Hallo Wohnmobilgemeinde,
den folgenden Text zur Info ohne Kommentar.
POLICIE ČESKÉ REPUBLIKY
Správa Severočeského kraje
Dálniční oddělení – ODP
403 13 ŘEHLOVICE
Geehrte Fahrer und Fahrerinnen,
die Polizei der Tschechischen Republik möchte Sie gerne über die Änderung in der
Straßenverkehrsordnung informieren, welche den Kraftverkehr in der Tschechischen
Republik in der Wintersaison bedeutend betrifft.
Seit 1. Juli 2008 gibt es neu zwei vertikale Gebotsverkehrschilder mit den Bezeichnungen
„C 15a Winterausstattung“ a „C 15b Winterausstattung – Ende“. Der Sinn ist, die Sicherheit
und Kontinuität des Straßenverkehrs in der Wintersaison besonders in den Berggebieten zu
regeln.
Die erwähnten Verkehrschilder wurden mit einer Neufassung in der Verordnung Nr. 30/2001
der Sammlung ergänzt, mittelst der die Straßenverkehrsordnung und die Steuerung des
Straßenverkehrs vollzogen werden, in der Fassung von späteren Vorschriften.
Das Verkehrsschild „Nr. C 15a Winterausstattung“ gebietet dem Fahrer des
Kraftfahrzeuges der Kategorie M oder N in der Zeit von 1. November bis 30. April die
Fahrt nur mit Benutzung der Winterreifen fortzusetzen.
Auf dem mit diesen Verkehrschildern bezeichneten Abschnitt müssen:
die Kfz der Kategorie M und N mit dem zulässigen Höchstgewicht (früher
Gesamtgewicht) bis 3 500 kg die Winterreifen auf allen Rädern mit der Tiefe des
Profils mindestens 4 mm haben
die Kfz der Kategorie M und N mit dem zulässigen Höchstgewicht über 3 500 kg die
Winterreifen auf allen Antriebsrädern mit der Tiefe des Profils mindestens 6 mm
haben
Die Kategorie des Fahrzeugs steht in dem Fahrzeugschein
bei Kfz der Kategorie M handelt es sich um Personenwagen (M1, M2, M3), die für den
Transport von Personen bestimmt sind
bei Kfz der Kategorie N handelt es sich um Lastwagen (N1, N2, N3), die für den
Transport von Ladung bestimmt sind
Unter dem Begriff Winterreifen versteht man den Reifen, auf dessen Seite folgende
Bezeichnung steht:
M+S oder M.S oder M/S oder MS oder Terrainreifen.
Die Gültigkeit der Verkehrsschilder:
diese Verkehrsschilder haben sgn. Abschnittgültigkeit, das bedeutet, dass der aus dem
vertikalen Verkehrschild C 15a Winterausstattung hervorgehende Gebot nicht auf der
ferneren Grenze der nächsten Kreuzung endet, sondern seine Gültigkeit immer mit dem
vertikalen Verkehrsschild C 15b Winterausstattung – Ende beendet wird.
die allgemeine Gültigkeit der Verkehrsschilder ist für die Zeit von 1. November bis 30.
April festgelegt. Unterschiedliche Zeit der Gültigkeit kann nur mit einem
Ergänzungsschild unter dem Verkehrsschild geregelt werden, mit Rücksicht auf aktuelle
Wetterbedingungen auf dem Abschnitt.
Ausnahmen:
die Winterreifen können durch Schneeketten ersetzt werden. Die Schneeketten kann
man nur auf Abschnitten einsetzen, wo die Straßendecke mit ausreichender Schneeoder
Eisschicht bedeckt ist. Mit Schneeketten darf der Fahrer höchstens 50 km/h fahren.
Sanktionen, wenn das Gebot des Verkehrschilds nicht respektiert wird:
wenn gegen die mit dem Verkehrschild C 15a Winterausstattung festgelegte Pflicht
verstoßen wird, begeht der Fahrer des Kfz der Kategorie M und N eine
Ordnungswidrigkeit. Laut Gesetz kann der Polizeibeamte diesem Fahrer in dem
Verfahren vor Ort ein Bußgeld bis 2000 CZK auferlegen. Gleichzeitig wird dem
Fahrer im Rahmen der Punktwertung im Fahrerregister 1 Punkt abgezogen.
falls nicht die Bedingungen des Verfahrens vor Ort erfüllt werden, das heißt, die
Ordnungswidrigkeit wurde nicht zuverlässig ermittelt oder der Fahrer ist nicht bereit,
das Bußgeld vor Ort zu bezahlen, weil er nicht mit der Höhe der Geldstrafe in diesem
Verfahren einverstanden ist, verhandelt der Polizeibeamte die Sache nicht weiter. Er
ist verpflichtet, die Sache zu dokumentieren und an das zuständige Stadtamt zur
Verhandlung weiter zu leiten. Hier wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens dem
Fahrer das Bußgeld in der Höhe von 1 500 CZK bis 2500 CZK auferlegt und natürlich
wird dem Fahrer im Rahmen der Punktwertung im Fahrerregister 1 Punkt
abgezogen. Im Fall des Verwaltungsverfahrens ist notwendig auch die Kosten dieses
Verfahrens zu decken, die mit dem Pauschalbetrag 1000 CZK festgesetzt sind.
Glückliche Fahrt wünscht Ihnen
Ihre Autobahnpolizei
scdorehlov gmx.net mvcr.cz

