ahd250 am 09 Apr 2010 19:37:00
Halloundso,
richtig ist, daß z.B. die Inspektion während der Garantiezeit auch von einer freien Werkstatt durchgeführt werden kann, und Fiat muß dieses anerkennen.
Sollte es aber dann zu einem Garantiefall kommen muß die freie Werkstatt nachweisen daß sie die Inspektion nach Werksvorgaben von Fiat durchgeführt hat. Mir fällt auf Anhieb nicht ein wie sie diesen Nachweis erbringen soll.
Sollte es nach der Garantiezeit zu einem Schaden kommen der eventuell auf Kulanzbasis ausgeglichen werden könnte, wird sich die Fiat Werkstatt sicherlich mehr Mühe geben wenn es sich um einen "Stammkunden" handelt.
Fazit: Obwohl ich selber eine freie Werkstatt betreibe empfehle ich meinen Kunden, wenn sie sich ein neues Auto zulegen, während der Garantiezeit zum Vertragshändler zu fahren.