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Woran erkennt die Behörde in Österreich das zul Gesamtgew ?


Hasin am 23 Sep 2025 14:03:08

Hallo zusammen

Ich habe eine rein fiktive Frage, ohne irgendwelche Betrugsversuchsabsichten:

Ich hab ein Wohnmobil, das es sowohl in einer 3.5 t, wie auch 4.5 t Variante gibt, und die sich äußerlich nicht unterscheiden.
Woran erkennen die Kontrolleure in Österreich, ob bei mir eine Vignette ausreicht, oder ob es die Schwerlastabgabe sein muss?
Haben die Zugriff auf die Daten der deutschen Zulassungsstelle, oder wird das erst bei einer Verkehrskontrolle mit Blick in die Papiere erkennbar?

Vielen Dank für die Mühe, und
Beste Grüße!!!

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mithrandir am 23 Sep 2025 14:06:57

Hasin hat geschrieben:Haben die Zugriff auf die Daten der deutschen Zulassungsstelle, oder wird das erst bei einer Verkehrskontrolle mit Blick in die Papiere erkennbar?

Wenn sie dich direkt anhalten, sehen sie es in den Papieren.
Wenn sie dich "fotografieren" erfragen die die Daten beim Zentralregister und ich denke, dann bekommen sie die auch.
Die Norweger bekommen die Daten ja auch bei der Mautberechnung.

Labrador am 23 Sep 2025 14:23:36

Ja das geht problemlos über EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System).
Das verbindet die zentralen elektronischen Systeme der europäischen Staaten zum Zwecke des gesicherten gegenseitigen Datenaustauschs.

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pwglobe am 23 Sep 2025 14:36:12

Hallo, die ASFINAG hat keinen Zugriff auf deutsche Zulassungsdaten, dies verhindert der Datenschutz, da die ASFINAG keine Behörde nach deutschem Recht ist sondern eine AG.
Bei einer Kontrolle vor Ort kann der Fahrzeugschein eingesehen werden, muss aber nicht ausgehändigt werden, ebensowenig wie der Führerschein, gilt nicht für die österreichische Polizei, die darf auf Daten des KBA eingeschränkt zugreifen.

Leider habe ich einige Erfahrung mit der Willkür der ASFINAG und erst nach dreijährigem Rechtsstreit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Ich kann nur jedem raten die Angaben ordnungsgemäß und richtig zu machen, egal ob Vignette oder Go Box und bei Ungereimtheiten niemals die Go Box aus der Hand geben.

Die Polizei anderer EU Länder hat auf Grund bilateraler Abkommen auch Zugriff auf die deutschen Zulassungsdaten, beim KBA
Zutat Google:
Dank des Prümer Vertrags und der Schengen-Abkommen ist ein automatisierter Austausch von Daten aus Kraftfahrzeugregistern zwischen Deutschland und Frankreich etabliert, was einen direkten Zugriff durch die französische Polizei ermöglicht, insbesondere zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr.
Anders verhält es sich mit der österreichischen Polizei
Nein, die österreichische Polizei kann nicht direkt auf Daten des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zugreifen, da dies Länderspezifisch ist.

Obwohl Österreich auch dem Prümer Abkommen beigetreten ist, wurde dies für Verkehrsverstöße nicht vereinbart

Rainers1869 am 23 Sep 2025 14:48:53

Es muß doch jetzt das coc Papier in Kopie der Asfinag bei Erwerb der Go Box zugesandt werden. Anhand dieses Papieres wird die Maut festgelegt.
Es ist nicht mehr das eingetragen ZGG das eingetragen ist wichtig, sondern das höchstmögliche ZGG.
Allerdings gibt es eine Übergangsfrist.

UweHD am 23 Sep 2025 15:31:19

Rainers1869 hat geschrieben:Es muß doch jetzt das coc Papier in Kopie der Asfinag bei Erwerb der Go Box zugesandt werden. .

Ich habe vor kurzem eine GO-Box erworben. Das Hochladen einer Kopie des Fahrzeugscheins war dafür ausreichend, das CoC hat niemand verlangt.
Ich habe das Ganze online als sog. "GO-Direkt" Kunde gemacht, wo die Maut später vom Konto eingezogen wird (falls das einen Unterschied machen sollte)

Trouw am 23 Sep 2025 15:49:41

pwglobe hat geschrieben:Bei einer Kontrolle vor Ort kann der Fahrzeugschein eingesehen werden, muss aber nicht ausgehändigt werden, ebensowenig wie der Führerschein,




Der deutschen Polizei sind Fzg-Schein und Führerschein auszuhändigen. Warum? Fzg.-Schein und Führerschein sind nicht Eigentum. Sie sind von der Behörde ausgestellte Dokumente. Man bezahlt nicht die Dokumente, sondern nur das Ausstellen der gleichen.
Richtig ist, nichtstaatlchen Stellen müssen die Dokumente nicht ausgehändigt werden.

purplenew am 23 Sep 2025 16:24:52

Trouw hat geschrieben:Der deutschen Polizei sind Fzg-Schein und Führerschein auszuhändigen. Warum? Fzg.-Schein und Führerschein sind nicht Eigentum.


Warum muss der Polizei der Führerschein ausgehändigt werden?
-> §4 Abs.2 Fahrerlaubnisverordnung: Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Warum muss der Polizei die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt werden?
-> §13 Abs.6 Fahrzeugzulassungsverordnung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Die Aushändigungspflicht hat nichts mit dem Eigentumsverhältnis zu tun und ist gesetzlich in den oben genannten Verordnungen geregelt. Die Polizei ist hier in unserem Land eine zuständige Person.

Thomas

battman am 23 Sep 2025 16:58:13

Der TE hat aber nach den Bestimmungen in Österreich gefragt, und nicht in Deutschland !

Stocki333 am 23 Sep 2025 16:59:16

Hasin hat geschrieben:Ich hab ein Wohnmobil, das es sowohl in einer 3.5 t, wie auch 4.5 t Variante gibt, und die sich äußerlich nicht unterscheiden.

Bist du dir Sicher. :mrgreen:
Bist du über 3,5 tonnen zugelassen. Gibt es da nicht die komischen gelben Engel Pickerl am Fzg.
Oder täusche ich mich da.

Franz

Hasin am 23 Sep 2025 18:57:31

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Ehrlich gesagt weiß ich im Moment nicht was du meinst.
Der einzige gelbe "Pickerl" ist diese Umwelt Plakette für ein paar französische Städte. Und den haben unsere PKWs auch.

battman am 23 Sep 2025 19:18:16

Hasin hat geschrieben:Ehrlich gesagt weiß ich im Moment nicht was du meinst.



Hab ich nicht geschrieben . Ihr seid etwas durcheinander !

Stocki333 am 23 Sep 2025 19:25:46

Stocki333 hat geschrieben:Bist du über 3,5 tonnen zugelassen. Gibt es da nicht die komischen gelben Engel Pickerl am Fzg.
Oder täusche ich mich da.

Ups Schreibfehler.
Angles Morts.
Wenn du nie in FR warst, mußt du sie aber nicht haben.
Weißt du, ich frage mich bei meiner letzten Fahrt als ich am Pyrnpaszahlterminal stand. Warum Womo mit den Aufklebern sich ein Ticket lösen. Beim Schalter.
Muß aber nicht alles Verstehen.
Franz

pwglobe am 23 Sep 2025 21:16:50

At Trouw und purplenew

Hallo, es geht hier um Österreich und klar in Deutschland muss ich die Papiere aushändigen.

Nicht so in Österreich, als Deutscher Staatsbürger muss ich sie nur vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben.

purplenew am 23 Sep 2025 22:41:26

battman hat geschrieben:Der TE hat aber nach den Bestimmungen in Österreich gefragt, und nicht in Deutschland !


pwglobe hat geschrieben:Hallo, es geht hier um Österreich und klar in Deutschland muss ich die Papiere aushändigen.
Nicht so in Österreich, als Deutscher Staatsbürger muss ich sie nur vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben.


Auszug aus §14 Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) Österreich:
Jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges hat unbeschadet der Bestimmungen des § 15a und des § 102 Abs. 5 KFG 1967 auf Fahrten mitzuführen
1. den für das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Führerschein...und auf Verlangen die entsprechenden Dokumente den gemäß § 35 Abs. 2 zuständigen Organen zur Überprüfung auszuhändigen.

Auszug aus §102 Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz -KFG) Österreich:
(5)Der Lenker hat auf Fahrten mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen
b) den Zulassungsschein

Diese Vorschriften gelten auch für ausländische Bürger, unabhängig von der Nationalität.

Auszug aus §§ 17 u. 18 Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz – BStMG) Österreich:

Was dürfen eigentlich die Mitarbeiter der Asfinag?

1. Darf ich von Mitarbeitern der Mautkontrolle angehalten werden?

Ja, man kann von der Straße gewunken und angehalten werden. Dabei gilt jedoch: Fahrzeuglenker müssen durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen gestoppt werden, beispielsweise durch Blaulicht, einer Leuchtschrift am Heck des Kontrollfahrzeuges oder durch Winken mit einer Anhaltekelle.

2. Dürfen Asfinag-Mitarbeiter mein Auto durchsuchen?

Falls man von Asfinag-Mitarbeitern angehalten wurde, stellt sich die Frage, was denn nun eigentlich kontrolliert werden darf. Grundsätzlich wird es sich meist um die korrekte Anbringung der Autobahn-Vignette handeln, um zu überprüfen, ob Betrug oder Mautprellerei vorliegt. Das komplette Fahrzeug durchsuchen dürfen die “Mautsheriffs” jedoch nicht. In diesem Fall müssten Polizeibeamte hinzugezogen werden.

Asfinag-Mitarbeiter sind dazu berechtigt, die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers zu klären – zum Beispiel durch Verlangen eines amtlichen Lichtbildausweises. Als Betroffener ist man zur Mitwirkung verpflichtet. Neben der Vignette dürfen außerdem noch die Zulassung und der Typenschein des Fahrzeuges, das Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut (GO-Box), der Fahrtenschreiber, der Wegstreckenmesser und das EG-Kontrollgerät kontrolliert werden.

Thomas

Kuhtreiber am 23 Sep 2025 23:12:23

pwglobe hat geschrieben:At Trouw und purplenew

Hallo, es geht hier um Österreich und klar in Deutschland muss ich die Papiere aushändigen.

Nicht so in Österreich, als Deutscher Staatsbürger muss ich sie nur vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben.


So Halbwissen kann im Ernstfall böse Konsequenzen haben. Und da immer mehr Menschen nicht mehr selber denken wollen und können, sich lieber auf gelesene Beiträge verlassen, wäre ich vorsichtig sowas zu schreiben.

tiroler am 24 Sep 2025 06:06:56

pwglobe hat geschrieben:At Trouw und purplenew

Hallo, es geht hier um Österreich und klar in Deutschland muss ich die Papiere aushändigen.

Nicht so in Österreich, als Deutscher Staatsbürger muss ich sie nur vorzeigen, aber nicht aus der Hand geben.


Du glaubst, wenn du De Staatsbürger bist, brauchst du das nicht zu machen

"purplenew" danke

mv4 am 24 Sep 2025 06:08:18

Rainers1869 hat geschrieben:Es muß doch jetzt das coc Papier in Kopie der Asfinag bei Erwerb der Go Box zugesandt werden. Anhand dieses Papieres wird die Maut festgelegt.
Es ist nicht mehr das eingetragen ZGG das eingetragen ist wichtig, sondern das höchstmögliche ZGG.
Allerdings gibt es eine Übergangsfrist.


Das allein zeigt schon das eigenwillige Geschäftsgebaren der Asfinag AG ...der Eigentümer ist der Bund..also Quasi ein Staatsunternehmen.

Aus diesen Grund hat die Asfinag auch Zugang zu Halter und Fahrzeugdaten.

Ich möchte mal erleben was passiert wenn du der Polizei in Österreich nicht deine Papiere übergibst zur Kontrolle...sondern versuchst diese nur vor der Nase zu halten. :D

Solche Aussagen sind einfach Weltfremd. So eine Diskussion kannst du vielleicht mit der deutschen Polizei anfangen...aber mit Sicherheit nicht in Österreich oder gar in Italien oder Frankreich.

Tinduck am 24 Sep 2025 10:04:17

Gibt es nicht auch automatische Waagen auf der Fahrbahn in Österreich?

Bestimmt lustig, wenn man sich aus Mautgründen als 3,5 Tonner 'ausgibt' und dann mit 4,5 T gewogen wird.

Für die Strafe wegen Überladung könnte man bestimmt lange GoBox-Maut bezahlen...

bis denn,

Uwe

pwglobe am 24 Sep 2025 10:15:04

tiroler hat geschrieben:Du glaubst, wenn du De Staatsbürger bist, brauchst du das nicht zu machen


Ja, ich hatte einen dreijährigen Rechtsstreit mit der ASFINAG und auch mit den österreichischen Behörden.
Ich muss als deutscher Staatsbürger der österreichischen Polizei meine Fahrzeugpapiere und den Führerschein zu Überprüfung vorlegen aber nicht aushändigen, es darf eine Kopie oder Photo erstellt werden.
Die Polizei ist natürlich berechtigt meine Angaben zu prüfen, aber im Gegensatz zu Frankreich gibt es keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten beim KBA.

pwglobe am 24 Sep 2025 10:24:40

mv4 hat geschrieben:Aus diesen Grund hat die Asfinag auch Zugang zu Halter und Fahrzeugdaten.
Ich möchte mal erleben was passiert wenn du der Polizei in Österreich nicht deine Papiere übergibst zur Kontrolle...sondern versuchst diese nur vor der Nase zu halten.
Solche Aussagen sind einfach Weltfremd.


Die ASFINAG hat keinen Zugriff auf Daten des KBA!!!

Es ist ein Unterschied ob man einer Aufforderung nachkommt um des lieben Friedens willen oder ob diese berechtigt ist.
Ich habe damals auch meine Papiere den Polizisten übergeben, diese haben sie sichergestellt und mich mehrere Stunden festgehalten, dies war nicht rechtens.
Die Strafe für das angebliche Mautvergehen musste ich bezahlen, erst dann bekam ich die Papiere zurück.
Nach dem ich den Prozess gewonnen hatte, bekam ich die Strafe zurück plus einer Entschädigung.

Konsul am 24 Sep 2025 11:56:43

Es geht doch hier nicht um das tatsächliche Gewicht sondern um die zuässige Gesamtmasse.
Beispiel: Mein Arbeitskollege hat einen Pössel-KaWa in der Maxiversion mit einem ausgelieferten Gesamtgewicht von 4,2 t. Das Fahrzeug wurde vom Händler ohne technische Änderung auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgelastet.
Somit ist er jetzt in Österreich Mautbox-Pflichtig da das Fahrzeug technisch gesehen mehr kann als in den Papieren steht.
Und da stellt sich jetzt die Frage wie das in Österreich unterwegs überprüft wir /den kann.

pwglobe am 24 Sep 2025 12:30:28

Konsul hat geschrieben:Somit ist er jetzt in Österreich Mautbox-Pflichtig da das Fahrzeug technisch gesehen mehr kann als in den Papieren steht.
Und da stellt sich jetzt die Frage wie das in Österreich unterwegs überprüft wir /den kann.


Hallo, ich habe unseren EC vor 2 Jahren abgetastet von 8,6t auf 7,49t.
Im Fahrzeugschein und in den CoC Papieren sind die Achslasten gleich geblieben, lediglich bei der Gesamtmasse unter F2 steht jetzt 7490kg und im Text "Änderung der Gesamtmasse im beladenen Zustand ohne technische Änderungen auf 7490kg"
Ich habe jetzt mittlerweile vier unterschiedliche CoC Papiere
Original von IVECO:unter F2 8000kg
und bei Remarks with air suspension front and rear 8600kg
Fahrzeug Maier: unter F2 8600kg
Phoenix alt: F2: 8600kg
Phoenix neu: F2 7490kg plus neues Typenschild

Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination, also mit Anhänger, ist übrigens auch gleich geblieben.

mowgli am 24 Sep 2025 12:32:31

Du musst heute F1 und F2 auf 3500 kg ablasten um die Österreichischen Vorschriften einzuhalten. Dadurch ist aber eine schnelle wieder Auflastung nicht mehr möglich.
Ich denke, genau das will Österreich erreichen.

MilesandMore am 24 Sep 2025 13:21:54

An meinem Fahrzeug ist neben der Eingangstür unten eine Plakette mit FIN und allen Gewichten.
Maximales Gesamtgewicht, Achslast, Anhängelast etc.

Es läßt sich also ganz einfach ablesen nach dem anhalten durch eine Kontrolle.

Bernd

rkopka am 24 Sep 2025 15:15:10

Tinduck hat geschrieben:Gibt es nicht auch automatische Waagen auf der Fahrbahn in Österreich?

Bestimmt lustig, wenn man sich aus Mautgründen als 3,5 Tonner 'ausgibt' und dann mit 4,5 T gewogen wird.

Für die Strafe wegen Überladung könnte man bestimmt lange GoBox-Maut bezahlen...

Wenn das Fahrzeug in D als 4,5t zugelassen ist, wäre es keine Überladung sondern nur(!) Mautbetrug.

Konsul hat geschrieben:Das Fahrzeug wurde vom Händler ohne technische Änderung auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgelastet.
Somit ist er jetzt in Österreich Mautbox-Pflichtig da das Fahrzeug technisch gesehen mehr kann als in den Papieren steht.
Und da stellt sich jetzt die Frage wie das in Österreich unterwegs überprüft wir /den kann.

Automatisch gar nicht, nur bei einer Kontrolle. Das gleiche Problem stellt sich in Deutschland, wo die LKW Maut die gleiche Regulierung hat. Es sind von außen schon ein 3,5t und ein 4,5t HzGG nicht wirklich zu unterscheiden. Beim TzGG noch viel weniger. Ein Kriterium sind z.B. Zwillingsreifen. Die gibts bei reinen 3,5t Fahrzeugen nicht mehr(?).

RK

binsofrei am 24 Sep 2025 21:26:54

Die Diskussion über Aushändigung von Fahrzeugpapieren oder nicht halte ich für sehr spitzfindig.
Ehrlich.. ich würde sie dem österreichischen Polizisten wie auch dem deutschen kommentarlos zur Prüfung Aushändigung.
Nebenbei... War Österreich nicht das Land, wo Polizeibeamte Geschwindigkeiten schätzen dürfen und danach handeln..?
Wäre ich schon mal etwas freundlicher..

pipo am 25 Sep 2025 09:41:05

Hasin hat geschrieben:oder wird das erst bei einer Verkehrskontrolle mit Blick in die Papiere erkennbar?

Egal was hier zusammengesponnen wird:
Wirst Du kontrolliert, was öfter vorkommt, musst Du Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen. Fährst Du ohne Mautbox wird es teuer. Das ist nuneinmal Fakt :ja:

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