mafrige hat geschrieben:...weil man selbst daran denken muss, dass Nebelleuchten nur mit Fahrlicht benutzt werden dürfen
Sorry, das ist m.E. nach falsch.
Hier der Text StVO §17.3 :
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden,
wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.