rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gewährleistungsfrist läuft bald ab, Mangel nicht behoben


axion03 am 16 Feb 2015 00:29:51

Wir haben im letzten Jahr (April 2014) von einer Wohnmobilvermietung unseren Giottiline WIndy 66 gekauft. Wir hatten Gelegenheit das Womo vor dem Kauf ausgiebig zu testen, so dass wir beim Kaufvertrag die Mängel in Detail auflisten konnten. Ein Teil der Mängel wurde bis zur Übergabe beseitigt (z.B. undichter Stoßdämpfer). Andere Mängel, wie z.B. die defekte Aufbautür und ein gebrochenes Kunstoffteil im Übergang am Boden des Fahrerhaus zum Aufbau sollten später vom Hersteller/Händler (Uwe Gante) im Rahmen der noch bestehenden Fahrzeuggarantie (bis Juni 2014) repariert werden --> wurde so in den Kaufvertrag geschrieben. Diese wurden bis heute nicht behoben.
Am Anfang hat sich der Verkäufer (Besitzer der Wohnmobilvermietung) noch darum gekümmert, bei Gante die Ersatzteile anzufordern und die Reparatur einzufordern. Er wurde aber immer wieder vertröstet. Auch als ich mich telefonisch bei Gante gemeldet hatte, wurde mir mitgeteilt, dass sich die Beschaffung der Ersatzteile als schwierig herausstellt, da Giottiline zu diesem Zeitpunkt nicht mehr produzieren würde.
Dann wurde der Kontakt zum Verkäufer immer weniger... und bis heute fahren wir mit einer defekten Aufbautür durch die Gegend. Nach meinem Rechtsempfinden, ist mein erster Kontaktpartner immer der Vertragspartner, also der Verkäufer (Wohnmobilvermieter)
Wie komme ich denn jetzt noch zu einem mangelfreien Wohnmobil? Bei Giottiline gibts wohl keine Ersatzteile mehr für mein Wohnmobil. Soll ich dem Verkäufer jetzt nach einem 3/4 Jahr noch eine letzte Frist setzen (z.B. 4 Wochen?). Was soll passieren, wenn auch er nichts mehr erreichen kann?

Liebe

Martin

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 16 Feb 2015 00:33:58

Hallo,

mein Tip: Nimm dir schnell einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt. Alle Ratschläge der Halbjuristen könnten nicht zielführend sein.

thomas56 am 16 Feb 2015 00:48:04

axion03 hat geschrieben: wurde so in den Kaufvertrag geschrieben. Diese wurden bis heute nicht behoben.

mein Tipp, nie ein mangelbehaftetes Womo übernehmen! Spart Anwalt, Geld und Ärger! :D

Anzeige vom Forum


Gogolo am 16 Feb 2015 01:54:40

thomas56 hat geschrieben:mein Tipp, nie ein mangelbehaftetes Womo übernehmen! Spart Anwalt, Geld und Ärger! :D



Das hilft jetzt dem TE herzlich wenig!


Habe die Ehre

Gogolo

Guenni2 am 16 Feb 2015 04:47:07

Kannst zur Verbraucherberatung gehen. Die beschäftigen Anwälte, die sich mit Verbraucherrecht auskennen. Gegen kleines Entgeld formulieren diese ein Schreiben
mit der entsprechenden Fristsetzung. Sollte das nicht fruchten übernimmt genau dieser Anwalt auch Deine Rechtvertretung und Du bist auf der sicheren Seite, einen Fachanwalt zu beauftragen.

Günter

Gast am 16 Feb 2015 07:40:19

Wie oben schon empfohlen, sprich mit einem fachkundigen Anwalt,
Adressen dazu findest Du in den einschlägigen Fachzeitschriften für Reisemobilisten.
Der setzt Deinem Händler/Verkäufer, das ist tatsächlich Dein
Ansprechpartner, einen Termin zur Reparatur der Tür.
Wenn der Händler keine neue Tür besorgen will oder kann,
hier gibt es passende Türen für fast alle Reisemobile: --> Link

rinto am 16 Feb 2015 09:13:16

thomas56 hat geschrieben:mein Tipp, nie ein mangelbehaftetes Womo übernehmen! Spart Anwalt, Geld und Ärger! :D


Das kommt ja wohl darauf an, ob die Mängel aufgelistet wurden, weil der Verkäufer sich verpflichtet hat, diese noch zu beseitigen oder weil sie aufgelistet wurden, da diese dem Käufer bekannt sind und beim Kaufpreis entsprechend mindernd berücksichtigt wurden (ohne Beseitigungsverpfichtung durch den Verkäufer ).

koschi1304 am 16 Feb 2015 12:00:44

Hallo
Ich würde erstmal bei Uwe Gante auf die Website gehen und die Mängel anmelden.
Er hat dafür eigens ein Formular auf seiner Seite .
Zusätzlich das ganze schriftlich mit Einschreiben und Rückschein.
Somit hast Du ersmal die Fristen eingehalten.
Wenn Du nicht zuweit wegwohnst ,einfach mal zu Uwe Gante nach Niederelsungen fahren und das persönliche Gespräch suchen.
Auf den letzten Messen war er ja wieder Present mit Giottiline.Ich weiss nicht genau ,aber irgend ein Hersteller hat
Giottiline übernommen.


koschi1304

Bergbewohner1 am 17 Feb 2015 18:12:01

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist der Vermieter nicht Gante, sondern der Händler der dem Vermieter das Fahrzeug verkauft hat. Wenn dies so ist, gehts Gante nichts an, sondern dem Verkäufer. Ansonsten ist mit Festschreibung des Mangels, dieser bis zur Beseitigung gehemmt, ob und wann die Hemmung verjährt, entzieht sich meiner Kenntnis.

buccaneer am 17 Feb 2015 18:39:55

moin Werner,
ist dein letzter Satz Paragraphenfachsprache?
sorry, das habe ich nicht verstanden ... schreibe dieses allerdings ohne Hemmungen

Bergbewohner1 am 18 Feb 2015 19:05:38

buccaneer hat geschrieben:moin Werner,
ist dein letzter Satz Paragraphenfachsprache?
sorry, das habe ich nicht verstanden ... schreibe dieses allerdings ohne Hemmungen

Wenn ein Mangel anerkannt wurde, dann ist er gehemmt, bis zur Behebung, nennt man so.

sujokain am 18 Feb 2015 19:41:37

Nein, bitte geh zu einem Anwalt, wie schon geraten wurde. Lest mal § 203ffBGB, dazu --> Link.

rinto am 19 Feb 2015 09:09:38

Bitte nicht verwechseln:

Das BGB unterscheidet zwischen Hemmung und Unterbrechung.

Hemmung, z.B, bei § 203 BGB; die Verjährung ist gehemmt, d.h. sie läuft nicht weiter, wenn die Parteien z.B. in Vergleichsverhandlungen sind. Erst wenn die Verhandlungen gescheitert sind, läuft die Verjährung weiter. Die Verjährungsfrist erlängert sich also um den Lauf der Hemmung.

Unterbrechung: z.B. bei einem Anerkenntnis nach § 212 BGB: In diesem Fall beginnt die gesamte (ursprüngliche) Verjährungsfrist neu und in voller Höhe erneut zu laufen.

axion03 am 07 Jun 2015 16:31:13

Erst einmal ein herzliches Dankeschön an alle, für ihre Ratschläge.

Jetzt ist ja schon einige Zeit ins Land gegangen und ich möchte zumindest den aktuellen Zwischenstand berichten. Zunächst einmal habe ich ein Einschreiben mit Rückschein aufgesetzt un dieses an meinen Verkäufer geschickt. Gleichzeitig habe ich nochmal telefonisch mit ihm Kontakt aufgenommen und ihm Berichtet dass ich immer noch erwarte, dass die Mängel behoben werden und er sich bitte zeitnah um die Behebung kümmern soll (er hatte dies in der Tat nicht mehr weiterverfolgt).
Daraufhin hat er nochmal mit Gante Kontakt aufgenommen.
Er wird jetzt gegenüber Gante die Mängelbeseitigung einfordern und ggf. auch anwaltlich vorgehen.

Die Frist gilt als gehemmt.

Bergbewohner1 am 08 Jun 2015 19:10:01

Wenn du vom Verkäufer nichts schriftlich hast, dann kannst du diese Aussage knicken :!:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Wie geht das kurzfristig mit der Go Box ?
Überholverbot für > 3,5 t - < 7,5 t bald aufgehoben ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt