Im Jahr 2008 wurde ich bei einer Verkehrskontrolle angehalten, da ich Standlicht eingeschaltet hatte.
Eine Diskussion mit den Beamtinnen verlief ergebnislos, also habe ich erstmal das Verwarngeld bezahlt.
Anschließend habe ich mich an das Polizeipräsidium gewandt, die Sache dargelegt und um Klärung gebeten.
Der Polizeipräsident konnte meiner Rechtsauffassung nicht folgen und hat meinen Einspruch zurückgewiesen.
Daraufhin habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben und nachfolgende Stellungnahme erhalten:
Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Peuschel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.
Mit freundlichen n
Im Auftrag
Auf Grund dieser Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums habe Klage beim Amtsgericht
gegen die Ordnungswidrigkeitenanzeige eingereicht, der ergangene Beschluß ist hier zu
sehen:

Mein Vorgehen mag ja - insbesondere in Hinblick auf die Höhe des Ordnungsgeldes - kleinlich erscheinen,
aber zum einen ist dies für mich eine Sache des Prinzips, ich habe nichts falsch gemacht, also zahle
ich dafür auch keine Strafe - auch wenn es "nur" 10 Euro sind. Zum Anderen hat mich aber ein ganz anderer
Punkt bewogen, der Sache auf den Grund zu gehen: Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde - aber es gibt massenhaft
im Internet Postings in Rechts- und Verkehrsforen, in denen User schildern, dass sie für die Benutzung
des Standlichtes ein Verwarngeld zahlen mußten. All jenen, die zukünftig nach dieser Problematik im Netz
suchen, kann ich hiermit ein gerichtliches Dokument zur Hand geben, mit welchem sie einen Einspruch
begründen können.

