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Fahrradträger Demontage und Träger auf AHK 1, 2


MaceBo am 21 Jun 2015 13:58:44

Hallo zusammen,

ich habe an meinen Dethleffs einen 3 er Fahrradträger der wegen der Toilettenkassette hoch an der Rückwand angesetzt ist! Mit normalen Bikes ist das ein heben in Brusthöhe ca 160 cm gerade noch ok aber wir wollen auf e bike umsteigen und dann ist das eben nicht mehr so leicht! Dazu kommt noch das in der Höhe dann ein grenzwertiges Gewicht auf die Rückwand drückt!

Meine Überlegung ist eine Demontage des Fahrradträger und da ich auch ein AHK habe die Anschaffung eines auf AHK gemünzten Fahrradträger!

Wer hat das schonmal mit der Demontage gemacht und wer kann ein Modell für eine AHK empfehlen das nicht gleich einem die Tränendüse entleert?


Marcel

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brainless am 21 Jun 2015 15:02:27

Soweit ich weiß,

gibt es keine Fahrradträger, die auf die AHK eines Wohnmobils montiert werden dürfen,


Volker ;-)

toevtoev am 21 Jun 2015 15:35:17

Volker hat geschrieben

Soweit ich weiß,

gibt es keine Fahrradträger, die auf die AHK eines Wohnmobils montiert werden dürfen


:abgelehnt:?

LG Bernd

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diger am 21 Jun 2015 16:15:39

brainless hat geschrieben:Soweit ich weiß,

gibt es keine Fahrradträger, die auf die AHK eines Wohnmobils montiert werden dürfen,


Volker ;-)



Wie kommst du denn zu dieser Annahme :?:

thomas56 am 21 Jun 2015 18:19:58

weil es PKW-Träger sind und die Lampenabstände bei Wohnmobilen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Pooh335 am 21 Jun 2015 18:47:48

Es gibt schn welche, aber die müssen glaube ich breiter sein. Spezielle wohnmobil Ausführung.

MaceBo am 21 Jun 2015 19:00:20

Nabend,

kann diese Aussage jemand bestätigen, das es keine gibt oder das es Sonderzubehör in diesem Bereich ist!


Marcel

Hecky3 am 21 Jun 2015 19:01:52

Hallo
Habe auch ein Fahradträger für mein Wohnmobil da ich kein Fahrradträger vom Werk aus montiert lassen habe und in meiner Aussenhülle keine Löcher haben wollte und wie schon beschrieben ich mir kein Bruch beim stämmen der E Fahrräder hollen wollte. Der Fahradträger kann man zwar die Leuchten weiter nach aussen verschieben aber aus meiner Sicht nicht Notwendig. Dann müßte ich ja auch ein breiteren Anhänger kaufen weil er ja nicht die gesammte Breite des Wohnmobil hat.
Hecky

Gast am 21 Jun 2015 19:16:08

Hallo zusammen,

ich habe an meinen Dethleffs einen 3 er Fahrradträger der wegen der Toilettenkassette hoch an der Rückwand angesetzt ist! Mit normalen Bikes ist das ein heben in Brusthöhe ca 160 cm gerade noch ok aber wir wollen auf e bike umsteigen und dann ist das eben nicht mehr so leicht!


Dazu kommt noch das in der Höhe dann ein grenzwertiges Gewicht auf die Rückwand drückt!


Wir hatten das gleiche Problem bei unserem Dethleffs.
Deshalb haben wir uns diesen zugelegt: --> Link
Den ab Werk Fahrradträger haben wir eingelagert.
Montage geht ratz fatz.
Weshalb ein AHK Fahrradträger nicht an einem Reisemobil erlaubt sein soll,
erschließt sich mir nicht. Sind wohl unbelegte Forumsparolen, denn die Maße können es nicht sein,
es gibt auch SUV, die genauso breit sind wie ein Reisemobil.

MaceBo am 21 Jun 2015 19:25:48

Danke für eure Infos

Hecky was hasste für einen Träger genommen?


Marcel

deni am 21 Jun 2015 19:41:25

Hallo, ich habe gute Erfahrungen mit LAS 12011 Premium gemacht.
Gibt`s u.a. bei a.....

deni

thomas56 am 21 Jun 2015 21:18:56

Freetec 598 hat geschrieben:Sind wohl unbelegte Forumsparolen, denn die Maße können es nicht sein,
es gibt auch SUV, die genauso breit sind wie ein Reisemobil.


Welcher SUV ist 2,5m breit?

Die Fa. ATERA ist so "dusselig" und baut für jeden PKW speziell, was deiner Meinung nach gar nicht Not tut. :D
z.B. Link zum eBay Artikel

M-Hymer am 21 Jun 2015 21:43:23

Hallo,
kauf dir auf jedenfall einen AHK träger von Thule dann hast du was gutes.
Erlaubt auf jedenfall laß dich nicht Bange machen.

Gast am 21 Jun 2015 21:58:16

Dieser Hummer SUV --> Link
ist schmäler als ein Reisemobil von --> Link
Beide dürfen den gleichen Fahrradträger auf der AHK tragen.

thomas56 am 21 Jun 2015 22:04:02

Freetec 598 hat geschrieben:Dieser Hummer --> Link
ist schmäler als ein Reisemobil von

schön und welcher SUV ist jetzt 2,5m breit?

Gast am 21 Jun 2015 22:08:43

thomas56 hat geschrieben:schön und welcher SUV ist jetzt 2,5m breit?


Gut , dann ist er halt nur 2,20 m breit.
Fakt ist, jeder AHK Fahrradträger mit einer ABE darf sowohl an einem PKW als auch
an einem Reisemobil befestigt werden.
Wo steht das Gegenteil ? :D

thomas56 am 21 Jun 2015 22:11:37

Freetec 598 hat geschrieben:Fakt ist, jeder AHK Fahrradträger mit einer ABE darf sowohl an einem PKW als auch
an einem Reisemobil befestigt werden.

Wo steht das.....in der ABE?

Gast am 21 Jun 2015 22:33:41

thomas56 hat geschrieben:schön und welcher SUV ist jetzt 2,5m breit?


Im SUV ist bei mir alles mindestens 2,5 m breit. :lol:

womo1972 am 21 Jun 2015 22:43:51

Wir sind zwei Jahre lang mit einem stink normalen Thule AHK Fahrradträger an unserem Womo durch die Gegend gefahren und niemand hat sich dafür interessiert.
Im jetzigen Womo sind die Räder in der Garage.

Vg

dewo am 22 Jun 2015 00:52:00

thomas56 hat geschrieben:weil es PKW-Träger sind und die Lampenabstände bei Wohnmobilen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen


Diese Meinung bezieht sich vermutlich auf Paragraf 53 der StVZO. Dort heißt es in Abs. 1 u.a.:

Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.

Ich verstehe das so, dass ein AHK-Träger für mein Mobil ca. 160 cm breit sein müsste. Ich weiß nicht, ob es das gibt, aber mein Träger für den PKW hat nicht mal 120 zu bieten.


Dennis

Gast am 22 Jun 2015 05:53:38

thomas56 hat geschrieben:

Wo steht das.....in der ABE?[/quote]

Hier stehts:

--> Link

Gast am 22 Jun 2015 05:59:57

thomas56"

Wo steht das.....in der ABE?

Hier stehts:

--> Link

So und nun zeige Du mir den Paragraphen,
wo es steht, daß AHK-Fahrradträger am Reisemobil verboten sind !

Renault16 am 22 Jun 2015 08:22:55

Jou , so sind die Menschen....

die einen machen sich in Unterhemd weil es eine Regelung gibt... Paragraf 53 der StVZO....gähn....
Diese Menschen ziehen sich beim Fahrradfahren auch ne Warnweste an und haben nachts noch eine 5000 Lumen LED Lampe zusätzlich montiert.
Außerdem wird ein Umweg von 38 Km gerne in kauf genommen anstatt mit gelber Plakette ca. 150 meter durch ne Umweltzone zu fahren,
und zeigt die Ampel gelb wird eine Vollbremsung hingelegt......

Die anderen montieren sich ein Fahrradträger auf die AHK und sind glücklich....

Es grüßt Patrick aus Freiburg :razz:

mantishrimp am 22 Jun 2015 15:28:09

Hallo,

irgendwo muss es einen Paragraphen dazu geben, nicht einmal die Firma Uebler mag Träger für Womo´s verkaufen --> Link

Ich habe übrigens einen Thule auf der Hängerkupplung und bisher noch keine Problem gehabt.
Ob es erlaubt ist :nixweiss: Soll mir aber auch egal sein, meine Alugastankflasche darf ich auch nicht betanken, das Tempolimit darf ich nicht überschreiten, ich darf nicht tiefer als xxx Meter tauchen usw :D

Gast am 22 Jun 2015 17:12:57

mantishrimp hat geschrieben:Hallo,

irgendwo muss es einen Paragraphen dazu geben, nicht einmal die Firma Uebler mag Träger für Womo´s verkaufen --> Link


.......her damit, Butter bei die Fische :)

dieter2 am 22 Jun 2015 17:20:57

Wer keinen Träger auf die Kupplung schrauben möchte, es gibt noch eine Alternative.

Rechts und links eine Aufnahme an den Rahmen und einen leichten Fahrradträger reinschieben.
Ähnlich einer Motorradbühne.

Dieter

brainless am 22 Jun 2015 20:55:31

dewo hat geschrieben:
Diese Meinung bezieht sich vermutlich auf Paragraf 53 der StVZO. Dort heißt es in Abs. 1 u.a.:

Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.


Vollkommen richtig Dennis, dieser Paragraph ist Basis meines Posts von gestern mittag.
Wer sich dennoch einen nicht genehmigten Träger auf die AHK schrauben will, mag das tun.

Ich verstehe das so, dass ein AHK-Träger für mein Mobil ca. 160 cm breit sein müsste. Ich weiß nicht, ob es das gibt, aber mein Träger für den PKW hat nicht mal 120 zu bieten.

Dennis



Ja, mit 160 cm Breite wirst Du wohl hinkommen.
Ich habe es gemacht, wie dieter2 vorgeschlagen hat: Zusätzlicher Träger in der Rahmenverlängerung der AHK-Halterung eingeschoben und mit Knebel gesichert. Entweder ist die Trägerbühne montiert oder die AHK steht frei für 'nen Anhänger,


Volker ;-)

rudi rüssel am 22 Jun 2015 21:10:59

brainless hat geschrieben:Ja, mit 160 cm Breite wirst Du wohl hinkommen.
Ich habe es gemacht, wie dieter2 vorgeschlagen hat: Zusätzlicher Träger in der Rahmenverlängerung der AHK-Halterung eingeschoben und mit Knebel gesichert. Entweder ist die Trägerbühne montiert oder die AHK steht frei für 'nen Anhänger,


Volker ;-)


Das hört sich sehr gut an, hast Du das selbst gebaut? Ich kann mir das Bildlich nicht genau vorstellen kannst Du ein Bild davon einstellen......

r.r,

brainless am 22 Jun 2015 21:55:44

Nee, Bilder habe ich momentan nicht greifbar.

Gebaut hat das Ding Fa. Ing. Dürrbaum: --> Link
Auf der Startseite das fünfte Bild zeigt den Einschub des Trägers ins Halteprofil, gut erkennbar von der Seite.
Welche Halter (Fahrrad, Roller oder Motorrad) drauf sollen, bestimmst Du.
Die montierte AHK bleibt vollständig erhalten, kann aber natürlich nur genutzt werden, wenn die Trägerbühne abgebaut ist.
Das An- und Abbauen ist einfach machbar, da auch das Gewicht sehr gering ist. Mein Träger ist der Alu Light, der nur 16 kg wiegt.


Bei Dürrbaum wirst Du hervorragend beraten, die Hardware ist erstklassig verarbeitet und die Leute dort, Frau und Herr Dürrbaum sind immer gut drauf.
Meiner Meinung nach eine der wenigen positiven Ausnahmen in der Servicewüste "Reisemobil".

Wenn ich wieder daheim bin, denke ich hoffentlich daran, Bilder hochzuladen,


Volker ;-)

mantishrimp am 22 Jun 2015 22:03:29

Hallo,

den Alu light findest du dort --> Link und auch ich kann die Firma empfehlen, unsere Anhängerkupplung kommt von Dürrbaum.
Sawiko bietet ähnliches an --> Link

brainless am 22 Jun 2015 23:30:10

mantishrimp hat geschrieben:Sawiko bietet ähnliches an --> Link



Ja, stimmt.
Allerdings leider nicht zu den Peisen von Dürrbaum......


Volker ;-)

mantishrimp am 22 Jun 2015 23:37:28

brainless hat geschrieben:
Ja, stimmt.
Allerdings leider nicht zu den Peisen von Dürrbaum......


Volker ;-)


Aber mit Lounge Atmosphäre, wer´s braucht :D
Mir ist auch ein ehrlicher Handwerker mit schmutzigen Händen lieber...

eugi am 24 Jun 2015 13:34:14

Hallo!

Weiter oben kam der eigentlich richtige Hinweis: dann dürfte man keinen dieser 350 oder 500 kg Anhänger anhängen, weil deren Rückleuchten auch viel zu nah beieinander liegen. Aber: Da solche schmalen Hänger die am Fahrzeug befindlichen, original verbauten Rückleuchten im Wesentlichen nicht verdecken, besteht keine Gefahr, dass die tatsächliche Breite des Zugfahrzeugs nicht mehr korrekt eingeschätzt werden kann.

Dasselbe gilt sinngemäß für die Fahrradträger: Wenn ein solcher Träger, egal ob mit oder ohne montierte Fahrräder, die Rückleuchten des Fahrzeugs (in unserem Fall: des Womos) im Wesentlichen verdeckt, nur dann müssen die Rückleuchten des Trägers der 400 mm - Regel entsprechen. Dieses zu überprüfen sollte jeder selbst in der Lage sein.

Unsere Pedelecs sind jedenfalls nicht 230 cm breit, denn wenn ich mit Anhänger unterwegs bin und sie deshalb in der Heckgarage transportiere, gehen die Türen auf beiden Seiten noch problemlos zu.

Übrigens: wir nutzen seit 1,5 Jahren einen Uebler - Träger, sowohl am PKW als auch am Womo. Problemlos und ohne Beanstandung.

VG

Eugen

Nille am 24 Jun 2015 14:03:13

eugi hat geschrieben:Hallo!

Dasselbe gilt sinngemäß für die Fahrradträger: Wenn ein solcher Träger, egal ob mit oder ohne montierte Fahrräder, die Rückleuchten des Fahrzeugs (in unserem Fall: des Womos) im Wesentlichen verdeckt, nur dann müssen die Rückleuchten des Trägers der 400 mm - Regel entsprechen.

VG

Eugen


Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach meinem Kenntnisstand muss jeweils die letzte Beleuchtung des Fzg. der StVO entsprechenden. Egal ob etwas verdeckt oder nicht ist egal. Ein Anhänger ist ein eigenständiges Fzg. daher ist für dessen Beleuchtung die B
reite des Anhänger maßgeblich und nicht die Breite des Zugfzg.

MyBalou am 24 Jun 2015 22:12:51

ich kann den Eufab Bike Four empfehlen. 150cm breit. 70cm tief. massive Halterung für 4Räder, also nicht solche dünne Rundstabhaltung, die nur am wackeln ist und man Angst haben muss, dass ewas abbricht.

ich transportiere darauf auch einen grossen Bollerwagen mit immerhin 50kg Eigengewicht.

brainless am 25 Jun 2015 11:02:23

eugi hat geschrieben:Da solche schmalen Hänger die am Fahrzeug befindlichen, original verbauten Rückleuchten im Wesentlichen nicht verdecken, besteht keine Gefahr, dass die tatsächliche Breite des Zugfahrzeugs nicht mehr korrekt eingeschätzt werden kann.


Komplett falsch:
Zugfahrzeug und Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge, für die jeweils die individuellen Maße gelten.

Dasselbe gilt sinngemäß für die Fahrradträger: Wenn ein solcher Träger, egal ob mit oder ohne montierte Fahrräder, die Rückleuchten des Fahrzeugs (in unserem Fall: des Womos) im Wesentlichen verdeckt, nur dann müssen die Rückleuchten des Trägers der 400 mm - Regel entsprechen. Dieses zu überprüfen sollte jeder selbst in der Lage sein.



Genauso komplett falsch.
Ich empfehle, die StVZO zu studieren, bevor solch gefährlicher Unsinn hier verbreitet wird,


Volker :roll:

eugi am 25 Jun 2015 14:10:20

Hallo!

Es ist schon interessant, welchen Ton sich hier manche herausnehmen. Wohl versteckt hinter einem anonymen Nickname kann man so etwas wie Objektivität gut hinter sich lassen. Sei's drum.

Wer bei diesem Thema unsicher ist, kann sich recht einfach helfen lassen: er sucht eine Polizeidienststelle auf und schildert das Problem. Die Antworten dort sind sicher kompetenter als manches, was hier dazu geschrieben wurde.

Ein Freund (PHK) und mein Sohn (POK) jedenfalls sehen bei AHK-Fahrradträgern, die an Wohnmobilen benutzt werden, in keiner Form "gefährlichen Unsinn". Warum auch? Ein Fahrradtransport auf der AHK, wo bei manchen PKW's die Räder sogar seitlich überstehen, würde niemand beanstanden, vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt (und die Lichtleiste des Trägers ist ordnungsgemäß angebracht und funktioniert). Weshalb in aller Welt sollte ein gleichartiger Transport auf der AHK eines Womos verboten oder gefährlich sein?

Der oben schon erwähnte Hauptkommissar meinte sogar, wenn ein Trägerfahrzeug so breit ist oder die Heckleuchten (und das Kennzeichen) so angebracht sind, dass keinerlei Verdeckung durch das nach hinten überstehende Transportgut gegeben ist (und wenn der eine Meter Überstand nicht überschritten wird), dann könnte man sich rein rechtlich die zusätzliche Lichtleiste des Träger sparen. Doch das würde er nicht empfehlen, denn die zusätzlichen Leuchten stellen einen Sicherheitsgewinn dar.

Mache jeder das daraus, was er meint.

VG

Eugen

Gast am 25 Jun 2015 14:51:04

Danke Eugen für die Richtigstellung.
Ansonsten kann ich Dir nur beipflichten.
Es gibt halt wie überall Fachleute und solche, die von sich behaupten es zu sein
und dabei Gott und die Welt verunsichern.
Nach dem Motto, wenn ich nur richtig auf den Putz haue,
laut genug "schreie", dann werden sich bestimmt einige User finden,
die sich verunsichern lassen und dann darauf rein fallen.
Wäre ein TÜV zugelassener mit ABE, TÜV und CE Zeichen versehener AHK Fahrradträger
gefährlicher Unsinn, würde er umgehend vom Markt genommen.
Schließlich kann der Hersteller bestimmen, wo er verwendet werden darf
und wo nicht.
Ich habe noch keinen Fahrradträger gesehen, der auf AHK von Reisemobilen
verboten ist.
Tja und der AHK und dem Fahrradträger darauf ist es egal, ob sie an einem PKW
oder an einem Reisemobil montiert sind. :D
Aber das hatte ich ja alles schon hier geschrieben: --> Link

brainless am 25 Jun 2015 14:55:51

Hallo!

Es ist schon interessant, mit welcher Hartnäckigkeit hier Einige versuchen, ihr Falschwissen durch weiteres Falschwissen von z.B. unwissenden Polizisten zu untermauern.

Meine Empfehlung:
Fragt nicht Leute, die es selbst nicht wissen, sondern die, die durch Herstellung und den Verkauf von Fahrradträgern ihr Geld verdienen.
So habe ich es eben bei der Fa.Uebler getan. Dort wurde mir bestätigt, daß deren Fahrradträger nicht am Wohnmobil genehmigt sind, wenn der Abstand zwischen äußerstem Rand der Trägerbeleuchtung und dem Fahrzeugumriß mehr als 400 mm beträgt.
Ob die Fahrzeugleuchten noch voll oder teilweise sichtbar sind, ist unwesentlich.


Volker 8)

Nille am 25 Jun 2015 15:07:27

Soweit ich gelesen habe hat, niemand gesagt das es gefährlicher Unsinn ist einen AHK Träger zu nutzen. Es wird nur die Stvo in Bezug auf die 400mm Abstand nicht erfüllt....und als der Passus geschrieben wurde, hat wohl noch niemand AHK Träger an Wohnmobilen befestigt.

Es gibt sicher viele die den AHK Träger auch am WOMO nutzen....wenn es aber Ärger gibt darf man sich hinterher nicht beschweren. Und nur weil ein Polizist das gut heißt muss es noch lange nicht den Vorschriften. Lass es Dir doch einfach von Deinem Bekannten schriftlich bestätigen.....oder fahr mal zum TÜV und frag dort nach.

Gast am 25 Jun 2015 15:19:49

Hier steht es etwas verständlicher :

--> Link

Zitat:
Die Fahrräder dürfen seitlich nicht mehr als 400 mm über die Leuchten hinausragen.


Kein Fahrradträger reicht 40 cm li. und re. über die Reisemobilbreite hinaus.
Unser Reisemobil ist 235 cm breit und die Räder darauf reichen auch nicht über die Fahrzeugbreite.
Warum ein Fahrradträger auf einer WOMO AHK gefährlicher Unsinn sein soll
aber auf einer PKW AHK nicht, diese Frage wurde bisher nicht beantwortet. :wink: :D
Woran das wohl liegen mag ? :gruebel: :nixweiss:
--> Link

mnk1200 am 25 Jun 2015 15:21:09

Es ist wirklich faszinierend, mit was und in welchen Stil Leute sich die Zeit vertreiben.

dieter2 am 25 Jun 2015 16:05:11

Hab von den Forumsbedenkenträger noch gar nicht gelesen wie das mit der Versicherung ist bei einen Unfall.

Das sie natürlich nicht zahlen :lol:

Dieter

brainless am 25 Jun 2015 16:21:18

Freetec 598 hat geschrieben:Warum ein Fahrradträger auf einer WOMO AHK gefährlicher Unsinn sein soll
aber auf einer PKW AHK nicht, diese Frage wurde bisher nicht beantwortet. :wink: :D
Woran das wohl liegen mag ?



Es liegt wahrscheinlich daran, daß die Problematik nicht die Gefährlichkeit des Trägers ist, sondern die fehlende Genehmigung lt. StVZO.
Soweit ich es erinnere, hat niemand geschrieben, daß die PKW-Träger nicht auf die Anhängerkupplungen von Mobilen passen. Auch nicht, daß sie dort gefährlicher seien als auf PKWs.
Wer mag, soll sich meinetwegen seinen Fahrradträger vom PKW auch ans Wohnmobil schrauben. Wahrscheinlich werden nicht nur die zwei von eugi genannten Exekutivbeamten erhebliche Wissenslücken haben. Es kann also gut möglich sein, daß die vorschriftswidrige Benutzung des Trägers den Herren in Grün oder Blau überhaupt nicht auffällt.

Gut Glück,


Volker ;-)

Hecky3 am 25 Jun 2015 18:49:05

Hallo Leute
Wieso bietet die Fa. Beeken in Apen Fahrradträger für Wohnmobile an wenn Angeblich es nicht erlaubt ist ?
Unser Fahradträger hat sogar 60 Kg Nutzlast. ( Abhängig von der Stützlast der AHK vom Fahrzeug) . E Räder hab ich dann doch lieber an einem Fahrradträger wie an einem Heckträger der weiterhin bei jedem Schlagloch meine Aussenhaut schädigt
Hecky

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