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Hallo zusammen Ich habe eine rein fiktive Frage, ohne irgendwelche Betrugsversuchsabsichten: Ich hab ein Wohnmobil, das es sowohl in einer 3.5 t, wie auch 4.5 t Variante gibt, und die sich äußerlich nicht unterscheiden. Woran erkennen die Kontrolleure in Österreich, ob bei mir eine Vignette ausreicht, oder ob es die Schwerlastabgabe sein muss? Haben die Zugriff auf die Daten der deutschen Zulassungsstelle, oder wird das erst bei einer Verkehrskontrolle mit Blick in die Papiere erkennbar? Vielen Dank für die Mühe, und Beste Grüße!!!
Wenn sie dich direkt anhalten, sehen sie es in den Papieren. Wenn sie dich "fotografieren" erfragen die die Daten beim Zentralregister und ich denke, dann bekommen sie die auch. Die Norweger bekommen die Daten ja auch bei der Mautberechnung. Ja das geht problemlos über EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System). Das verbindet die zentralen elektronischen Systeme der europäischen Staaten zum Zwecke des gesicherten gegenseitigen Datenaustauschs. Hallo, die ASFINAG hat keinen Zugriff auf deutsche Zulassungsdaten, dies verhindert der Datenschutz, da die ASFINAG keine Behörde nach deutschem Recht ist sondern eine AG. Bei einer Kontrolle vor Ort kann der Fahrzeugschein eingesehen werden, muss aber nicht ausgehändigt werden, ebensowenig wie der Führerschein, gilt nicht für die österreichische Polizei, die darf auf Daten des KBA eingeschränkt zugreifen. Leider habe ich einige Erfahrung mit der Willkür der ASFINAG und erst nach dreijährigem Rechtsstreit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Ich kann nur jedem raten die Angaben ordnungsgemäß und richtig zu machen, egal ob Vignette oder Go Box und bei Ungereimtheiten niemals die Go Box aus der Hand geben. Die Polizei anderer EU Länder hat auf Grund bilateraler Abkommen auch Zugriff auf die deutschen Zulassungsdaten, beim KBA Zutat Google: Dank des Prümer Vertrags und der Schengen-Abkommen ist ein automatisierter Austausch von Daten aus Kraftfahrzeugregistern zwischen Deutschland und Frankreich etabliert, was einen direkten Zugriff durch die französische Polizei ermöglicht, insbesondere zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Anders verhält es sich mit der österreichischen Polizei Nein, die österreichische Polizei kann nicht direkt auf Daten des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zugreifen, da dies Länderspezifisch ist. Obwohl Österreich auch dem Prümer Abkommen beigetreten ist, wurde dies für Verkehrsverstöße nicht vereinbart Es muß doch jetzt das coc Papier in Kopie der Asfinag bei Erwerb der Go Box zugesandt werden. Anhand dieses Papieres wird die Maut festgelegt. Es ist nicht mehr das eingetragen ZGG das eingetragen ist wichtig, sondern das höchstmögliche ZGG. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist.
Ich habe vor kurzem eine GO-Box erworben. Das Hochladen einer Kopie des Fahrzeugscheins war dafür ausreichend, das CoC hat niemand verlangt. Ich habe das Ganze online als sog. "GO-Direkt" Kunde gemacht, wo die Maut später vom Konto eingezogen wird (falls das einen Unterschied machen sollte)
Der deutschen Polizei sind Fzg-Schein und Führerschein auszuhändigen. Warum? Fzg.-Schein und Führerschein sind nicht Eigentum. Sie sind von der Behörde ausgestellte Dokumente. Man bezahlt nicht die Dokumente, sondern nur das Ausstellen der gleichen. Richtig ist, nichtstaatlchen Stellen müssen die Dokumente nicht ausgehändigt werden.
Warum muss der Polizei der Führerschein ausgehändigt werden? -> §4 Abs.2 Fahrerlaubnisverordnung: Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Warum muss der Polizei die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt werden? -> §13 Abs.6 Fahrzeugzulassungsverordnung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Aushändigungspflicht hat nichts mit dem Eigentumsverhältnis zu tun und ist gesetzlich in den oben genannten Verordnungen geregelt. Die Polizei ist hier in unserem Land eine zuständige Person. Thomas Der TE hat aber nach den Bestimmungen in Österreich gefragt, und nicht in Deutschland !
Bist du dir Sicher. :mrgreen: Bist du über 3,5 tonnen zugelassen. Gibt es da nicht die komischen gelben Engel Pickerl am Fzg. Oder täusche ich mich da. Franz Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ehrlich gesagt weiß ich im Moment nicht was du meinst. Der einzige gelbe "Pickerl" ist diese Umwelt Plakette für ein paar französische Städte. Und den haben unsere PKWs auch.
Hab ich nicht geschrieben . Ihr seid etwas durcheinander !
Ups Schreibfehler. Angles Morts. Wenn du nie in FR warst, mußt du sie aber nicht haben. Weißt du, ich frage mich bei meiner letzten Fahrt als ich am Pyrnpaszahlterminal stand. Warum Womo mit den Aufklebern sich ein Ticket lösen. Beim Schalter. Muß aber nicht alles Verstehen. Franz At Trouw und purplenew Hallo, es geht hier um Österreich und klar in Deutschland muss ich die Papiere aushändigen. Nicht so in Österreich, als Deutscher Staatsbürger muss ich sie nur vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben.
Auszug aus §14 Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) Österreich: Jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges hat unbeschadet der Bestimmungen des § 15a und des § 102 Abs. 5 KFG 1967 auf Fahrten mitzuführen 1. den für das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Führerschein...und auf Verlangen die entsprechenden Dokumente den gemäß § 35 Abs. 2 zuständigen Organen zur Überprüfung auszuhändigen. Auszug aus §102 Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz -KFG) Österreich: (5)Der Lenker hat auf Fahrten mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen b) den Zulassungsschein Diese Vorschriften gelten auch für ausländische Bürger, unabhängig von der Nationalität. Auszug aus §§ 17 u. 18 Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz – BStMG) Österreich: Was dürfen eigentlich die Mitarbeiter der Asfinag? 1. Darf ich von Mitarbeitern der Mautkontrolle angehalten werden? Ja, man kann von der Straße gewunken und angehalten werden. Dabei gilt jedoch: Fahrzeuglenker müssen durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen gestoppt werden, beispielsweise durch Blaulicht, einer Leuchtschrift am Heck des Kontrollfahrzeuges oder durch Winken mit einer Anhaltekelle. 2. Dürfen Asfinag-Mitarbeiter mein Auto durchsuchen? Falls man von Asfinag-Mitarbeitern angehalten wurde, stellt sich die Frage, was denn nun eigentlich kontrolliert werden darf. Grundsätzlich wird es sich meist um die korrekte Anbringung der Autobahn-Vignette handeln, um zu überprüfen, ob Betrug oder Mautprellerei vorliegt. Das komplette Fahrzeug durchsuchen dürfen die “Mautsheriffs” jedoch nicht. In diesem Fall müssten Polizeibeamte hinzugezogen werden. Asfinag-Mitarbeiter sind dazu berechtigt, die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers zu klären – zum Beispiel durch Verlangen eines amtlichen Lichtbildausweises. Als Betroffener ist man zur Mitwirkung verpflichtet. Neben der Vignette dürfen außerdem noch die Zulassung und der Typenschein des Fahrzeuges, das Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut (GO-Box), der Fahrtenschreiber, der Wegstreckenmesser und das EG-Kontrollgerät kontrolliert werden. Thomas
So Halbwissen kann im Ernstfall böse Konsequenzen haben. Und da immer mehr Menschen nicht mehr selber denken wollen und können, sich lieber auf gelesene Beiträge verlassen, wäre ich vorsichtig sowas zu schreiben.
Du glaubst, wenn du De Staatsbürger bist, brauchst du das nicht zu machen "purplenew" danke
Das allein zeigt schon das eigenwillige Geschäftsgebaren der Asfinag AG ...der Eigentümer ist der Bund..also Quasi ein Staatsunternehmen. Aus diesen Grund hat die Asfinag auch Zugang zu Halter und Fahrzeugdaten. Ich möchte mal erleben was passiert wenn du der Polizei in Österreich nicht deine Papiere übergibst zur Kontrolle...sondern versuchst diese nur vor der Nase zu halten. :D Solche Aussagen sind einfach Weltfremd. So eine Diskussion kannst du vielleicht mit der deutschen Polizei anfangen...aber mit Sicherheit nicht in Österreich oder gar in Italien oder Frankreich. Gibt es nicht auch automatische Waagen auf der Fahrbahn in Österreich? Bestimmt lustig, wenn man sich aus Mautgründen als 3,5 Tonner 'ausgibt' und dann mit 4,5 T gewogen wird. Für die Strafe wegen Überladung könnte man bestimmt lange GoBox-Maut bezahlen... bis denn, Uwe
Ja, ich hatte einen dreijährigen Rechtsstreit mit der ASFINAG und auch mit den österreichischen Behörden. Ich muss als deutscher Staatsbürger der österreichischen Polizei meine Fahrzeugpapiere und den Führerschein zu Überprüfung vorlegen aber nicht aushändigen, es darf eine Kopie oder Photo erstellt werden. Die Polizei ist natürlich berechtigt meine Angaben zu prüfen, aber im Gegensatz zu Frankreich gibt es keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten beim KBA.
Die ASFINAG hat keinen Zugriff auf Daten des KBA!!! Es ist ein Unterschied ob man einer Aufforderung nachkommt um des lieben Friedens willen oder ob diese berechtigt ist. Ich habe damals auch meine Papiere den Polizisten übergeben, diese haben sie sichergestellt und mich mehrere Stunden festgehalten, dies war nicht rechtens. Die Strafe für das angebliche Mautvergehen musste ich bezahlen, erst dann bekam ich die Papiere zurück. Nach dem ich den Prozess gewonnen hatte, bekam ich die Strafe zurück plus einer Entschädigung. Es geht doch hier nicht um das tatsächliche Gewicht sondern um die zuässige Gesamtmasse. Beispiel: Mein Arbeitskollege hat einen Pössel-KaWa in der Maxiversion mit einem ausgelieferten Gesamtgewicht von 4,2 t. Das Fahrzeug wurde vom Händler ohne technische Änderung auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgelastet. Somit ist er jetzt in Österreich Mautbox-Pflichtig da das Fahrzeug technisch gesehen mehr kann als in den Papieren steht. Und da stellt sich jetzt die Frage wie das in Österreich unterwegs überprüft wir /den kann.
Hallo, ich habe unseren EC vor 2 Jahren abgetastet von 8,6t auf 7,49t. Im Fahrzeugschein und in den CoC Papieren sind die Achslasten gleich geblieben, lediglich bei der Gesamtmasse unter F2 steht jetzt 7490kg und im Text "Änderung der Gesamtmasse im beladenen Zustand ohne technische Änderungen auf 7490kg" Ich habe jetzt mittlerweile vier unterschiedliche CoC Papiere Original von IVECO:unter F2 8000kg und bei Remarks with air suspension front and rear 8600kg Fahrzeug Maier: unter F2 8600kg Phoenix alt: F2: 8600kg Phoenix neu: F2 7490kg plus neues Typenschild Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination, also mit Anhänger, ist übrigens auch gleich geblieben. Du musst heute F1 und F2 auf 3500 kg ablasten um die Österreichischen Vorschriften einzuhalten. Dadurch ist aber eine schnelle wieder Auflastung nicht mehr möglich. Ich denke, genau das will Österreich erreichen. An meinem Fahrzeug ist neben der Eingangstür unten eine Plakette mit FIN und allen Gewichten. Maximales Gesamtgewicht, Achslast, Anhängelast etc. Es läßt sich also ganz einfach ablesen nach dem anhalten durch eine Kontrolle. Bernd
Wenn das Fahrzeug in D als 4,5t zugelassen ist, wäre es keine Überladung sondern nur(!) Mautbetrug.
Automatisch gar nicht, nur bei einer Kontrolle. Das gleiche Problem stellt sich in Deutschland, wo die LKW Maut die gleiche Regulierung hat. Es sind von außen schon ein 3,5t und ein 4,5t HzGG nicht wirklich zu unterscheiden. Beim TzGG noch viel weniger. Ein Kriterium sind z.B. Zwillingsreifen. Die gibts bei reinen 3,5t Fahrzeugen nicht mehr(?). RK Die Diskussion über Aushändigung von Fahrzeugpapieren oder nicht halte ich für sehr spitzfindig. Ehrlich.. ich würde sie dem österreichischen Polizisten wie auch dem deutschen kommentarlos zur Prüfung Aushändigung. Nebenbei... War Österreich nicht das Land, wo Polizeibeamte Geschwindigkeiten schätzen dürfen und danach handeln..? Wäre ich schon mal etwas freundlicher..
Egal was hier zusammengesponnen wird: Wirst Du kontrolliert, was öfter vorkommt, musst Du Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen. Fährst Du ohne Mautbox wird es teuer. Das ist nuneinmal Fakt :ja: |
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