Wenn ich einen Fahrradträger anbringe, der das vorhandene Kennzeichen verdeckt, muß ich ja ein zusätzliches Kennzeichen anbringen.
Frage in die Runde:
Muß dieses zusätzliche Kennzeichen auch beleuchtet sein oder nicht?
|
Wenn ich einen Fahrradträger anbringe, der das vorhandene Kennzeichen verdeckt, muß ich ja ein zusätzliches Kennzeichen anbringen.
Frage in die Runde: Muß dieses zusätzliche Kennzeichen auch beleuchtet sein oder nicht? Ich kann es jetzt nicht mehr genau sagen, aber ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass bei verdecktem Kennzeichen ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden muss welches dann auch beleuchtet sein muss.
Aber es werden sich sicher noch welche melden, die das ganz genau sagen können. Rückwärtige Kennzeichen müssen beleuchtet sein!!
, Rolf Hi Berni,
dürfte richtig sein, beleuchtet muß es sein. Vielleicht genügt ja ein Wiederholungskennzeichen, frag mal beim Straßenverkehrsamt, oder besser dem TÜV nach. Hoffentlich erwischt Du eine fackundige Person (Insider bzgl. Zulassung von Womo bis 3,5 to) :wink: Der TÜV hat nach einer Stunde!!! geantwortet, aber ihr seid schneller gewesen: ;-)
Wiederholungskennzeichen müssen beleuchtet sein. |
Anzeige
|