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Käufer holt Artikel nicht ab


Gast am 29 Jul 2012 12:14:09

Hallo,

ich habe vor einem Jahr über ebay einen Fahrradträger verkauft. Der Käufer hat sofort überwiesen (50€), aber das Teil nie abgeholt. Ich habe ihn mittlerweile 3x angerufen und ihn aufgefordert, das Teil abzuholen.
Hat er aber bis heute nicht.
Darf ich das Teil jetzt anderweitig verkaufen???

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mueckenstuermer am 29 Jul 2012 12:23:41

Ich würde schriftlich mit Zugangsnachweis letztlmals auffordern, mit festem Termin. Danach liegt Annahmeverzug vor. Dann verkaufen und Erlös anrechnen.

cambodunum am 29 Jul 2012 12:26:25

Hallo Hans,

ich würde den Träger wieder anbieten..nach der langen Zeit...wie das juristisch gelagert ist, keine Ahnung..zur Not kannst ihm die 50 Euro ja wiedergeben..falls er sich noch meldet...was ich aber nicht glaube

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haballes am 29 Jul 2012 13:01:41

Den meisten wird bei gewonnener Auktion bewusst, das die eigentlichen Kosten im Abholen der Ware liegen und lassen es dabei.

Schon oft erlebt, sogar bei größeren und teureren Dingen.

Bei teureren Teilen informier ich Ebay und den säumigen Abholer, bevor ich es wieder in die Bucht hau. Eine Fristsetzung bei Einstellen reicht aber rechtlich eigentlich aus.

"Ware muss bis zu elfenneuzigsten abgeholt werden."

Darauf muss der Auktionsgewinner wenigstens schriftlich mit Begründung und neuem Terminwunsch reagieren.

Rechtlich gibt es gerade bei Unterhaltungselektronik "Spaßvögel", die warten, bis "ihre" erworbenen Teile wieder in der Bucht auftauchen, oder an den Nächstbietenden gegeben wurden, ohne sie zu informieren und verklagen dann Gott und die Welt.

BOWO am 29 Jul 2012 15:30:07

Man sollte auch die Alternative des unsäglichen "Accounthackings" bei eBay nicht unterschätzen. Aus "gesicherter Quelle" kann ich angeben, dass es häufig vorkommt, dass Spassvögel Accounts knacken und dann lustig Unsinn treiben, also auch Juxauktionen einrichten oder unsinnige Käufe tätigen nur um den Accountinhaber zu ärgern. :(
Wenn dann noch mit PayPal bezahlt wurde, und der Zugang/ Kennwort gleich ist, passiert so etwas. :twisted:
Der angebliche "Käufer" weiß vielleicht gar nichts von seinen Glück. :eek:
Wer dann noch die Kontoauszüge nicht kontrolliert werden oder der User keinen Überblick über seine PayPal Zahlungen hat kann da schon mal 50,- Euro durchgehen lassen. :oops:

Aber wie gesagt, muss so nicht sein, kann aber. :-o

Gast am 29 Jul 2012 15:54:30

Hallo Jürgen,

ich habe 3x mit dem Käufer telefoniert....

jakeomat am 29 Jul 2012 17:26:27

Rein rechtlich liegt ein Verzug des Käufers vor, die Ware auch abzunehmen, das ist richtig. Rein rechtlich ist aber das Eigentum an der Sache bereist auf ihn übergegangen, deshalb kannst du es nicht einfach anderweitig verkaufen.

Einzige Chance: du trittst vom Kaufvertrag zurück, dann musst du ihm seine 50 Tacken aber erstatten. Oder, du berechnest ihm für die Verwahrung des Teils Geld, solange er's nicht abholt, das könnte aber wiederum aufwändig werden...

Ansonsten: auf Verjährung der Ansprüche des Käufers warten :-D


Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie gilt für alle Ansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

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