Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und das Zuggesamtgewicht unter 3,5t liegt reicht Klasse B.
diese Satz ist genau richtig--d.h. der Anhänger kann auch schwerer sein wie 750kg zGG.man muß nur darauf achten ,dass die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs immer größer ist wie zGG des Anhängers. und die 3500kg nicht überschritten werden.
Übrigens:Bei Nichtbeachtung gibt es Bußgeld wie bei"fahren ohne Führerschein"
Ich habe mir einen kleinen wohnwagen gekauft mit 100km/h zulassung. die ich auch fahren darf mit meinem zugfahrzeug.
Hallo Sven 4497--achte bitte darauf, dass der Anhänger auf das ziehende Fahrzeug eingetragen ist--nur diese Kombination darf dann auch 100 km/H schnell fahren.
wird vom TÜV gemacht und Du bekommst ein schriftliches Gutachten das Du mitführen mußt.
1948