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Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit


Administrator am 24 Sep 2009 13:21:05

Standlicht am Tage

Im Jahr 2008 wurde ich bei einer Verkehrskontrolle angehalten, da ich Standlicht eingeschaltet hatte.
Eine Diskussion mit den Beamtinnen verlief ergebnislos, also habe ich erstmal das Verwarngeld bezahlt.
Anschließend habe ich mich an das Polizeipräsidium gewandt, die Sache dargelegt und um Klärung gebeten.
Der Polizeipräsident konnte meiner Rechtsauffassung nicht folgen und hat meinen Einspruch zurückgewiesen.
Daraufhin habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben und nachfolgende Stellungnahme erhalten:

Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Peuschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Mit freundlichen n
Im Auftrag


Auf Grund dieser Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums habe Klage beim Amtsgericht
gegen die Ordnungswidrigkeitenanzeige eingereicht, der ergangene Beschluß ist hier zu
sehen:



Mein Vorgehen mag ja - insbesondere in Hinblick auf die Höhe des Ordnungsgeldes - kleinlich erscheinen,
aber zum einen ist dies für mich eine Sache des Prinzips, ich habe nichts falsch gemacht, also zahle
ich dafür auch keine Strafe - auch wenn es "nur" 10 Euro sind. Zum Anderen hat mich aber ein ganz anderer
Punkt bewogen, der Sache auf den Grund zu gehen: Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde - aber es gibt massenhaft
im Internet Postings in Rechts- und Verkehrsforen, in denen User schildern, dass sie für die Benutzung
des Standlichtes ein Verwarngeld zahlen mußten. All jenen, die zukünftig nach dieser Problematik im Netz
suchen, kann ich hiermit ein gerichtliches Dokument zur Hand geben, mit welchem sie einen Einspruch
begründen können.

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Knuffel am 24 Sep 2009 13:36:17

Kleinlich vielleicht, aber es war ja gerechtfertigt. Wenn man das mit allen machen würde, würd der Staat ne ganze Menge verdienen :wink:
Gab es früher nicht auch noch einen Unterscheidung ob man Standlicht, nur auf einer, oder auf beiden Seiten hat?

Was mich persönlich am meisten daran ärgert ist die Kostenentscheidung.
Die Kosten ..... trägt das Land Sachsen Anhalt

Warum muss immer der Steuerzahler dafür aufkommen wenn Beamte, Polizisten o.ä. pennen oder die eigenen Gesetze usw. nicht kennen. Unsereiner müßte selber dafür gerade stehen, aber die können soviel Mist machen wie sie wollen und kommen auch so davon. Meiner Meinung nach müßten doch solche Leute die den Fehler gemacht haben, auch für die Kosten gerade stehen. Aber das ist nun mal so und auch einen ganz andere Sache.

Auf jeden Fall gehört das AZ Deines Urteils nu mit zum Reisegepäck :D

trebla am 24 Sep 2009 13:36:44

Das Beste ist, glaube ich, wenn man am Tage beim Standlichtfahren bestraft werden soll, einfach sofort das Bußgeld zahlen und dann Klage einreichen.

Meckert man dann nämlich zuviel, kann es seitens der Beamten zu Transanierungen in Form von: Verbandskasten zeigen u. aufmachen, Prüfnummer des Warndreiecks .............usw., usw. kommen.

trebla

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joekel am 24 Sep 2009 13:39:37

Hallo, ich finde deine Aktion sehr gut ! Respekt , denn vor Gericht und auf hoher See......bekanntlich ist da immer ein Kostenrisiko.

Aber ich Frage mich, hat die Polizei in Sachsen nichts bessers zu tun ?
Ich finde im Strassenverkehr ergeben sich ständig Delikte mit erheblichen Risiko für Leib und Leben, da brauchst es auf der Autobahn keine 2 Minuten, aber vermeindlich böse Standlichtfahrer werden belangt .....ohne Worte....

mfg

Hotte

psbu am 24 Sep 2009 13:40:36

Hallo,

aufgrund der Tatsachen und den Gegebenheiten ist das
Urteil so auch ok.
Aber, viele fahren ja auch bei bestehender Beleuchtungspflicht
mit Standlicht und meinen, das sei ausreichend.
Dafür halte ich eine Strafe von 10€ für viel zu
gering.
Leider gibt es wohl keine Statitik über Unfälle,
die wegen mangelnder Beleuchtung gerade in der Dämmerung
oder bei Regen passieren.

Eine Frage noch: Warum Standlicht beim Fahren?


Paul

lwk am 24 Sep 2009 16:08:47

@ Dirk
vor einem Mann mit Rückgrat und Selbstvertrauen ziehe ich immer den Hut.

Gast am 24 Sep 2009 16:17:49

oft Erscheinen einem solche kleinen Strafen Ungerecht und man bezahlt sie ... oft nur um auch Ärger aus dem Weg zu gehen ... so machen sie etliche €uros :D .. Gut wenn dann jemand wie Dirk die Zeit und den Mut hat sich dagegen zu wehren ...
Ich wäre von der Garde : bezahlen und ärgern ... aber wie man sieht gehts auch anders ...

WomoKindi am 24 Sep 2009 16:18:19

Finde ich auch gut,
wenn man jetzt noch durchsetzen könnte das korrekt verbaute Nebelscheinwerfer die selbe Funktion wie von Tagfahrlicht Leuchten erfüllen könnten und auch so genutzt werden dürften, würde ich mich persönlich noch mehr freuen.
Das geht aber wohl nach den derzeitigen Vorschriften auf diesem Wege leider nicht.

macagi am 24 Sep 2009 19:12:01

Hmmm, interessant finde ich deine Vorgehensweise, Dirk.

Erst bezahlt, dann nachgefragt, dann erst geklagt....

Viele hätten nicht bezahlt und es wäre dann zu einem Verfahren gekommen - wäre dann nicht das Land in Beweispflicht gestanden?

Administrator am 24 Sep 2009 19:46:08

Das ist korrekt - allerdings kenne ich die STVO nicht auswendig, ich war also am Tage der Verkehrskontrolle selbst nicht 100% sicher, ob ich Recht habe. Zu dem Zeitpunkt hatte ich nur das bloße Rechtsempfinden, dass das nicht richtig sein kann. Gewußt habe ich es nicht. Selbstverständlich hätte ich trotzdem die Zahlung verweigern können - allerdings wäre es dann zum Erlaß eines Bußgeldbescheides gekommen........und für den Fall, dass ich mich irre, hätte ich wesentlich mehr Kosten gehabt.

kirsche.ndh am 24 Sep 2009 21:41:07

Wenn ich den ersten Thed richtg gelesen habe, hat eine Polizistin den Bußgeldbescheid ausgestellt.
Habe bis jetzt immer feststellen müssen wenn Kontrollen waren, daß Polizistinnen immer wesentlich härter durchgreifen als die männlichen Kollegen.
( Verhältnismäßigkeit beachten !!!!! überhaupt jemanden anzuhalten wegen soetwas )
Irgendwie muß man ja sich beweisen und zeigen was man so drauf hat.

Womofroeschi am 25 Sep 2009 07:47:09

Haalo,
Hiermit wäre endlich die jahrzehntelange Diskussion über das Fahren mit Standlicht erledigt.
Wie Dirk schon sagte,ging es hier ums Prinziep und nicht darum,daß eine Polizeibeamtin verkehrt und aus Unwissenheit gehandelt hat.
Dies ist doch das beste Beispiel dafür,daß hier jahrzehnte lang falsch entschieden wurde.
Und das Thema Gestze usw. Diese macht nicht die Polizei sondern sie handelt nur dementsprechend bzw. versucht sie durch zu setzen sonst gäbe es ja Chaos. Und das mit dem Bezahlen,wenn Polizeibeamte etwas falsch machen, na ja, war wohl ein Witz.
:razz:


beste
Harald

psbu am 25 Sep 2009 08:28:25

Gut das in diesem Fall die Gesetzeslage relativ eindeutig
ist. Warum ein Polizeipräsident das nicht erkannt hat, ist
mir völlig unverständlich.
Ich wollte 2008 auch mal wegen einer Kleinigkeit
klagen, mir wurde von allen Seiten (Rechtsanwalt, Richter, Polizist)
davon abgeraten. Ich wurde von der Polizei angehalten, weil
sie von hinten angeblich erkannt haben, das ich nicht
angeschnallt war. Ich war angeschnallt, aber gegen die
Aussagen von 2 Polizisten hat man keine Chance.


Paul

Alpencamper am 25 Sep 2009 09:52:26

Hallo,

ist zwar eine andere Geschichte aber im nachhinein ärgere ich mich schon das ich nicht zum Anwalt gelaufen bin.

Ein Bekannter von mir fuhr mit meinem PKW. Bei einer Kontrolle wurde er angehalten und sollte die Papiere vorlegen. Fahrzeugschein und Führerschein legte er dem Beamten vor. Nun wollten dieser aber auch die ASU-Bescheinigung sehen. Diese Bescheinigung konnte mein Bekannter nicht vorlegen und bekam dafür ein Busgeld von 20,-euro. Also bezahlte er und rief mich danach an. Nachdem ich ihn etwas beruhigt hatte, erklärte ich ihm, dass mein Auto gerade mal ein Jahr alt ist und es deshalb noch gar keine ASU-Bescheinigung gibt. Die erste würde man bei einem Neuwagen nach drei Jahren bekommen.

Nun zog er los zum Polizeirevier und erklärte dort nochmals den Fall. Man erklärte ihm, man könne da jetzt nichts mehr machen da er ja das Busgeld bezahlt und somit das Busgeld auch akzeptiert hat.

Ich will nicht wissen wie oft unrechtmäßig abkassiert wird (doch eigentlich will ich das doch wissen). :roll:

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