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Sitzschienen verlängern oder anderen Tip


Camper68 am 20 Mai 2008 21:39:42

Hallo,
ich bin etwas Größer als die Norm, ca. 2 m ich habe die Möglichkeit noch gut 8 cm den Sitz nach hinten zu versetzen. Da ist nichts im weg, wäre es möglich einen weiteren Raster einzufräsen ? hat jemand einen tip wie ich etwas mehr Beinfreiheit bekomme.
Gerd

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abo1 am 20 Mai 2008 23:00:31

Camper68 hat geschrieben:Hallo,
ich bin etwas Größer als die Norm, ca. 2 m ich habe die Möglichkeit noch gut 8 cm den Sitz nach hinten zu versetzen. Da ist nichts im weg, wäre es möglich einen weiteren Raster einzufräsen ? hat jemand einen tip wie ich etwas mehr Beinfreiheit bekomme.
Gerd


hallo

nix da einsägen

den sitz weiter hinten montieren
zur not mit zwei flacheisenlaschen

mein fahrersitz ist - offenbar von einem vorbesitzer so "adaptiert"

das weder das rücklaschen noch das nachsägen TÜV konform ist brauch ich eh nicht dazuschreiben, oder?

lg
g

Gast am 20 Mai 2008 23:38:58

Hallo,
wenn der TÜV das Flacheisen entdeckt, ist bei der TÜV-Station Sense.
Mein Ford-Händler erklärte mir, dass diese Art der Sitzschienenverlängerung verboten ist :?:
Und Ford hat keine Verlängerungen i Angebot.

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abo1 am 21 Mai 2008 00:42:17

Seemann hat geschrieben:Hallo,
wenn der TÜV das Flacheisen entdeckt, ist bei der TÜV-Station Sense.


hallo

vermutlich ja
aber ich bin mir keiner schuld bewusst
hab das fahrzeug so übernommen

und es gehört ganz sicher nicht zu den obliegenheitsverpflichtungen des sfahrzeugbesitzers oder lenkers nachzugucken ob nicht irgendwo was anders montiert ist als es sein sollte ...

;-)

lg
g

PS:
deshalb aber auch meine empfhelung das sägen sein zu lassen
wenn da der TÜV drankommt kannst du die sitzkonsole schmeissen
bei der verlängerung brauchst 5minuten und einen 13er ring- und gabelschlüssel und alles ist im lot

lg
g

PeterK am 21 Mai 2008 07:08:09

Bei meinem Daily hab ich 5 cm rausgeholt durch andere Montage der Sitzschienen am Sitzgestell ... wir mussten nur ein paar Löcher neu bohren. Durch die Montage direkt unterm Sitz ist das praktisch unsichtbar.

Camper68 am 21 Mai 2008 21:03:53

Hallo Leute,
erst mal vielen dank für eure Tips.
Ich werde dann wohl auch die ganze Schiene nach hinten versetzen, da hätte ich aber auch mal selbst drauf kommen können :roll:

kleinmarc78 am 22 Mai 2008 14:24:30

wenn man da zwei Verlängerungen duch Flacheisen anschweißt und das ordentlich gemacht ist sieht das doch kein Tüv Mensch... :lupe:
VG, Marc

ninja69 am 22 Mai 2008 14:47:19

abo1 hat geschrieben:hallo

vermutlich ja
aber ich bin mir keiner schuld bewusst
hab das fahrzeug so übernommen

und es gehört ganz sicher nicht zu den obliegenheitsverpflichtungen des sfahrzeugbesitzers oder lenkers nachzugucken ob nicht irgendwo was anders montiert ist als es sein sollte ...

;-)

lg
g


Ansich könnte man es so sehen, aber ganz so ist es nicht. Du als Halter bist verantwortlich, dass das Fahrzeug in TÜV-konformen Zustand ist. Ist es das nicht, bist Du verantwortlich. Ganz frei nach dem Motto "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". Zumindest bei uns D.

abo1 am 22 Mai 2008 18:57:39

ninja69 hat geschrieben:Ansich könnte man es so sehen, aber ganz so ist es nicht. Du als Halter bist verantwortlich, dass das Fahrzeug in TÜV-konformen Zustand ist. Ist es das nicht, bist Du verantwortlich. Ganz frei nach dem Motto "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". Zumindest bei uns D.


hallo

ich weiss
das thema hatten wir mindstens schon ein dutzend mal

ich denke ohne irgendein verwaltungs- oder streitverfahren werden wir nie wissen was jetzt sache ist.

mein anwalt behauptet nach wie vor steif und fest dass ich mich als fahrzeuginhaber nicht strafbar mache wenn an der karre was nicht regelkonform ist, es seie denn es sind dinge die ich als halter oder lenker zu überprüfen habe.

beleuchtung, kennzeichen , reifenprofiltiefe, gültige überprüfungsvignette, einhalten der maximalen zuladung, das alles "gehört" dem halter bzw lenker, dafür trägt er die persönliche verantwortung

eigengewicht oder technsiche änderungen am fahrzeug die aus dem fahrzeugpapieren nicht ersehen werden können gehen den halter im prnzip nichts an solange der davon nicht kenntnis hat oder nach üblicher lebenserfahrung kenntniss haben müsste.
wenn solche dinge zu problemen führen dann gilt natürlich mein fahrzeug und diese änderung als "ursache". haftbar dafür ist aber der der die änderung vorgenommen hat, wenn der nicht feststellbar ist dann deckt das die haftpflicht und basta.

mir als halter sollte daraus - sagt mein rechtverdreher - weder bestrafung noch persönliche haftung erwachsen können

aber wie gesagt
ist halt ein anwalt ..... ;-(

lg
g

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