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BE für tempo 100?


sven4497 am 01 Aug 2010 17:54:26

Hallo zusammen erstmal!
folgendes: Ich habe mir einen kleinen wohnwagen gekauft mit 100km/h zulassung. die ich auch fahren darf mit meinem zugfahrzeug.
aber brauche ich dafür einen anhängerführerschein oder schickt es die technischen vorrausetzungen zu haben? mit meiner klasse B darf ich das gespann so ziehen nur weiß ich nicht ob es bei der 100´er zulassen da noch eine sondereglung gibt.

mfg sven

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koding am 01 Aug 2010 19:32:07

Mit Klasse B(E) bzw. Klasse 3 kannst du auf Autobahnen u. ähnlichen Straßen 100 fahren wenn Zugfahrzeug u. Wohnanhänger die Kriterien erfüllen.

Klasse B gilt aber nur bis 750kg Gesamtgewicht des Anhängers.
Darüber brauchst du BE.
Es gibt noch eine Ausnahme glaube ich: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und das Zuggesamtgewicht unter 3,5t liegt reicht Klasse B. (komplizierter Satz, verstanden?)

100%ig kann dir das aber wohl nur die Polizei oder ein kompetenter Fahrschullehrer sagen.

!

hjmkarsten am 01 Aug 2010 21:34:49

Es gibt noch eine Ausnahme glaube ich: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und das Zuggesamtgewicht unter 3,5t liegt reicht Klasse B. (komplizierter Satz, verstanden?)

Korrekt, und das führte dazu, dass die Tochter eines Bekannten das Gespann zwar mit einem 3er BMW nicht aber mit einem 7er BMW als Zugfahrzeug steuern durfte .... das soll mal einer verstehen :nixweiss:


Hans-Jürgen :snoopy:

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1948 am 01 Aug 2010 21:42:56

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und das Zuggesamtgewicht unter 3,5t liegt reicht Klasse B.

diese Satz ist genau richtig--d.h. der Anhänger kann auch schwerer sein wie 750kg zGG.man muß nur darauf achten ,dass die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs immer größer ist wie zGG des Anhängers. und die 3500kg nicht überschritten werden.

Übrigens:Bei Nichtbeachtung gibt es Bußgeld wie bei"fahren ohne Führerschein"

Ich habe mir einen kleinen wohnwagen gekauft mit 100km/h zulassung. die ich auch fahren darf mit meinem zugfahrzeug.


Hallo Sven 4497--achte bitte darauf, dass der Anhänger auf das ziehende Fahrzeug eingetragen ist--nur diese Kombination darf dann auch 100 km/H schnell fahren.
wird vom TÜV gemacht und Du bekommst ein schriftliches Gutachten das Du mitführen mußt.

1948

Scorpiostefan am 01 Aug 2010 22:28:29

Seit mindestens 3 Jahren wird nur der Anhänger geprüft, eine feste Bindung (Eintragung) für ein bestimmtes Zugfahrzeug gibt es nicht mehr.
Man muß jetzt selbst kontrollieren ob das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Stefan, dem es nichts ausmacht von Wohnwagen überholt zu werden

spleiss53 am 03 Aug 2010 10:13:05

Genau. Der Anhänger (Wohnwagen) braucht die Zulassung für 100 km/h. Welches Zugfahrzeug vorne dran ist - und - ob es die Kriterien dafür erfüllt, muß jeder selbst gucken.

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