Moin zusammen - vielleicht ist das ja für den einen oder anderen hier von Interesse:
Ich hatte gestern, zwei Jahre nach dem Schadensfall, endlich den Gütetermin im Streit mit der gegnerischen Versicherung.
Nach einem Motorschaden, der durch den nach dem Ölwechsel in der Fachwerkstatt nicht richtig fest gezogenen Ölfilter verursacht wurde, hatte die Versicherung der Werkstatt einen neuen Motor und Turbolader gezahlt, gleichfalls die entstandenen 'Nebenkosten' und für die ersten zwei Wochen ein Ersatzfahrzeug. Länger war kurzfristig zur Hauptsaison kein Mietfahrzeug zu bekommen. Da aber von der Versicherung eine Nutzungsausfallsentschädigung in Aussicht gestellt wurde, hatte ich auf weitere Suche nach einem Mietfahrzeug verzichtet und die geplante Reise verschoben, zumal ein so speziell auf meine Bedürfnisse zugeschnittenes Mietfahrzeug auf dem Markt ohnehin nicht zu finden gewesen wäre.
Als es dann zur Endabrechnung kam, hieß es von der Versicherung der Werkstatt auf einmal, dass von einer Nutzungsausfallsentschädigung nie die Rede gewesen wäre. Dies führte zu meiner Klage gegen die Werkstatt und zum gestrigen Termin.
Das bekannte BGH-Urteil zur nicht zu zahlenden Nutzungsausfallsentschädigung bei reinen Freizeitfahrzeugen zitierend hatte die Richterin dann in meinem Fall darauf hingewiesen, dass es sich bei mir nicht um eine rein fiktive, durch den Schaden vereitelte beliebige Nutzungsmöglichkeit des WoMos handelt sondern um eine konkret ausgefallene, präzise geplante Reise über einen Zeitraum von zwei Monaten. Nach dem Vorschlag, sich zu vergleichen, wurde bei einer Ursprungsforderung von 7 k€ von der gegnerischen Versicherung 4,5 k€ als Nutzungsausfallsentschädigung gezahlt.

