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Motorrad hintendrauf - breiter als Womo - ist das zulässig ?


Dr.House am 22 Feb 2009 15:26:46

Hallo zusammen,

ja ja, das Wetter nervt, also planen wir die neue Saison. Habe vor, mir an meinen Kastenwagen hinten dran ne kleine 125er oder 250er Enduro auf einen Motorradträger zu stellen.
Wenn der Kastenwagen ca. 2,05 m breit ist, die Enduro aber 2,1 oder 2,2m lang, sprich jeweils ein paar cm überragt - darf man das???

Danke für die Antworten !


Markus

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Gast am 22 Feb 2009 16:13:39

Hallo Dottore,
Nehme an,dass die überstehenden Teile gekennzeichnet werden müssen.
Allgemein dürfen WoMo`s bis < 2,50 Meter sein.
,
Konni

zeltfex am 22 Feb 2009 16:38:18

Hi, hier eine Empfehlung des TÜV-Süd:

Zitat: "Auch wenn Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung
einen seitlichen Überstand der Ladung bis zu
40 Zentimeter erlaubt, sofern es sich um keine
"schlecht erkennbaren Gegenstände" wie Stangen
oder Pfähle handelt: Gehen Sie auf "Nummer
Sicher" und laden Sie so, dass die Stücke nicht
über den seitlichen Umriss Ihres Autos hinausragen."

Und hier § 22 Abs. 5 StVO:
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

und § 22 Abs. 2 StVO
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

Richard

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jakeomat am 22 Feb 2009 17:54:26

Dr.House hat geschrieben:Hallo zusammen,

ja ja, das Wetter nervt, also planen wir die neue Saison. Habe vor, mir an meinen Kastenwagen hinten dran ne kleine 125er oder 250er Enduro auf einen Motorradträger zu stellen.
Wenn der Kastenwagen ca. 2,05 m breit ist, die Enduro aber 2,1 oder 2,2m lang, sprich jeweils ein paar cm überragt - darf man das???

Danke für die Antworten !


Markus


Hi Markus!

Wenns wirklich nur die paar cm sind (bei 2,2m wären das knapp 8cm pro Seite) würd ich mir keinen Kopf machen. Deine Außenspiegel ragen ja weiter raus und müssen auch nicht gekennzeichnet werden :wink:



Jake

oldi am 22 Feb 2009 18:01:25

hallo markus

und wenn man sich überlegt das an vielen kleinwagen die fahrräder weitaus mehr seitlich überragen, würde ich auch keine probleme sehen.

gruß peter

totto67 am 22 Feb 2009 18:15:29

Hallo Markus,
hatte gleiches Problem mit meinem Jet Bag. Mein damaliger Kastenwagen war 2,02 Meter breit. Montiert war ein Motorradträger, auf dem ich meinen JB
draufschraubte, der dann aber jeweils 15 cm Überstand hatte. Laut ortsansässigen TÜV und der Polizei, sei dagegen nichts einzuwenden, sofern die 2,50m nicht überschritten werden. Habe überstehende Teile zur Sicherheit noch mit handelsüblichen Katzenaugen markiert und ab die Post.

Dr.House am 22 Feb 2009 19:20:40

schöne Nachrichten !
Ansonsten hätte ich mich mit meinen knapp 2 m auch noch auf einen Roller zwängen müssen - ist ja im Pössl zum Schlafen kurz genug, da muss man das auch nicht noch auf'm Moped haben...

Nochmals Danke an alle!



Markus

Gogolo am 22 Feb 2009 19:25:45

Ich hatte bei meinem alten Hanomag auch hinten ein Motorrad drauf, das rechts und links ca. 5-10cm seitlich herausstand. In den 12 Jahren, in denen ich mit dem Hanomag und mit Motorrad gefahren bin, hat mich weder im In- noch im Ausland deswegen beanstandet.

Einen positiven Aspekt hat das ganze auch noch: wenn du in die Seitenspiegel schaust, dann kannst du erkennen ob das Motorrad noch auf dem Motorraddträger oder ob es schon herunterfallen ist :twisted: :twisted: :twisted:


Habe die Ehre

Gogolo

maxe am 22 Feb 2009 20:14:50

Hallo Markus!

Meines Wissens darf nichts breiter sein als die Aussenspiegel.
Dann gibt es keine Probleme.

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