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Möglichkeit der Halterermittlung


Gast am 19 Mai 2006 11:54:50

Ich bin auf der Suche nach einem Womo.
Nun habe ich eines gefunden, würde jedoch vor dem Kauf gerne mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen. Leider lässt mich der Verkäufer ( Kommisionsgeschäft )keinen Blick in die Papiere werfen um diesen zu sehen.. Nun habe ich zumindest das alte Kennzeichen und den Namen des Besitzers.
Was kann man damit anfangen.. Das Telefonbuch aus dem Kreisgebiet des AKZ habe ich nun abtelefoniert und keinen Erfolg gehabt.

Wer hatt da noch Tips für mich. ? Gerne auch per PN

Michael

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Nasenbär am 19 Mai 2006 12:10:18

Hast du es mal bei der Zulassungsstelle versucht?

Ich wollte den Vorbesitzer meines Womos sprechen, der nicht im Telefonverzeichnis zu finden war. Also hab ich die Adresse bei google eingegeben. Dort war zufälligerweise ein Geschäft im Haus. Ich rief dort an und die nette Dame gab mir die benötigte Telefonnummer. :)

, Heinz

Gast am 19 Mai 2006 12:22:23

@michael

Ich würde dort gar kein Auto kaufen :nein:

Ein anständiger Verkäufer legt doch alle Karten auf den Tisch!

Ich muss doch vor dem Kauf alles sehen.

Inspektionsunterlagen, Dichtigkeitsprüfungen usw.

Gekauft wie gesehen kommt für mich nicht in Frage.

Weiter viel Glück

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Gast am 19 Mai 2006 12:27:59

versuche es mal beim Zentralruf der detschen Autoversicherer : 0180-25 0 26. Dort müsstest du Name und Anschrift des letzten Versicherungsnehmers das Fahrzeugs erhalten.

[Admin] am 19 Mai 2006 12:28:13

ohne zu einer Straftat auffordern zu wollen - kann es manchmal passieren, daß man sich irgendwie dusselig anstellt und z.B. beim Angucken an der Antenne hängen bleibt, die verbiegt und somit beschädigt. Dann muß man an den BESITZER Schadenersatz leisten.

PS: auch wenn es ein Geschäft "in Kundenauftrag" ist - geht damit der Verkäufer eine 2-jährige Gewährleistung ein - die meisten wissen das nicht - klär ihn mal auf, mitunter haben solche Verkäufer dann gar keine Lust mehr auf das Geschäft............

Landschleicher am 19 Mai 2006 12:37:53

da wird dann der Händler casch seine Vermittlungsgebühr kassieren und der Kaufvertrag wird unter Verkäufer und Käufer auf privater Ebene abgeschlossen und schon ist der Händler fein raus. Das wurde mir von einem Händler gesagt, als ich meinen PKW auf Kommision dort anbieten wollte.


Landschleicher

Gast am 19 Mai 2006 12:55:07

Dirk hat geschrieben:ohne zu einer Straftat auffordern zu wollen - kann es manchmal passieren, daß man sich irgendwie dusselig anstellt und z.B. beim Angucken an der Antenne hängen bleibt, die verbiegt und somit beschädigt. Dann muß man an den BESITZER Schadenersatz leisten.


Dann müsste ich für diese Schuselligkeit aber ca 600km fahren :-).. Und ich war nun schon mal da...

berni01 am 19 Mai 2006 12:56:18

Dirk hat geschrieben:PS: auch wenn es ein Geschäft "in Kundenauftrag" ist - geht damit der Verkäufer eine 2-jährige Gewährleistung ein - die meisten wissen das nicht - klär ihn mal auf, mitunter haben solche Verkäufer dann gar keine Lust mehr auf das Geschäft............


Interessant! Seit wann ist das so???

dieter2 am 19 Mai 2006 13:20:44

berni01 hat geschrieben:Interessant! Seit wann ist das so???


Die wollen die schwarzen Schafe die die Gewährleistung umgehen wollen
solche Geschäfte vermisen.
Ich habe mal gelesen das wenn das Auto auf einen Händlerhof steht
und der Vertrag auch auf einen Händlerhof /Büro geschlossen wurde
ist es ein Verkauf Gewerblich an Privat.
Also greift die volle Gewährleistung.
Die kann der Händler bei gebrauchtwagen auf ein Jahr begrenzen.

Alles ohne Gwähr :)

Dieter

berni01 am 19 Mai 2006 13:24:46

Wir kommen vom Thema ab 8)

Ich hab das gerade gefunden:

Beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt. Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer (§ 311 BGB).

Beduin am 19 Mai 2006 18:33:57

So wie bernie das geschrieben hat kenne ich das auch, aber nichtsdesto trotz soll es auch das Wege geben...............
Fragt mich nicht, ich wollte es so genau nicht wissen

Sulzemoss hat mir von jedem Vorbesitzer Cristall und Rimor soagr freiwillig die Telefonnr dazu gelegt.
"Für den Fall das mal ist und die mir nicht weiterhelfen können"
Herr Rimor war ein Bastler :)
War aber bis jetzt nichts

Edit: Auf der Zulassungsstelle wollt ich auch mal ne halterermittlung machen, bekam aber heftig mekker

Gast am 19 Mai 2006 18:42:59

Wenn ich gekauft habe, wird man mir das auch geben.. Aber vorher hüten die diese Daten wie ihren Augapfel.. :-)

Zentralruf der VS geht nur bei Schaden.. Ich werde dann direkt zur VS des AKZ-Inahbers weitergeleitet.. Nun nehmen die nur Schäden auf und geben keine Daten raus..

Zulassungsstelle auch Fehlanzeige.. Datenschutz..
Vorheriger Verkäufer... Datenschutz..

Beduin am 19 Mai 2006 18:48:02

Soweit ich mich erinnere hätt ich auch schon vorher die Nr haben können.............

Aber is ja egal, deiner tut´s halt nicht :?

Wilder Herzbube am 20 Mai 2006 21:59:10

Moin,

ich würde lieber weiter nach einem seriösen Händler suchen. Wer Dich die Papiere nicht sehen lässt, der ist nicht ganz sauber. Das ist doch fundamentaler Bestandteil eines Fahrzeugkaufes, dass man die Papiere sieht.
Schließlich will man doch sehen, ob alles eingetragen ist, ob die Schlüsselnummer viel Nullen aufweist und somit auf ReImport hinweist oder ob es sonstige Besonderheiten in den Papieren gibt. Alles andere ist ja die Katze im Sack kaufen.

Es ist ja nett, wenn der Händler dem einen oder anderen die Telefonnummer vom Vorbesitzer gibt, aber eigentlich darf er das nicht - Datenschutz. Gut, er kann das natürlich mit dem Vorbesitzer abgesprochen haben.

Ein Käufer meines PKW hat sich eine Kopie meines KFZ-Briefes geben lassen. Dann hat er alle Vorbesitzer angerufen und mir anschließend Dinge von meinem Wagen erzählt, die ich noch nicht mal wusste :nein:

Ich hatte mir solch eine Arbeit gemacht und gar nicht so viel Misstrauen an den Tag gelegt. Dieses sagte mir aber, dass ich vielleicht auch mal so etwas machen sollte. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und wer nichts zu verbergen hat, gibt ja auch gerne Auskunft.



Stephan

Wolfgang-Hinder am 21 Mai 2006 13:41:08

Hallo zusammen,
eigentlich ist die Sache doch gar nicht so schwierig. Am besten interessiert man sich beim Händler gar nicht für den Vorbesitzer. Man macht eine Probefahrt und bittet für diesen Zweck um den Kfz-Schein.
Unterwegs notiert man sich die Halterdaten und setzt sich dann zu Hause
ans Telefon. ( oder man ruft von unterwegs schon die Auskunft an).
Habe ich schon mit Erfolg so praktiziert.
Viele
Wolfgang

Gast am 21 Mai 2006 13:49:35

Wolfgang-Hinder hat geschrieben:Hallo zusammen,
eigentlich ist die Sache doch gar nicht so schwierig. Am besten interessiert man sich beim Händler gar nicht für den Vorbesitzer. Man macht eine Probefahrt und bittet für diesen Zweck um den Kfz-Schein.
Unterwegs notiert man sich die Halterdaten und setzt sich dann zu Hause
ans Telefon. ( oder man ruft von unterwegs schon die Auskunft an).
Habe ich schon mit Erfolg so praktiziert.
Viele
Wolfgang


Geht leider nicht.. Ist abgemeldet... Würde dann von Ihm rote Nummern bekommen.

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