Die Gasleitung muß am Absperrhahn abgeschraubt und der Anschlußstutzen
am Absperrhahn mit einem Blindstopfen verschlossen werden.
Nur das Ende der Gasleitung muss fest verschlossen sein, mit zugelassenen Bauteilen. Ein Zurückbauen bis zum nächsten Hahn ist nicht nötig.
Dabei muss die Leitung bis zum Ende sicher befestigt sein. Auch dieses ungebrauchte Ende muss gasdicht sein, prüfen mit Leckspray.
Wenn kein kleines Mädchen die Verschraubung festdreht, wird das auch mit Sicherheit dicht.
Ganz sorgfältige Leute machen sich noch ein kleines Schild auf den Hahn wie "ohne Funktion" oder so.
Sehr edel wäre ein Tausch des Verteilerblocks gegen einen mit einem Hahn weniger.
Sicher kann und werde ich die Leitung auch über den Absperrhahn sperren, aber ich warte nur auf den Tag wo unsere Tochter den Roten Knubbel in ihrer Augenhöhe entdeckt ...
Genau darum muss der Verschluss der Leitung eben auch dauerhaft, dicht und nur mit Werkzeug lösbar ausgeführt sein.
Gibt viele Schlauberger da draußen die meinen: "...wir sind doch erwachsen, was soll schon passieren".
Da die Gasanlage durch den Wegfall des Kühlschranks geändert wurde, muss die dann wohl auch so im Prüfbuch dokumentiert werden. Ein sorgfältiger Prüfer wird den Verschluss und die Dichtigkeit prüfen.