Hallo,
im Thread " Radarfallen " wurde das Blinken erörtert...
Habe mich informiert und folgendes in Erfahrung bringen können:
bei normalen Kreisel: erst blinken bei der Ausfahrt, wie gehabt.
Bei Kreiseln mit mehrere Fahrspuren müssen Fahrzeuge über 7,0m Länge die äußere Fahrspur nutzen und LINKS blinken solange man sich im Kreisel befindet und bei der gewählten Ausfahrt wie üblich rechts blinken.
Damit soll den nachfolgenden Verkehr signalisiert werden, dass man im Kreisel verbleiben will.
Ob dies immer befolgt wird, steht auf ein anderes Blatt.
Hier nochmal die Animation:
--> Link
Nun zu den Strafen die fällig sind bei " Nicht blinken ":
beim abbbiegen: 95 €
beim überholen: 135€
Das ständige Blinken während des Überholvorgangs ist nicht mehr gestattet aber keine Vorschrift beim wiedereinscheren.
Noch einen Punkt der wenig bekannt ist:
Auf den Autobahnen mit 3 Fahrspuren dürfen Fahrzeuge über 7,00m Länge
die äußerste linke Fahrspuren nicht benutzen, also nur mittlere und rechte.
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gary32

