Hallo,
eine Frage an alle Freunde von Recht und Gesetz. Kann, bzw. darf ein Verkäufer eines neun Monate zugelassenen Gebrauchtwohnmobiles dem Käufer noch die vollen zwei Jahre Gewährleistungsfrist, wie bei Neuwagen, versprechen?
Wann beginnt die Hemmung des Ablaufes der Gewährleistungsfrist?
Nach der schriftlichen Mängelanzeige des Käufers bei einem 1,5 Monate alten Gebrauchtwohnmobil hat der Verkäufer nur "diskutiert", d.h. da er "so einen Mangel noch nicht kannte, bzw. hatte", werde er sich sich bei dem Hersteller/Vorlieferanten erkundigen was hier zu machen wäre und dem Käufer Mitteilung erteilen, wie es zur Mangelbeseitung weiter gehen würde. Das ganze erfolgte auf Drängen des Käufers mehrfach ebenfalls erfolglos, ohne dass der Verkäufer seine Ankündigungen einhielt und die Fristsetzung des Käufers zur erfolgreichen Nachbesserung erfolglos verstrich.
Bis zum heutigen Tage sind auf diese Weise 16 Monate verstrichen. Besteht hier nun noch der gehemmte Fristablauf der Gewährleistung? Hat der Käufer nun den Rechtsanspuch auf Umtausch/Wandlung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises?
Für die Beanwortung dieser sicherlich nicht als Einzelerscheinungen geltenden Fragen danke ich im Voraus.
burger003

