ninja69 hat geschrieben:Ansich könnte man es so sehen, aber ganz so ist es nicht. Du als Halter bist verantwortlich, dass das Fahrzeug in TÜV-konformen Zustand ist. Ist es das nicht, bist Du verantwortlich. Ganz frei nach dem Motto "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". Zumindest bei uns D.
hallo
ich weiss
das thema hatten wir mindstens schon ein dutzend mal
ich denke ohne irgendein verwaltungs- oder streitverfahren werden wir nie wissen was jetzt sache ist.
mein anwalt behauptet nach wie vor steif und fest dass ich mich als fahrzeuginhaber nicht strafbar mache wenn an der karre was nicht regelkonform ist, es seie denn es sind dinge die ich als halter oder lenker zu überprüfen habe.
beleuchtung, kennzeichen , reifenprofiltiefe, gültige überprüfungsvignette, einhalten der maximalen zuladung, das alles "gehört" dem halter bzw lenker, dafür trägt er die persönliche verantwortung
eigengewicht oder technsiche änderungen am fahrzeug die aus dem fahrzeugpapieren nicht ersehen werden können gehen den halter im prnzip nichts an solange der davon nicht kenntnis hat oder nach üblicher lebenserfahrung kenntniss haben müsste.
wenn solche dinge zu problemen führen dann gilt natürlich mein fahrzeug und diese änderung als "ursache". haftbar dafür ist aber der der die änderung vorgenommen hat, wenn der nicht feststellbar ist dann deckt das die haftpflicht und basta.
mir als halter sollte daraus - sagt mein rechtverdreher - weder bestrafung noch persönliche haftung erwachsen können
aber wie gesagt
ist halt ein anwalt ..... ;-(
lg
g