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Wir fahren einen Ducato 250 H3L4. Lange haben wir unsere beiden Klappräder (á 10kg) auf einem Fiamma Heckträger transportiert. Irgendwann fing die Tür an, abzusacken. Etliche Einstellversuche haben immer nur temporär etwas gebracht. Es ist ja eigentlich auch bekannt, dass die Türen und Scharniere einfach nicht für das hohe Gewicht gebaut sind. Deshalb haben wir aufgehört, den Heckträger zu nutzen. Aber die Fahrräder immer im Innenraum zu transportieren, nervt. Und klappbare AHK Träger oder Scharnierträger sind uns einfach zu teuer. Deshalb denke ich nun über Möglichkeiten nach, die Räder (ggf. auch im geklappten Zustand) anders zu transportieren. Auf dem Dach ist recht wenig Platz wegen Fenstern und Solarpaneelen. Und ich wüsste auch nicht, wo ich einen kleinen Dachträger her bekäme. Aktuell habe ich noch die Idee, seitlich eine Airlineschiene zu montieren und dann mit einem solchen System hier die Räder da dran zu hängen: --> Link. Für wie dumm / gefährlich haltet Ihr das? Habt Ihr bessere Ideen? ...ich denke mal, dass das verboten ist, wg. Fahrzeugmaße. Nach hinten ist bis zu einem Meter (ohne Kennzeichnung) erlaubt, aber seitwärts....? Im Gegensatz zum Gesetzgeber halte ich nichts von deiner angedachten Lösung. Es scheint als wäre deine Lösung möglich, wenn du die Außenmaße des Fahrzeugs nicht überschreitest, das heißt innerhalb der Spiegel bleibst. Welche Folgen ein Kontakt von vorstehenden Teilen wie Lenkerenden etc. auf Fußgänger etc. haben könnte und ob du diese Risiko tragen möchtest ??? Also gute Ladungssicherung vorausgesetzt und auf entsprechenden Schutz geachtet wohl Möglich. Moin, Gesetzgeber sagt das : Gemäß StVO gelten Maximalmaße für Fahrzeug und Ladung. Die Breite darf insgesamt höchstens 2,55 m betragen... Wenn du (inklusive Ladung) die 2,55m nicht überschreitest sollte das OK sein. Grüße Ralf.
Wobei aber, wenn die Ladung seitlich mehr als 40cm über die Rückleuchten bzw das Standlicht hinausragt, diese Ladung wiederum über eine eigene Beleuchtung verfügen muss. :eek: Bei dem Thema Rückstrahler bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob die runden für vorne und die dreieckigen für hinten auch sein müssen. Wenn das Fahrzeug über 6m lang sein sollte, müssen auch die seitlichen Begrenzungsleuchten wiederholt werden. Außerdem muß der Spiegel, wie ja schon erwähnt, an der Ladung also den Fahrrädern, "vorbei gucken" können. :gruebel: Grüße Dirk Hier mal wieder eine belastbare Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen. Damit sollte alles gesagt sein.
Also z.B. Lenker. Grüße Dirk baue einen dachträgerum und montiere den so, dasz du die räder hinten senkrecht dranhängen kannst. und wenn die karre bereits eine ahk hat, ist ein träger (gebraucht) dafür am günstigsten! allesbleibtgut hartmut
Es gibt für den Ducato Heckträgersysteme, die nicht an den Türen, sondern an der Karosserie. Wir haben das Modell Futuro von Sawiko. Der ist wohl ausgelaufen. Nun bauen die ein Modell Namens Trigo-Van --> Link Die Scharnierlösung ist ihm doch zu teuer....hat er doch schon geschrieben. Da Riskiert man doch lieber einen erheblichen Schaden an der Seitenwand wenn es mal sehr eng zugeht...und das nicht vorhersehbar war...zb. ein entgegen kommendes Fahrzeug was zu weit links kommt weil der Fahrzeuglenker lieber eine Nachricht schreibt am Handy wie auf die Straße zu achten. Eine Seitenlösung für Fahrräder! sind aus guten Grund nicht vorgesehen...Surfbretter oder Sandbleche sind schmal und haben keine hervorstehenden Teile.
Hm... Wenn man mit so einer " Konstruktion" einen Fußgänger erwischt, wird es aber exorbitant teuer.Entweder die Fahr räder zu Hause lassen, oder bei vorhandener AHK einen Anhänger mitnehmen, den kann man mieten.Ich würde die Scharnierlösung bevorzugen, ein Womo ist nun mal ein teures Hobby. Gruß Bernd
Bei einer Fahrzeugbreite von 2,05m sind das 20cm je Seite, das wird schon etwas knapp. RK
Du darfst auch auf einer Seite 50cm Überstand haben, das muss nicht mittig sein ;-) Am Defender hatten wir an den Seite Alukisten, Reservekanister und Wasserbehälter. Das war nie ein Problem, weder beim TÜV in Deutschland noch in anderen Ländern oder an Grenzen. Grüße Ralf.
Hallo Wer fragt, bekommt Antworten.... 8) Ich halte das für ziemlich dumm, und auch für gefährlich... Weiter oben wird von Fahrzeugbreite in Bezug auf "Ladung" gesprochen, die ist aber erstens nur temporär, und in dem Falle wohl zulässig, mit entsprechender Kennzeichnung und Beleuchtung. Was hier gemeint ist, sind aber "Anbauten" welche letztlich ein sehr hohes Verletzungsrisiko bergen und das Fahren zusätzlich wesentlich unkomfortabler und unsicherer machen. Du wirst mehr in den Rückspiegel schauen als auf die Straße..... Damit meine ich, was auch immer an breite zulässig sein mag (ab einer gewissem breite benötigst du dann vermutlich ein Sicherungsfahrzeug mit Randaleleuchten als Begleitung :D) wenn du mal mit 2,4 mtr breite durch Wohngebiete oder Autobahnbaustellen gefahren bist, weißt du was ich meine.... Und da ist dann im günstigsten Fall "nur" ein Kratzer oder abgefahrenen Spiegel am geparkten Fahrzeug, im schlechten Fall nimmst du im Baustellenbereich ne Bake mit, die dann in den Gegenverkehr fliegt.... aber so what, immerhin 350 € für n Fahrradträger gespart.... :roll: Ich würde nicht im Forum fragen, meine erste Anlaufstelle wäre der TüV. Und wenn der sagt, dass er dir sowas eintragen würde, erst dann würde ich mir Gedanken darüber machen wie ich die Schiene befestigen will, (mit einfachen Blechschrauben wird es da m.M.n. nicht getan sein), welcher Aufwand entsteht (Innenverkleidungen, Einbauten entfernen um von hinten bzw. innen befestigen zu können) und ob die Airlineschiene im Aussenbereich überhaupt die Lasten/Kräfte aufnehmen kann / darf, sprich : seitlich am Fahrzeug montiertes "Hinderniss" bei 150 km/h auf der Autobahn etc. etc. Also wie oben schon gesagt, ich persönlich halte es für "dumm und gefährlich" und ob es günstiger wird als ein Fahrradträger auf der AHK wage ich auch zu bezweifeln. Trotzdem alles gute für dein Vorhaben. Grüße Fritz wenn es von der breite her machbar ist könnte er ja seitlich eine "box" (aus Dibond beispielsweise) dranbauen die die räder verkleidet - fussgängerschutz etc. fahren möchte ich mit so einer asymmetrische breiten fuhre aber nicht
In Deutschland! Fährst Du so dann z.B. durch Österreich ist alles was breiter als 20cm je Seite ist, zu breit! Und in Italien, meine ich, sind das 30cm aber auch nur 30cm über die ( Rück- ) Leuchten. Sonst eigene Beleuchtung. ... D.h. also wenn man in / durch verschiedene Länder fahren will dann muss man auch noch unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen. Grüße Dirk In der Schweiz darf seitlich angeblich gar nichts überstehen, da wird die Fahrt gleich beendet sein
Ich zitiere mich mal selbst :lol:
…..sorry, aber ich halte es für absolut ungeeignet, Fahrräder seitlich am Fahrzeug zu montieren. Total gefährlich, abstrus und mir ist es völlig unerklärlich, wie man so etwas nur in Erwägung ziehen kann und dann noch aus Kostengründen, weil AHK mit Fahrradträger zu teuer ist. :abgelehnt: Und weil Du direkt danach gefragt hast auch eine direkte Antwort: ich halte die Idee für sehr dumm und äußerst gefährlich ⚠️ Wenn Du die Fahrräder nicht innen transportieren willst, montiere sie auf einem Fahrradträger auf der AHK, so wie es tausendfach praktiziert wird. Gruss Michael Glaser haben ja oft ein Reff an der Seite ihrer Fahrzeuge montiert, mit entsprechender Markierung. Wenn der Lenker umgelegt wird könnte es klappen. Kostet aber bestimmt mehr als ein Fahrradträger für die AHK. Und die Pedale müssten wahrscheinlich auch noch weg, weil die abstehen. Gruß Joachim
Da gibts Klapppedale, das wäre also kein Problem. Der Lenker gedreht müßte aber recht gerade sein, also kein geschwungener. Ich bin aber auch der Meinung, daß das keine gute Idee ist. Es werden zwar keine Türen belastet, aber die Seitenwände bzw. die Gegenlager für die Schrauben müßten auch entsprechend verstärkt werden. Ist da schon was eingebaut ? Für ein normales Fahrrad wäre es hinter der Schiebetür wahrscheinlich nicht lang genug, oder es steht auch hinten über. Zusammengelegt dürfte es nicht breiter werden, was meines tut. Und die oft zitierte bessere Beweglichkeit durch die geringere Breite wäre auch weg. Wenn schon exotische Lösungen dann vielleicht oben am Dach einen Querträger und daran einen schwenkbaren Fahrradträger befestigen. Aber AHK und Träger drauf dürfte am einfachsten und universal nutzbar sein. RK
Da ich solche Fahrzeuge auch schon gefahren bin, kann ich Dir sagen dass die alle eine Ausnahmegenehmigung haben für Kurzstrecken. Aber nicht für 1000e von Kilometern auf der Autobahn. Ähnlich wie gekennzeichnete Baustellenfahrzeuge (LKW) die dürfen auch anders als "normale" LKW beladen werden da nur auf Kurzstrecke unterwegs. ...ich weise auf § 30c StVZO hin: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme (1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. (2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Und diese Transportlösung hat eine KBA Zulassung....ein selbsgebasteltes Dings an der Seite für Fahrräder eben nicht....Das Rad selber wäre als Ladung zu betrachten...aber das wo man es Festmacht eben nicht. Aus diesen Grund haben Lastenträger Aufnahmen auch eine KBA Zulassung....es ist fest mit dem Fahrzeug verbunden.
Was hat die Verordnung zu Frontschutzsystemen, mit seitlich angebrachter Ladung zu tun ? Grüße Ralf.
Nö haben sie nicht, genausowenig wie Dachgepäckträger, oder Fahrradträger. Die Lastenträger für Glaser hat unsere Schlosserei mehrfach angefertigt, ohne jegliche TÜV abnahme KBA Zulassung und ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Auch die Arlinerschielnen im inneren diverser Fahrzeuge wurden einfach reingeschraubt, auch alles ohne KBA oder TÜV. An meinen diversen Privaten PKW und LKW sind an den nachträglich angebrachten Zurrpunkten keine KBA Kennzeichnungen usw, usw.. Hat noch nie Ärger gegeben, weder beim TÜV (HU) noch bei der Dekra oder der Polizei, noch bei Grenzüberschreitungen. Wenn überhaupt hat mal ein Zöllner, Polizist oder TÜV Mitarbeiter daran gerüttelt, sich alles genau angeschaut, und ist dann zu anderen Punkten übergegangen... Grüße Ralf.
Ok, Dach zu voll, AHK Träger zu teuer, Seitlich und vorne wird noch STVZO diskutiert…. Warum nicht mal in einer Schublade UNTER das Auto
Das ist mal ne Geile Idee :top: :bindafür: Dafür ein + von Mir :-) Grüße Ralf.
Dachgepäckträger sind zugegebenermaßen nicht betroffen, waren hier aber auch nicht Thema. Dachträger können auch Eigenbau sein, dürfen aber kein Verletzungsrisiko Bergen und die Fahrzeugmaße nicht überschreiten...... Aber Fahrradträger haben eine ABE, welche zumindest die Vorgaben bzw. Vorschriften der StVzO abdecken, eine Eintragung ist daher nicht erforderlich.
Sicher, die werden nach Vorgabe des Kunden etc. erstellt worden sein, und klar das eine Schlosserei sich da nicht um Zulassungsgeplänkel kümmert (es sei denn die Schlosserei ist ein Betrieb aus dem Bereich Fahrzeugbau).......um den Papierkram / Sondergenehmigung muss sich ja auch der Halter des Fahrzeuges kümmern....
Das den TüV deine innen liegenden Schienen nicht interessieren, kann ich mir sehr gut vorstellen. Wenn sie aber seitlich aussen am Fahrzeug ein oder mehrere Fahrräder halten sollen, dann denke ich schon, das der Prüfer da ein ganz besonderes Auge drauf wirft. Stichwort §30c StVzO, (wer nicht nur die Überschrift liest, dem erschließt sich schnell das es um "Vorstehende Aussenkanten UND um Frontschutzsysteme geht....) Und es ist wirklich schön, dass du nie Probleme mit seitlichen Anbauten an deinem Defender hattest, evtl. hattest du einfach Glück, oder einen Spezi beim TüV? Ich hab am Mopped auch eins, zwei Dinge, die mein TüV Spezi durchwinkt (weil ich ihn kenne und er selber fährt). Aber willst du mit der Begründung das du nie Probleme hattest, dem TE allen ernstes damit suggerieren, daß das alles dann auch zulässig ist? Und da muss es nicht mal zum äußersten kommen, das du mit den Anbauten einen Radfahrer umnietest etc. Selbst bei zugelassenen Anhängerkupplungen und korrekt darauf montierten Radträgern reicht oft schon eine Vollbremsung aus, und der Lenker des Fahrrades hinterlässt bleibende Abdrücke in der Rückwand. Wenn bei den auftretenden Kräften seitlich zwei Räder an ner (wie auch immer befestigten) Airline Schiene hängen, und das Fahrzeug im Stadtverkehr bei 30 km/h auf ein vor ihm stehendes Fahrzeug prallt (weil abgelenkt, am Handy spielen etc...) möchte ich nicht in der Flugbahn der Fahrräder stehen. Ist aber auch wurscht, der TE soll glauben wem er möchte......oder aber er fährt zum TüV und fragt dort nach....m.M.n. der einzig zielführende Weg... im übrigen wird mir das langsam echt zu sinnbefreit hier, ich such schon die ganze Zeit nach der versteckten Kamera...eigentlich hab ich die schon gesucht nach der ersten Frage.... :roll: :mrgreen: Nix für ungut, bin raus hier.. :) Grüße Fritz |
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