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Selbstausbauer aufpassen bis wann ihr KFZ anmeldet


klaus1968peter am 16 Jun 2026 19:48:57

Weiß nicht ob ihr das schon mitbekommen habt bzw ob es woanders schon behandelt wurde.

Wer einen Kastenwagen o.ä. umbaut und nach dem 01. Juli mit einer Umschlüsselung wieder anmeldet,
kann mit einer bösen Überraschung rechnen. Das Fahrzeug benötigt dann mindestens 8 Assistenz Systeme.

Kopie:
Große Vorsicht gilt bei Selbstausbauten: Wer einen Kastenwagen ausbaut und diesen erst nach dem Stichtag offiziell als Wohnmobil anmeldet, erlebt eine böse Überraschung. Die Behörden werten das oft als Erstzulassung in einer neuen Fahrzeugklasse. Das Basisfahrzeug muss dann zwingend den neuen, teuren EU-Standards entsprechen.

--> Link

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flyingpenguin am 16 Jun 2026 21:10:13

Na ja. Wer jetzt einen Kastenwagen ausbaut, könnte einen von 2018 nehmen, so wie ich das gemacht hatte. Da sind diese Assistenten alle drin. Seit 8 Jahren schon.

Das ist jetzt kein Grund zur Panik. Nur die aktuelle Situation, in Stein gemeißelt.

Und ich hatte den aus gutem Grund NICHT als WoMo umgeschrieben.

cbra am 16 Jun 2026 22:12:52

Also wir haben
Toyota yaris
Toyota proace
Iveco daily

Alle bj 2018

So gut wie keine dieser 8 assistenten vorhanden

Gut so, ich mag die nicht

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MichaV4 am 17 Jun 2026 05:24:16

klaus1968peter hat geschrieben:Die Behörden werten das oft als Erstzulassung in einer neuen Fahrzeugklasse. Das Basisfahrzeug muss dann zwingend den neuen, teuren EU-Standards entsprechen.

Wenn dem so wäre, sind die Assistenzsysteme auch schon egal, da das Fahrzeug dann schon aufgrund der Emissionsklasse meist nicht mehr zulassungsfähig wäre.

Marsu123 am 17 Jun 2026 06:07:20

klaus1968peter hat geschrieben:Kopie:
Wer einen Kastenwagen ausbaut und diesen erst nach dem Stichtag als Wohnmobil anmeldet, erlebt eine Überraschung.Behörden werten das oft als Erstzulassung ... Das Fahrzeug muss dann den neuen, EU-Standards entsprechen. --> Link


Moin,

eine Umschlüsselung ist aber keine Erstzulassung ;-)
Also alles nur Panikmache.

Zitat aus deinem Link:
Es gibt jedoch keine Nachrüstpflicht. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Erstzulassungen ab dem Stichtag.

Grüße Ralf.

klaus1968peter am 17 Jun 2026 09:31:07

Hast du den Artikel ganz nach unten gescrollt?
Dort steht das was ich als Kopie eingefügt hab.

Marsu123 am 17 Jun 2026 09:38:24

klaus1968peter hat geschrieben:Hast du den Artikel ganz nach unten gescrollt?
Dort steht das was ich als Kopie eingefügt hab.


Ja, habe ich gelesen.
Ich habe aber tatsächlich schon mehrere Fahrzeuge umschlüsseln lassen.
Das Datum der Erstzulassung hat sich nie geändert.
Grüße Ralf.

amino am 17 Jun 2026 10:05:48

Moin ,
Wie im ersten Satz steht, gilt es für neu zugelassene Wohnmobile .

Mehr muss man dann nicht lesen .



Der letzte Absatz ist etwas ungünstig geschrieben.
Es gibt Leute die kaufen sich ein neuen Kastenwagen , bauen den 1 Jahr um und melden den dann erst an .
Dann ist es auch so wie oben .

Aber einfach den neuwagen ein Tag anmelden , umbauen ( auch 10 Jahre) und dann wieder anmelden und fertig

UweHD am 17 Jun 2026 12:05:10

amino hat geschrieben: ...Es gibt Leute die kaufen sich ein neuen Kastenwagen, bauen den 1 Jahr um und melden den dann erst an .

Das stimmt, und das betrifft dann nicht nur die Assistenzsysteme sondern auch Abgasnormen etc. Wenn ein Fahrzeug noch nie zum Verkehr zugelassen wurde, dann gilt die erste Anmeldung zum Straßenverkehr durch den Besitzer auch als "Erstzulassung" im Sinne der StVZO, mit allen Konsequenzen.

Das ist übrigens nichts Neues und immer schon ein Riesenproblem in der Sportwagen- und High-End Motorrad-Szene. Viele kaufen sich z.B. ein exklusives Sondermodell von Ducati und lassen das dann im Wohnzimmer stehen - als Petrolhead-Deko und Wertanlage. Hat sich dann in der Zwischenzeit die Abgasnorm geändert und der Termin inkl. Übergangsfristen wurde verpasst, dann ist das Teil nur noch Deko....

Ist mir persönlich ähnlich gegangen, als ich meine Ducati Panigale V2 kaufte, die letzten mit Euro V Norm. Musste ich noch im Herbst zulassen, um Probleme mit der Änderung auf Euro V+ zu vermeiden. Sondermodelle werden daher meist mit einer Tageszulassung eingemottet, dann ist man safe.
Tageszulassung funktioniert natürlich auch für den Camper-Selbstausbauer, also alles nicht wirklich ein Problem :)

Olli2305 am 20 Jun 2026 11:59:33

Es kann aber auch die Händler treffen, die ältere Fahrzeuge auf Lager stehen haben und nicht die Assistenz Pakete mit bestellt hatten.

Jagstcamp-Widdern am 20 Jun 2026 13:23:00

das zeug kriegt dann halt noch ne tageszulaszung und gut.....

allesbleibtgut
hartmut

fomo am 20 Jun 2026 13:46:05

Mich würde viel mehr eine belastbare Quelle (gesetze-im-internet.de, kba.de, ...) interessieren.
Die ganzen anderen Artikel s.o. (oder auch Vereinsnachrichten vom ADAC e.V.) interessieren mich - wenn überhaupt - nur als Einstieg.

purplenew am 20 Jun 2026 17:38:09

fomo hat geschrieben:Mich würde viel mehr eine belastbare Quelle (gesetze-im-internet.de, kba.de, ...) interessieren.


EU-Verordnung 2019/2144, bekannt als General Safety Regulation II (GSR II): --> Link und --> Link

Das Datum 01.07.2026 ist für eine Erstzulassung von Wohnmobilen von Bedeutung. Bei einer Änderung der Fahrzeugart, z. B. "Sprinter Klasse N1 zu einem Wohnmobil Klasse M1" hat das ursprüngliche Datum der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren auch nach dem Umbau Gültigkeit. So war es bisher bei einer Änderung der Fahrzeugart und ich habe nirgends gelesen/finden können (auch nicht in der einschlägigen EU-Verordnung), dass sich das ab dem 01.07.2026 ändern soll.

Wohnmobilhändler werden ihre (Halden-)Neufahrzeuge aufgrund der geänderten Vorschriftenlage noch vor dem 01.07.2026 "tageszulassen" bzw. aktuell zu einem günstigen Preis anbieten, falls diese Fahrzeuge noch nicht die geforderten Assistenzsystem haben.

Thomas

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