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Zulässiges Gesamtgewicht


bulli am 01 Mai 2004 11:09:22

Hallo,
ich wünsche Euch einen schönen 1. Mai.
Hier im Forum wurde schon viel geschrieben über Zuladung, Achslasten etc.
Eine Frage hätte ich da.
Wenn ich meine zulässigen Achslasten zusammen zähle, komme ich höher als das zulässige Gesamtgewicht. Wie verhalten sich die Achslasten zum zGG? Gibts da Rechenformeln/ Berchnungen?
Viele Bulli

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Gast am 01 Mai 2004 14:04:22

Das eingetragene zGG (zulässige Gesamtgewicht) zählt, z.B. für die Steuer, für die Überladung usw. egal wie hoch die Addition der Achslasten ist.
Bei einer geplanten Auflastung kannst du eventuell das zGG bis zur Addition der Achslasten bekommen.
Irgendeine Formel gibt es aber meines Wissens nicht.

Laut den Prospekten meines Sprinters hat das Fahrzeug höhere Achslasten, damit man auch ungleichmäßig beladen kann ohne sofort das zGG zu überschreiten. Was immer das auch heißen soll.

dm

qwei am 01 Mai 2004 14:34:49

Hi
Achslasten berechnet man aus dem Hebelgesetz und der Traglast der Achsen und dem Sicherheitsfaktor.

Das kann man nicht selber festlegen sondern der Hersteller legt dies fest.

Das Zulaessige Gesamtgewicht ist wiederum abhaengig von den Achslaten und der Aufbautraglast das wiederum der Hersteller festlegt.

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psthh am 01 Mai 2004 16:29:33

qwei hat geschrieben:Achslasten berechnet man aus dem Hebelgesetz und der Traglast der Achsen und dem Sicherheitsfaktor.


Da habe ich dann auch gleich mal eine Frage zu:

Meine Hinterachslast beträgt 1900kg (Al-Ko Achse). Kann ich nun beruhigt bis 1900kg vollpacken oder sollte man lieber etwas unter der Höchstgrenze bleiben?

Was heisst Sicherheitsfaktor?
Bedeutet das, ich bin auch noch auf der sicheren Seite, wenn ich die Achse bis 2100kg vollknalle?

MfG
Peter

qwei am 01 Mai 2004 17:59:23

Hi
Wenn deine Achse bis 1900Kg eingetragen ist darfst du sie auch mit 1900 Kg belasten aber immer das zulässige Gesamtgewicht im Auge behalten.

der sicherheitsfaktor ist nur fur den Hersteller interesantl,
zum beispiel bei dem Zulässigen Gesamtgewicht wurde ein Sicheheitsfaktor von 0.1 abgezogen damit wenn überladen wird nicht gleich die Kiste auseinanderfällt.

Oder bei der Reifentraglast,Bremsen,Kuplungen ist dieser Faktor des unbeinfulßbaren immer abgezogen so wie man es halt sehen will :P

bulli am 02 Mai 2004 10:06:05

Hallo,
Danke für die Einträge. Die Antworten sind schon fast verständlich!
Wenn die "grünen Freunde " mich nun wiegen, und ich denke, dass Sie keine riesen Waage haben, um das ganze WOMO zu wiegen, wie machen die das? Ich denke mit einer Radlastwaage. Wie können Sie dann sagen, ob das zGG eingehalten wird bzw. nicht. Meine 1. Achse hat 1690 kg, die zweite hat 1900 kg, packe ich das WOMO so, dass beide Achsen genau das zeigen was sie dürfen, komme ich beim Zusammenzählen auf 3590 kg, mein zGG ist aber nur 3400 kg! Dann hätte ich also 190 kg zu viel geladen. Wie wird das dann berechnet?

Viele Bulli

Jambo45 am 02 Mai 2004 10:15:16

Richtig, Bully,
wir "Grünen" nehmen 2 Radlastwaagen, wiegen jede Achse einzeln und können dann einfach durch Addition auf die tatsächliche Gesamtmasse kommen (merke: drei Sternchen auf der Schulter: Kann lesen, schreiben und rechnen :D )

Die tatsächliche Gesamtmasse muss immer kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Gesamtmasse (zG) sein. Weil die Summe der zul. Achslasten immer höher ist als die zulässige Gesamtmasse, dürfen die einzelnen Achslasten beim Beladen nicht komplett ausgenutzt werden.



Jambo

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