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Beschilderung Dachüberstand


huetro am 31 Aug 2009 05:26:32

Nun hat es mich, bzw. meinen Zossen also doch erwischt.
Zum Verlassen des Campingplatzes gab es 2 Möglichkeiten. Ich nutzte die kürzere Variante am Waschhaus vorbei und blieb mit meiner Reling am Dachüberstand hängen. Mir hat es die kompletten verschraubten Dachaufbauten abgerissen. Der Schaden am Dach des Hauses ist minimal.

Meine Frage:
Muss die ca. 2,90m hohe (tiefe :roll: ) Dachhöhe des Waschhauses an einem beschilderten AUSWEG gekennzeichnet sein?

Fotos stelle ich heute im Laufe des Tages rein.

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spleiss53 am 31 Aug 2009 07:18:44

huetro hat geschrieben:............. Fotos stelle ich heute im Laufe des Tages rein.

..... tu das - dann ist es objektiver was zu sagen - schreiben.

huetro am 31 Aug 2009 08:57:31

Hier die Fotos!
Ich bin auf eure Meinung sehr gespannt.

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Lancelot am 31 Aug 2009 09:06:02

huetro hat geschrieben:Meine Frage:
Muss die ca. 2,90m hohe (tiefe :roll: ) Dachhöhe des Waschhauses an einem beschilderten AUSWEG gekennzeichnet sein?


Glaub ich NICHT :(

Du warst auf einem Privatgelände (Campingplatz), auf dem die STVZO nicht gültig ist, der Betreiber kann seine Schilder so aufstellen, wie er will...

Nicht aufgepaßt, den Schaden selbst bezahlen ... leider :(

viking92 am 31 Aug 2009 09:20:23

huetro hat geschrieben:Meine Frage:
Muss die ca. 2,90m hohe (tiefe :roll: ) Dachhöhe des Waschhauses an einem beschilderten AUSWEG gekennzeichnet sein?


So ärgerlich es auch ist (mein Mitgefühl), rein rechtlich besteht da wohl keine Pflicht zu.


Gast am 31 Aug 2009 09:51:54

Lancelot hat geschrieben:Du warst auf einem Privatgelände (Campingplatz), auf dem die STVZO nicht gültig ist, der Betreiber kann seine Schilder so aufstellen, wie er will...

SO eindeutig ist das meiner Meinung nach nicht. Wenn "öffentlicher Verkehr", wie z.B. auf einer Privatstr., statt findet, gilt in Österreich auch da die STVO.
Feststellen lässt sich das in diesem Fall vermutlich nur durch ein jahrelanges Zivilgerichts-Verfahren von dem ich aber abraten würde, oder es hat jemand sehr gute Nerven, Freude an Gerichten, Anwälten und Sachverständigen und eine gute Rechtsschutzversicherung. :wink:

huetro am 31 Aug 2009 10:10:31

Den Schaden des Hauses schätze ich so auf 150€.
Melde ich das der priv.Haftpflicht?
KFZ-Haftpflicht würde mich ja gleich hochstufen, da würde sich eher das Bezahlen aus eigener Tasche anbieten.

warzup am 31 Aug 2009 10:22:05

Hast Du eine Camping-Card-International, damit könntest Du diesen Schaden regulieren.
Ob die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, wage ich zu bezweifeln, aber der Versuch ist ja nicht strafbar.

Lancelot am 31 Aug 2009 10:24:15

Rider hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Du warst auf einem Privatgelände (Campingplatz), auf dem die STVZO nicht gültig ist, der Betreiber kann seine Schilder so aufstellen, wie er will...

SO eindeutig ist das meiner Meinung nach nicht. Wenn "öffentlicher Verkehr", wie z.B. auf einer Privatstr., statt findet, gilt in Österreich auch da die STVO.


Hi Armin,

weiß nicht wie´s in AU ist, aber in D gilt:

"Nicht-öffentlicher Verkehrsraum" (und damit keine STVZO-Gültigkeit) liegt dann vor, wenn die Fläche nur von einem beschränktem Personenkreis benützt werden kann UND der Betreiber dies auch durch geeignete Hinweise (Zaun, Schilder, Tor) zum deutlichen Ausdruck bringt ... DAS wird auf einem CP ja wohl der Fall sein.


Bei einer Privatstraße fehlen ja diese "geeigneten Hinweise" ... schrecklich dieses Amtsdeutsch :)

wolfherm am 31 Aug 2009 10:27:11

Halo,

mein Beileid. Die private Haftpflicht kommt dafür nicht auf, da der Schaden ja mit dem Fahrzeug verursacht wurde, für das eine eigene Haftpflicht besteht. Würde den Schaden selbst bezahlen und ggf. der Haftpflicht nachmelden, wenn in nächster Zeit ein größerer anderer Schaden noch dazu käme.

LG Wolfgang

PS: Bei so engen Durchfahrten fahre ich nur noch mit Einweiser. Bin selbst mal knapp an einer Kollision vorbei gekommen. Das prägt. :D

Lancelot am 31 Aug 2009 10:27:46

warzup hat geschrieben:Ob die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, wage ich zu bezweifeln, aber der Versuch ist ja nicht strafbar.


Strafbar nicht, aber vergeblich ... :(

Wenn ein Schaden mit einem Kfz verursacht wurde, ist nicht die Privathaftpflicht, sondern generell die Kfz-Versicherung maßgebend.

Poldi am 31 Aug 2009 10:40:57

Dumm gelaufen, kann man da nur sagen. Ich glaube auch nicht, das da etwas zu machen ist, zumal da ja nicht zwingend gefahren werden musste. Was den Schaden an dem Gebäude betrifft, würde ich mich aber stur stellen.

Poldi

Flatus am 31 Aug 2009 10:52:27

Grüezi

Ich als Ausswärtiger staune immer wieder über euch. Wenn ich mit meinem Auto mit einem Haus kollidiere, ist doch nicht das Haus schuld!!! Ausser das Haus ist unvermittelt auf die Fahrbahn gelaufen...
:evil:

Pelzerli


.

warzup am 31 Aug 2009 11:18:26

Hallo elzerli,

wer stellt denn hier die Schuldfrage?
Es ging um öffentlicher Strassenverkehr oder nicht und wie der Schaden am einfachsten reguliert wird.

Flatus am 31 Aug 2009 11:34:10

warzup hat geschrieben:Hallo elzerli,

wer stellt denn hier die Schuldfrage?
Es ging um öffentlicher Strassenverkehr oder nicht und wie der Schaden am einfachsten reguliert wird.
Natürlich - wer Schuld hat muss zahlen... :D

Pelzerli


.

Gast am 31 Aug 2009 11:52:59

huetro hat geschrieben:Melde ich das der priv.Haftpflicht?

vergiss es

die private Haftpflicht ist ab dem Moment der "Nutzung" des Kfz aus der Pflicht. Die "Nutzung" beginnt in dem Moment wo Du auf die Fernbedienung für die Türverriegelung drückst

Die Rechtsprechung sorgt dafür daß vorrangig die Kfz-Haftpflicht in Anspruch genommen wird, weil (da Pflicht) jeder eine hat. Privathaftpficht ist freiwillig, dient somit dem "Opferschutz"

ein krasses Beispiel: Wenn Du im Winter Dein Auto auf der Straße wäschst, die Pfütze über Nacht gefriert und der Zeitungsausträger sich beim Überqueren der Straße das Bein bricht, ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht, denn der Unfall ist auf die Nutzung (Waschen) des Kfz zurückzuführen

was den Schaden an deinem Womo angeht läßt sich aus der StVO nirgendwo ableiten daß eine Pflicht für eine Beschilderung zur Verhinderung Deines Problems besteht, siehe --> Link

es ist eher zu erwarten, daß allein schon wegen §1 und §39 der Campingplatz aus der Haftung ist

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 39 Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

grüße klaus

psbu am 31 Aug 2009 11:55:27

Hallo,

in D gilt doch auf vielen, öffentlich zugänglichen Privat Parkplätzen
(siehe Supermärkte etc.) auch die STVO. Dieses ist ja auch
oft mit dem entspr. Schild gekennzeichnet.
Warum soll das nicht auch auf CP gelten.
Ich versteh auch nicht, warum der Betreiber dort kein
Schild mit der Durchfahrtshöhe anbringt. Für die Fahrtrichtung
tut er ja auch.


Paul

wolfherm am 31 Aug 2009 12:00:46

psbu hat geschrieben:Hallo,

in D gilt doch auf vielen, öffentlich zugänglichen Privat Parkplätzen
(siehe Supermärkte etc.) auch die STVO. Dieses ist ja auch
oft mit dem entspr. Schild gekennzeichnet.
Warum soll das nicht auch auf CP gelten.
Ich versteh auch nicht, warum der Betreiber dort kein
Schild mit der Durchfahrtshöhe anbringt. Für die Fahrtrichtung
tut er ja auch.


Paul



Ganz einfach: Der Aldi-Parkplatz ist für jeden zugänglich. Der CP nicht.

meitemark am 31 Aug 2009 14:57:26

Hallo Klaus,
meiner Ansicht nach ist um das Haus ein Gehweg,
der durch die Betonplatten gut zu sehen ist. Da auf
einem Gehweg das fahren nicht erlaubt ist, braucht
auch kein Schild angebracht werden.

huetro am 05 Sep 2009 14:22:53

Ich glaube es wurde alles gesagt!
Der CP ist ein priv.,nicht öffentl. zugänglicher Platz und der Besitzer des Platzes darf Schilder aufstellen gleich wie es ihm beliebt!
Ich habe meinen Zossen nun wieder dicht, ein paar Kleinigkeiten mwie Reling und die Dachbox müssen wieder befestigt werden, wobei ich mir Ersteres erstmal selbst bauen muss.
Der Platzbesitzer macht aus dem Schaden des Hauses ein Geheimnis, da blüht mir wohl was.Mein Versicherer ist vorsorglich informiert und der Gutachter steht Gewehr bei Fu?!

Vielen Dank für eure hilfreichen Tips :gut:

canter am 05 Sep 2009 21:05:40

Na ja, so ganz ist denke ich nicht alles gesagt. Die hauptsächlich offene Frage ist ja ob auf dem Gelände die STvO gilt. Auch auf vielen CP`s steht dieses Schild, da sonst weder Rechts vor Links noch eine andere nicht durch Beschilderung kenntlich gemachte Regel gilt.
Sollte die STVO gelten, muss diese auch gewährleistet werden. ALso Durchfahrtshöhe 4m, Durchfahrtbreite 3m,......
Oft erfolgt in diesem Fall eine Teilung des Schadens, da die Beschilderung fehlt, der Fahrer aber besser hätte aufpassen müssen.

Gilt die STVO nicht und der CP Besitzer will ärger machen:
Du schreibst das es zwei EInfahrten gibt und das dieser Durchgang einer davon ist?? Dann sollte sich der CP Besitzer vorsehen, da diese Wege auch als Rettungswege für die Feuerwehr eine lichte höhe von 4m, Durchfahrtbreite 3m aufweisen müssen. Die Regelung gilt zumindest in D für CP`s genau wie für Hotels, Kindergärten,.... das es zwei frei zugängliche Zufahrtswege für die Rettungskräfte geben muss.
Wenn nicht, droht ggf. sogar die Schließung des Platzes.

travelrebell am 06 Sep 2009 10:30:16

@canter, ich sehe es ähnlich wie du, so ganz ist derCP-Betreiber noch nicht raus, wie es in Austria ist ? in D gibt es für Gewerbebetriebe eine Umkehr der Beweislast im Schadenfall, dh. der Unternehmer muß beweisen daß alles getan wurde damit es nicht zu einem Kundenschaden kommen kann...
Hier sollte ein RA konsultiert werden...

huetro am 20 Sep 2009 12:30:35

Nach 4 Wochen hat der CP Besitzer nun endlich einen Kostenvoranschlag von 300(!)€ vorliegen. Wollte er erst noch das Ganze mit mir unter der bHand regeln hat nun sein Bekannter mit eigener Tischlerfirma :roll: den Auftrag erhalten und wird auch sofort loslegen.
Ich habe den Schaden am Freitag erneut begutachtet und entschieden, das Ganze selber zu reparieren (max. 40€ Materialkosten!).
Auf einmal ist der CP Mensch gar nicht mehr so freundlich und drückt auf die Tube, sein Tischler werde morgen sofort mit der Arbeit beginnen, die Rechnung wird prompt verschickt...
Ich werde morgen meine Versicherung mit Fotos versorgen und über den ganzen Sachverhalt aufklären. Natürlich mit der Empfehlung, den Schaden begutachten zu lassen, da die Schadensummen meiner besch.Meinung nach vieeeeeel zu hoch ist und die Beiden Halunken gemeinsame Sache machen.

Mal sehen

Bergbewohner1 am 20 Sep 2009 16:33:38

Da ich ja auch solche Reparaturen durchführe, mache es mal selber, wieviel Zeit Du brauchst, Du wirst dich wundern und stelle dich mal eineige Stunden auf die Treppe, mal sehen was Du dann sagst.
Der Kostenvoranschlag ist OK.

dieter2 am 20 Sep 2009 18:01:35

Waldtroll hat geschrieben:Da ich ja auch solche Reparaturen durchführe, mache es mal selber, wieviel Zeit Du brauchst, Du wirst dich wundern .


Die Zeit spielt doch beim selber reparieren keine Rolle,kostet ihn doch nichts.

Dieter

Bergbewohner1 am 20 Sep 2009 20:02:37

dieter2 hat geschrieben:
Waldtroll hat geschrieben:Da ich ja auch solche Reparaturen durchführe, mache es mal selber, wieviel Zeit Du brauchst, Du wirst dich wundern .


Die Zeit spielt doch beim selber reparieren keine Rolle,kostet ihn doch nichts.

Dieter

Ist schon richtig Dieter, mir ging es aber darum
@da die Schadensummen meiner besch.Meinung nach vieeeeeel zu hoch ist und die Beiden Halunken gemeinsame Sache machen.
wobei schon die Aussage ehrliche Handwerker als Halunken zu beschimpfen und das noch öffentlich, ist schon starker Toback

dieter2 am 20 Sep 2009 20:38:22

Waldtroll hat geschrieben:wobei schon die Aussage ehrliche Handwerker als Halunken zu beschimpfen und das noch öffentlich, ist schon starker Toback


Da hast Du recht,sollte man nicht machen.

Dieter

spleiss53 am 20 Sep 2009 21:23:10

canter hat geschrieben:Na ja, so ganz ist denke ich nicht alles gesagt. Die hauptsächlich offene Frage ist ja ob auf dem Gelände die STvO gilt. Auch auf vielen CP`s steht dieses Schild, da sonst weder Rechts vor Links noch eine andere nicht durch Beschilderung kenntlich gemachte Regel gilt.
Sollte die STVO gelten, muss diese auch gewährleistet werden. ALso Durchfahrtshöhe 4m, Durchfahrtbreite 3m,......
Oft erfolgt in diesem Fall eine Teilung des Schadens, da die Beschilderung fehlt, der Fahrer aber besser hätte aufpassen müssen............

Also: die STvO gilt nur auf der Straße - diese gehört dem deutschen Staat, und darf nicht anderweitig verwendet werden.

In der Sendung "Rasthaus" kam dies vor ca. einem halben Jahr. Wenn also zB auf einem ALDI-Parkplatz ein Unfall passiert, so kann sich keiner der Beteiligten auf die STvO beziehen.

germandude am 20 Sep 2009 21:48:05

nachdem der Dachüberhang relativ klein ist stellt sich die Frage ob er überhaupt gekennzeichnet werden müsste.
Auf alle Fälle kann der Geschädigte darauf bestehn den Schaden von ein em Fachmann reparieren zu lassen. Ob der Kostenvoranschlag zu hoch ist kann wahrscheinlich nur ein Gutachter beurteilen.
Sowas ist immer ärgerlich aber ich denke das kann jedem mal passieren.
Ich könnte mir aber denken das da in Zukunft ein Schild stehn wird.

huetro am 21 Sep 2009 10:57:49

wobei schon die Aussage ehrliche Handwerker als Halunken zu beschimpfen und das noch öffentlich, ist schon starker Toback


Falls du dich persönlich anesprochen fühlst und den Ausdruck `Halunken` derart negativ siehst wird das wohl seinen Grund haben.
Ich selbst bin gelernter Tischler und war 12 Jahre in dem Handwerk unterwegs, daher kenne ich die Arbeit und vor Allem die Preise.

Die beiden kennen sich persönlich, ich wurde 4 Wochen hingehalten und nachdem ich alles vermessen habe geht auf einmal alles ruckzuck. Das erweckt meinen Argwohn und daher Halunken. Natürlich meine ich nicht alle ehrlichen Handwerker, habe auch nicht so geschrieben.

Egal, ich zahls aus eigener Tasche da es ja auch meine Schuld war und Schwamm drüber.
Danke an alle rechtlichen Auskünfte, ich bin nun wieder ein gutes Stück schlauer.

Bergbewohner1 am 21 Sep 2009 20:05:49

spleiss53 hat geschrieben:
canter hat geschrieben:Na ja, so ganz ist denke ich nicht alles gesagt. Die hauptsächlich offene Frage ist ja ob auf dem Gelände die STvO gilt. Auch auf vielen CP`s steht dieses Schild, da sonst weder Rechts vor Links noch eine andere nicht durch Beschilderung kenntlich gemachte Regel gilt.
Sollte die STVO gelten, muss diese auch gewährleistet werden. ALso Durchfahrtshöhe 4m, Durchfahrtbreite 3m,......
Oft erfolgt in diesem Fall eine Teilung des Schadens, da die Beschilderung fehlt, der Fahrer aber besser hätte aufpassen müssen............

Also: die STvO gilt nur auf der Straße - diese gehört dem deutschen Staat, und darf nicht anderweitig verwendet werden.

In der Sendung "Rasthaus" kam dies vor ca. einem halben Jahr. Wenn also zB auf einem ALDI-Parkplatz ein Unfall passiert, so kann sich keiner der Beteiligten auf die STvO beziehen.

Da hast Du hundertprozentig nicht recht, die STVO gilt überall dort, wo Öffentlichkeitsverkehr stattfindet.
Es sei denn es steht geschrieben, hier gilt keine STVO :!:

camperfrank am 21 Sep 2009 22:25:56

Waldtroll hat geschrieben:Du wirst dich wundern und stelle dich mal eineige Stunden auf die Treppe, mal sehen was Du dann sagst.
Der Kostenvoranschlag ist OK.


Treppe:Absturzsicherung, d. h. dreiteiliger Seitenschutz ab einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 m vorsehen; max. Belaghöhe 4,00 m bei Bockgerüsten.
Das alleine auf und abbauen incl. Anfahrt vom Gerüstbauer kostet schon 300....

Ich würde offiziel an die 300 noch ne Null dranhängen, wenn das Dach evtl. noch verzogen ist.


Trotzdem ärgerlich weil das Schild einen ja noch die Richtung angibt,...
aber.............
Schnell die 300 zahlen und Dankbar sein.
Auch Handwerker wollen mal ein neues Mobil fahren...
:oops:

huetro am 21 Sep 2009 23:50:18

Stimmt schon!
Zieht man in Betracht, das der Tischler der kleine Brudedr des Gerüstbauers ist und sich mit ihm eine alte T3 Doka teilt und so ca. 5 Anfahrten a 60€ berechnet sollte ich in der Tat froh über den Preis sein.
Hoffentlich habe ich nicht das Fundament des Hauses beschädigt und der Großcousin des Gerüstbauers (und natürlich des Tischlers!!!) ist zufällig der dorfeigene Bauunternehmer... :lach:

Wie schon geschrieben, ich zahle das Geld und speichere das Ganze im Ordner "Erfahrungen im Leben"

:wink:

camperfrank am 22 Sep 2009 11:11:46

huetro hat geschrieben:Stimmt schon!
Zieht man in Betracht, das der Tischler der kleine Brudedr des Gerüstbauers ist und sich mit ihm eine alte T3 Doka teilt
Hoffentlich habe ich nicht das Fundament des Hauses beschädigt


Auch die möchten gerne einen neuen.
Sicherlich sollte bei einem öffentlichen Gebäude die Standfestigkeit überprüft werden.
8)

Nille am 22 Sep 2009 11:44:22

Desweiteren wäre IMHO vom örtlichen, amtlich vereidigten Bausachverständigen (Architekt, Onkel des Bauunternehmers und Liebhaber der Frau des Gerüstbauer) zu prüfen ob nicht der im Keller des Hauses befindliche Heizöltank in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dieser könnte dann vom örtlichen Heizungsbauunternehmen (GmbH&Co.KG: Geschäftsführer: Der uneheliche Sohn des Campinplatzbetreibers, Komanditsten: Der Bauunternehmer + der betrogene Gerüstbauer und dessen Sohn aus erster Ehe) sicherlich kostengünstig instandgesetzt werden bevor der gesamte Platz noch durch ausgelaufenes Heizöl für Jahre unbenutzbar wird und der Verursacher es gewaltigen Schadens am Gebäude auch noch die vierhundert Dauercamper voll entschädigen muss!

:D :D :D

huetro am 22 Sep 2009 19:21:42

Mann bin ich froh über die 300€ :stumm:

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