Wir haben im letzten Jahr (April 2014) von einer Wohnmobilvermietung unseren Giottiline WIndy 66 gekauft. Wir hatten Gelegenheit das Womo vor dem Kauf ausgiebig zu testen, so dass wir beim Kaufvertrag die Mängel in Detail auflisten konnten. Ein Teil der Mängel wurde bis zur Übergabe beseitigt (z.B. undichter Stoßdämpfer). Andere Mängel, wie z.B. die defekte Aufbautür und ein gebrochenes Kunstoffteil im Übergang am Boden des Fahrerhaus zum Aufbau sollten später vom Hersteller/Händler (Uwe Gante) im Rahmen der noch bestehenden Fahrzeuggarantie (bis Juni 2014) repariert werden --> wurde so in den Kaufvertrag geschrieben. Diese wurden bis heute nicht behoben.
Am Anfang hat sich der Verkäufer (Besitzer der Wohnmobilvermietung) noch darum gekümmert, bei Gante die Ersatzteile anzufordern und die Reparatur einzufordern. Er wurde aber immer wieder vertröstet. Auch als ich mich telefonisch bei Gante gemeldet hatte, wurde mir mitgeteilt, dass sich die Beschaffung der Ersatzteile als schwierig herausstellt, da Giottiline zu diesem Zeitpunkt nicht mehr produzieren würde.
Dann wurde der Kontakt zum Verkäufer immer weniger... und bis heute fahren wir mit einer defekten Aufbautür durch die Gegend. Nach meinem Rechtsempfinden, ist mein erster Kontaktpartner immer der Vertragspartner, also der Verkäufer (Wohnmobilvermieter)
Wie komme ich denn jetzt noch zu einem mangelfreien Wohnmobil? Bei Giottiline gibts wohl keine Ersatzteile mehr für mein Wohnmobil. Soll ich dem Verkäufer jetzt nach einem 3/4 Jahr noch eine letzte Frist setzen (z.B. 4 Wochen?). Was soll passieren, wenn auch er nichts mehr erreichen kann?
Liebe
Martin

