zum Türeinbau abstimmen. Soweit, so gut und Ende März 2023 würde die Türe eingebaut! Nach 9 (NEUN!!!) Monaten ! Doch es geht weiter, Mitte August diesen Jahres, waren wir nochmals unterwegs, Kurztrip an den See und, kaum zu glauben, nach 4,5 Monaten, reißt der Faden in der erst ersetzten Fliegenschutztüre. Genau derselbe Defekt wie bei der vorherigen Türe. Nicht mehr auf oder zuzuschieben, klappt/kippt nur noch seitlich weg. Ich habe mich gleich mit dem Händler der die Reparatur durchgeführt hat in Verbindung gesetzt und ihm dies gemeldet. Doch dieser meinte das er hierfür nicht zuständig sei. Dann habe ich das direkt an Knaus geschickt, mit der Bitte um Stellungnehme. Diese haben mir nach sehr langer Wartezeit geantwortet sich um die Sache zu kümmern. Nach ein paar Tagen bekam ich eine Mail vom Händler mit der Antwort: wegen der Fliegengittertür solle ich mich an den Händler wenden, bei dem ich es gekauft habe. Die Garantie ist Ende März 2023 abgelaufen. Vielleicht kann er veranlassen, aus Kulanz bei Knaus Tabbert AG, etwas zu bewirken. Und das war´s, seither nichts mehr, weder von Knaus noch vom Händler. Die rechtliche Lage prüft im Moment ein Anwalt, es ist aber noch nichts vom Anwalt gegen Knaus oder die Werkstatt unternommen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Garantiezeit ablaufen soll, für ein Teil, das ich neun Monate nicht benutzen konnte. Hätte der Händler den Mangel in angemessener Zeit behoben (wenn ich richtig gelesen habe, hält man hier 4 Wochen für angemessen) wäre der erneute Ausfall/defekt noch innerhalb der regulären 24 Monate. Kennt sich da jemand aus? Ist jemanden so etwas o. ähnliches passiert? Was meint Ihr dazu? Ich bin über jeden Kommentar/Hilfe dankbar. Gruß Mark O.
Gibt es eine Mindestnutzungsfrequenz zum Erhalten einer Garantie? Dann würde ja z.B. längere Krankheit eine Garantie verlängern? Oder Corona? Oder schlechtes Wetter bei Schönwetter-Optionen? Oder einfach nur mangelnder Urlaub die Garantie verlängern, bis es wieder Urlaub gibt? Garantie ist nunmal an einen Zeitrahmen gebunden. Dann ist das eben so. Aber noch eine Bemerkung zu Deinem Vorgehen: Du hast bei einem entfernteren Händler gekauft, aber willst die Garantie durch einen näheren Händler geliefert bekommen. Hmmm... Es geht bei all dem um einen gerissenen Faden? Da kümmert sich jetzt ein Anwalt drum? Wirklich? Ich erlaube mir die Kommentare nur deshalb, weil Du "über jeden Kommentar dankbar" bist, wie Du schreibst. Klar ist es suboptimal, wenn so Sachen nicht funktionieren. Aber wenn der gerissene Faden die Krönung nach "Kleinkram" ist, was kann da noch passieren? :nixweiss: Ich befürchte nach der nächsten Reparatur dauert es wieder nicht lange bis das Teil wieder kaputt ist. Dann ist die Garantie aber endgültig vorbei. Was hast du dann mit Hilfe des Anwalts erreicht? Eine ein paar Wochen benutzbare Fliegenschutztüre. Vielleicht solltest du deine Energie stattdessen lieber dafür einsetzen die Fliegenschutztüre auf eigene Kosten durch eine vernünftige zu ersetzen. Das ist zwar finanziell nicht so günstig, schont aber die Nerven ungemein. Hubert Grundsätzlich muss man erstmal zwischen der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers / Verkäufers unterscheiden! DAS SIND ZWEI TOTAL UNTERSCHIEDLICHE SACHEN!! Du hast jetzt nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung „Deines“ Händlers in Anspruch genommen sondern die freiwillige Garantie des Herstellers. Dadurch dass Du einen anderen Händler, als den bei dem Du gekauft hast, angesprochen hast hatte der auch gar keine andere Wahl ( bzw er hätte Dir natürlich eine Rechnung stellen können). Und jetzt kommt das vertrackte: der Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung ( Gewährleistung) wäre durch die 9 monatige Lieferverzögerung gehemmt gewesen. D.h. nur für die ausgetauschte Tür wäre die gesetzliche Sachmängelhaftung um diese 9 Monate verlängert worden! Wenn der „andere Händler“ Dir eine Rechnung über die neue Tür ( incl. Einbau ) geschickt hätte dann viele die neue Tür wieder in die Sachmängelhaftung dieses „anderen Händlers“ für die Reparatur. Du hast aber die freiwillige Garantie des Herstellers gewählt und in diese kann der Hersteller reinschreiben was er will. :eek: Wenn er schreibt die Garantie erlischt wenn Du mit einer blauen Jeans durch eben diese Tür gehst dann ist das so. :mrgreen: Grüße Dirk Habe das gleiche Problem mit der Fliegentür bei Knaus. Ende Juni 2023 als Garantiefall gemeldet. Da bis Ende September nichts passiert ist , mal eine Mail an Knaus geschickt. Als Antwort , es tut uns leid usw. wir kümmern uns um das Problem. Ich solle mich noch etwas gedulden. Bislang keine weitere Antwort bzw. keine neue Tür. Nur einmal die Frage, ob diese Fliegentür nicht auch repariert, anstatt ausgetauscht werden kann? Innerhalb der Garantiezeit ist uns das Fliegenplissèe des Skyroof gerissen. Deshalb brauchte aber nicht das ganze Teil ersetzt werden. Unser Händler hat das ordnungsgemäß repariert. Seit dem haben wir auch keine Probleme mehr damit gehabt. Hier gibt es auch DIY Hinweise: --> Link --> Link --> Link --> Link Die Ersatzteile gib´s hier: --> Link Ich weiß, darum geht es euch hier nicht wirklich. Doch bevor man einen Jahre langen Rechtsstreit begeht.... LG Carsten P.S.: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese "Fäden" in den Türen bedeutend länger halten, wenn man sie mit Silikonspray einsprüht. Hallo, Ich weiß nicht, ob es heute mit den neuen Gesetzen noch so ist. Wir hatten Probleme mit der Schiebetür an einem Transporter. Wenn die Werkstatt die Reparatur ausführt, hatte man 12 Monate auf die Reparatur. Beim Selbsteinbau hatte man 24 Monate auf das Teil. War bei uns interessant, weil das Teil mehrmals länger als 1, aber weniger als 2 Jahre hielt. .
Das ist heute auch noch so, gilt aber nur: 1. wenn es sich um eine durch den Kunden bezahlte Reparatur handelt (unabhängig von Sachmängelhaftung bzw. Garantie). 2. wenn es sich um eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung handelt. Erfolgt die Reparatur/der Teileaustausch im Rahrem der "freiwilligen" Herstellergarantie, dann gilt der o. a. Grundatz nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers und wenn dann das eingebaute Teil nach Ablauf der ursprünflichen Garantiezeit wieder defekt ist, hat der Kunde keinerlei leider Pech. Soweit mein Wissensstand Thomas Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. so scheint es zu sein. Anstelle zu einem Anwalt zu rennen hättest du lieber die Tür reparieren lassen sollen (neues Band einziehen) oder es selber machen . Das hätte sicherlich ein paar € gekostet aber Zeit und Nerven gespart.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Dir unklar ist wer Dir welchen Anspruch schuldet und wer nicht. Dein Anwalt leistet Dir hoffentlich einen Freundschaftsdienst und klärt Dich dahingehend auf.
Die Frage ist doch relativ leicht beantwortet: - die Sachmängelhaftung des Händlers, der das Womo an den TE verkauft hat, ist nach mehr als 24 Monaten abgelaufen und es wurde in der Zeit auch kein Anspruch geltend gemacht - die Garantie seitens des Herstellers ist ebenfalls abgelaufen ( nicht die Dichtigkeitsgarantie, sofern die beiden Prüfungen gemacht wurden, aber die allg. Garantie ) - der „neue Händler“ hat für den TE ja nix gemacht sondern nur die Garantiearbeiten für den Hersteller gemacht und auch mit diesem abgerechnet Bliebe evtl. Kulanz: aber da hat man keinen Anspruch drauf. Fazit: billig einkaufen ( entfernter Händler ) und möglichst wenig Aufwand bei der Reklamation ( naher Händler ) sind, in diesem Fall, „nach hinten losgegangen“. Grüße Dirk
So kenn ich das auch, eine Reparatur verlängert die Garantie nicht, auch nicht auf eingebaute Teile.
Das stimmt. Allerdings gibt es in aller Regel Garantie auf das Ersatzteil und eine Gewährleistung auf die Montageleistung. Das wäre zu prüfen und dann richtet sich der Anspruch nicht auf das Fahrzeug, sondern die Reparatur und ist gegenüber dem reparierenden Betrieb einzufordern, welcher sich dann mit dem Hersteller auseinanderzusetzen hat. Folgendes ist ausdrücklich keine Kritik, sondern ein Tipp und ein Lob an unseren Händler: Wir haben auch so eine Fliegenschutztüre an der Schiebetüre unseres Kasten. Das Hin- und Herschieben ist aufgrund der Konstruktion etwas hakelig. Unser Händler hat uns bei der Übergabe gezeigt und vorgeführt an welchen Stellen man diese Vorrichtung am besten anfasst damit sie auch lange hält. Der Trick war nach seiner Aussage das Fliegenschutzgitter nicht einhändig zu bedienen, sondern beidhändig jeweils am oberen und unteren Drittel der Griffleiste gleichmäßig aufzuziehen bzw. wieder zuzuschieben. Mechanisch war mir das sofort klar, dass besonders im unteren verschmutzungsgefährdeten Bereich der Mechanik, die Führung mit den leicht ausgeführten Kunststoffteilen und dünnen Seilzügen besonders anfällig sein würde. Wir halten uns daran und sind nun im 8. Jahr der problemfreien Nutzung.
Das gilt aber nur bei der freiwilligen Garantie! Bei der Sachmängelhaftung nach Paragraph 203 BGB wird der Zeitraum so lange gehemmt bis der Händler den Schaden behoben hat. Es KANN sogar sein das der Zeitraum der Sachmängelhaftung um bis zu drei Monate verlängert wird. Nämlich dann wenn der Händler den Schaden erst gegen Ende der Verjährungsfrist repariert. Grüße Dirk
Der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat hat mit der Garantiereparatur nichts zu tun. Die wurde woanders ausgeführt. Wie soll da eine Verjährung greifen?
Und was hat der Verkaufshändler mit der Herstellergarantie zu tun? Garantiearbeiten können von jeder Werkstatt durchgeführt werden, die zum Hersteller "gehört/anerkannt ist". Bei der Sachmängelhaftung/Gewährleistung sieht das anders aus. Da ist dann immer der Verkaufshändler in der Pflicht. Unter bestimmten Bedingungen (z. B. Verzögerung der Reparatur aufgrund fehlender Ersatzteile) kann sich die Herstellergarantie verlängern (nicht zu verwechseln mit der Gewährleistungsfrist). Ich glaube, dass das hier gemeint war/ist. Beste Grüße Thomas
Hallo Mark, erst einmal willkommen im Forum. Die Angelegenheit ist leider "dumm" gelaufen, aber einen Rechtsstreit würde ich nicht anstrengen - kostet Nerven und bringt vermutlich nichts. Ich würde versuchen, den gerissenen Faden zu ersetzen oder den gesamten Fliegenschutz austauschen, für SKY liefert angeblich --> Link Es ist schon bemerkenswert, dass der Faden nach der Reparatur nach kurzer Zeit wieder gerissen ist. Vielleicht hilft in Zukunft das Einsprühen mit Silikonspray zu besserer Gleitfähigkeit. Helmut
Nein, das war nicht gemeint und funktioniert auch nur wenn die Garantiebedingungen, die hier ja der Hersteller vorschreibt, das auch hergeben. Es ging mir darum klarzustellen das der TE bei einer Reklamation im Zuge der Sachmängelhaftung beim verkaufenden Händler besser gefahren wäre. Die Frage ist, aber nur ganz vage, ob man dem verkaufenden Händler die Reklamation der 1. Türe, die ja stattgefunden hat, nachweisen kann ( die Reklamation nachweisen ). Wenn man dann damit durchkäme das auch er die neue Tür erst nach 9 Monaten bekommen hätte, da ja der Hersteller offensichtlich Lieferschwierigkeiten hatte, hätte sich die Sachmängelhaftung auf die Tür bis Dezember 2023 ausgedehnt und man könnte ihn nochmal in Anspruch nehmen. Aber ob man 1. einen Richter findet der da mitgeht? 2. für eine Sache die sowieso immer wieder kommt „so ein Fass aufmacht“? Vielleicht gleich eine „ordentliche“ Reparatur anstreben die auch in fünf oder zehn Jahren noch hält!?! :gruebel: Grüße Dirk Es gibt ja schon ein paar Reparaturbeispiele. Ggf. könnt man hier ein neues Thema aufmachen und Erfahrungen, Anleitungen und Materialien zusammen zu fassen. Dafür braucht es aber eine neue Überschrift, damit es auch zu finden ist. LG Carsten
:top: :top: :top: hier gibt es drei "Daumen hoch", wenn sich jemand schadenfroh äußert? Wieso "schadenfroh"? Es ging lediglich darum dass der TE, wenn er den Schaden bei seinem Händler reklamiert hätte, auch jetzt noch ( bzw zum Zeitpunkt des Schaden / erneuten Defekts ) Anspruch auf eine Reparatur gehabt hätte, die ihn kein Geld gekostet hätte. Dadurch das er aber einen anderen Händler, der für ihn näher ist, mit einer Garantiereparatur beauftragt hat, ist die Sachmängelhaftung "seines" Händlers abgelaufen. Und Garantie ist freiwillig und richtet sich nach den Herstellerbedingungen. In diesem Fall ist also "der Schuss nach hinten losgegangen" und der TE hätte sich besser im Zuge der Sachmängelhaftung an "seinen" Händler gewandt. Das hat mit "schadenfroh" nichts zu tun! Es ging mir lediglich darum den rechtlichen Rahmen darzustellen. Grüße Dirk |
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